Angebliche Mietrückstände

25. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.02.2009 10:06:39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche Mietrückstände

Hallo zusammen, habe folgendes Problem:
Mein Vermieter ist auf mich am 10.01.2009 zugekommen und behauptet dass ich ihm 2 Monatsmieten schulde.
Eine Miete vom Dezember 2007 und eine vom Januar 2008.
Seit Mai 2007 bin ich durch einen Unfall Arbeitslos geworden und das Amt bezahlt die Miete seit Mai 2007!
Nun habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht dass es gar nicht sein kann und das Amt die Zahlungen monatlich tätigt! Ist ja nachzuweisen!
Mein Vermieter meinte darauf hin dass er in seiner Buchführung die Mieteingänge nicht nach dem jeweiligen Monat aufschreibt sondern nach Zahlungseingang! Das heißt er addiert es zum Jahresende ob 12 x Mieten gezahlt worden sind! ( Ja, er ist so ein Chaot, dazu ein sehr reicher Mann hier in Hamburg!) Und nun hat er halt diese Rückstände „gefunden“.
Jetzt meine Fragen:
Wenn wie oben beschrieben ich die Zahlungen vom Amt nachweisen kann für die von Ihm aufgeführten fehlenden Monate was kann er dann machen?

Vielen Dank im Voraus für Tipps.


Fragen zur Miete?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Wenn die miete jeden Monat regelmäßig und punktlich gezahlt wird sollten bestenfalls 12 Mieten im Kalenderjahr bei ihm ankommen.
Natürlich sollte das Amt die Zahlungen auch mit einer Listen belegen können.
Wenn Zahlungen fehlen geht dies zu DEINEN Lasten.
Fehlen zwei Monatsmieten kann der Vermieter fristlos kündigen.

JJ

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#2
 Von 
guest-12302.02.2009 10:06:39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ja es geht darum das die Monate die er angibt Miete gezahlt worden ist!!!
Ein Kaufmann kann zum Beispiel einem Kunden auch nicht sagen sie haben offene Rechnungen und wenn der Kunde fragt ja welche Rechnung denn (Rechungsnummer, Belegdatum etc.).,.. na das kann ich ihnen aber nicht sagen.

Muss er nicht KONKRET nachweisen WELCHE fehlen???

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#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12302.02.2009 10:06:39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach meinen Unterlagen, nein.
So wie es aussieht muss ich eh zu einem Fachanwalt für Mietrecht.
Ich kann ja für sein Chaos nichts...

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#5
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

+++++++++++++++++++
und das Amt bezahlt die Miete seit Mai 2007!
Nun habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht dass es gar nicht sein kann und das Amt die Zahlungen monatlich tätigt! Ist ja nachzuweisen!
+++++++++++++++++++

+++++++++++++++++++
Nach meinen Unterlagen, nein.
+++++++++++++++++++

Was denn nun bitte?
Hast Du nun Unterlagen sprich Kontoauszüge oder Einzahlungsbelege, Quittungen, die die Überweisung belegen!
Ja oder Nein?
Oder bist Du nur der Meinung dass das Amt regelmäßig bezahlt?????
Weil sie das ja immer so machen!

Außerdem bezahlen die Argen i.d.R. nur direkt an den Vermieter, wenn sie Kandidaten haben deren Zuverlässigkeit bei der Weiterleitung der Kosten der Unterkunft an den Vermieter zu wünschen übrig lässt. :schock:
Mach den nämlich nur zusätzliche Arbeit!

Ansonsten kann jeder jedes Behaupten und alle möglichen offenen Zahlungen in den Raum stellen!
Wenn er Dich darauf verklagt oder fristlos kündigt dann hat jeder beim i.d.R. darauf folgenden Verfahren nachzuweisen in wieweit er Zahlungen geleistet oder nicht bzw. erhalten oder nicht hat.

Also nochmal!
Kanst Du die regelmäßige Zahlung nachweise?
Ja oder nein!!!

JJ

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#8
 Von 
guest-12302.02.2009 10:06:39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Außerdem bezahlen die Argen i.d.R. nur direkt an den Vermieter, wenn sie Kandidaten haben deren Zuverlässigkeit bei der Weiterleitung der Kosten der Unterkunft an den Vermieter zu wünschen übrig lässt.
+++++++++++++++++++

Da täuschen Sie sich aber Gewaltig!! Die Arge hat es mir anheim gestellt ob sie die Miete an mich oder direkt an der Vermieter überweisen!! Woher soll die Arge ausserdem wissen wie ich meine Miete bezahle wenn ich mich das erste mal dort vorstelle????

Es ist egal, mache morgen einen Termin beim Anwalt, hier wird es nichts...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1422x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

++++++++++++++
hier wird es nichts...
++++++++++++++

Ohne die richtigen Infos sicher nicht!

Sie haben die Frage nicht beantwortet!
Können sie beweisen dass regelmäßig gezahlt wurde oder wollen sie es nur glauben,weil eine Deutsche Behörde sagt, dass sie es regelmäßig gemacht hat, möglicherweise jedenfals!
Ja oder Nein ist doch nicht so schwer!

Wenn regelmäßig gezahlt wurde können sie sich ganz entspannt zurücklegen und das verfahren abwarten.

JJ

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#11
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
Es ist egal, mache morgen einen Termin beim Anwalt, hier wird es nichts...


Kann man natürlich immer machen, nur der Anwalt wird wohl die gleichen Fragen stellen:

Entweder die Mieten wurden bezahlt, dann gibt es irgendeine Art Beleg dafür (Quittung, Kontoauszug etc).

Oder die Mieten wurden eben nicht bezahlt (dann gibt es logischerweise auch keine Belege).

Für eine mangelhafte Buchführung kann der Mieter ja nichts. Wenn SICHER und BELEGBAR ist, dass die Meiten bezahlt wurden, würde ich den Vermieter klagen lassen, wie er will. Spätestens bei bei einer Verhandlung kommt die Wahrheit ja dann raus. ;)

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#12
 Von 
guest-12302.02.2009 10:06:39
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also da ich Zahlungen von der Arge bekomme und der Leistungsnachweis für den Zeitraum der angeblichen Mietrückstände vorliegt, gehe ich davon aus, dass die Behörde auch dem Vermieter zahlt. Ich mein so „blöd“ können die doch nicht sein und zwei Mieten nicht überweisen?!
Aber ich werde morgen früh zur Leistungsabteilung hingehen und es klären. ( Schlimm auf Hartz angewiesen zu sein, aber ab März werde ich einen Vollzeitjob in meinen Beruf bekommen…endlich!!!)
Und wenn er weiterhin darauf pocht muss ich eh zum Advokaten…
Der Vermieter ein absoluter Chaot der sich nur um seine Schiffe kümmert...und mich unnötig unter Stress setzt....

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#13
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

@hhmiete
Ehrlich gesagt finde ich einen recht chaotischen Vermieter, der dich mal soeben darauf aufmerksam macht, dass da zwei Mieten fehlen, eher sympathisch. Ich lese hier auch nirgends einen Hinweis auf eine Kündigung, noch nichtmal die Androhung einer solchen. Bei einer Kündigung müssten die genauen Monate benannt werden, für die die Miete fehlt. Bei einem blossen Hinweis des Vermieters nicht.
Sei froh, dass du einen solchen Vermieter hast und prüf nach wo es hängt. Ich tippe auf zwei Monate zwischen Ende der Erwerbstätigkeit und Beginn der Zahlung durch die Behörde, irgendwann Mai, Juni, Juli, denn da hängt es oft.

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#14
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Also bei meinem Bruder hatte die Arge auch mal die Miete direkt überwiesen und das wurde durchaus ab und an mal "vergessen" !!
Nur hier kam es schnell raus weil der Vermieter danach direkt auf der Matte stand. Da hilft dann nur ab zur Arge und alles klären.

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