Angenommen Mieter (A) bewohnt eine EG Wohnung mit Balkon, im 1.OG wohnt Hausmeister (B).
Alle Balkons haben "Ausschnitte", durch die Katzen auf den Balkon kommen. Hausmeister (B) hält drei Katzen und lässt diese jeden Tag durch das Treppenhaus nach draußen. Hausmeister (B) hat unter dem Balkon von Mieter (A) ein offenes Kellerfenster als "Katzenkeller" für Wilde-Katzen. Katzen-Toiletten stehen u.a. im Kellergang und oben im Treppenhaus.
Hausmeister (B) ist sehr unfreundlich. Er verbietet unter anderem das diese "Ausschnitte" mit Tüchtern, etc.. abgesichert werden. Mieter (A) macht dies trotzdem. Mieter (A) ist u.a. Gehbehindert und Hausmeister (B) fragt u.a. die Lieferservice aus, was Mieter (A) bekommt. Außerdem schaut Hausmeister (B) ca. 10 mal am Tag über die Balkonbrüstung (EG) vom Mieter um die Lage zu beobachten b.z.w. hat sich ein Blumenbeet angelegt.
Das Mobbing eskaliert als Hausmeister (B) gut sichtbar dem Mieter ein "Flohnmittel inkl. Brief" an die Tür hängt. Mieter (A) hat zwei Katzen, diese leben ausschließlich in der Wohnung. Hausmeister (B) meint nun es gäbe einen Flohbefall unter dem Balkon (genau bei seinem Katzenkeller) der nur durch die Katzen von Mieter (A) kommen kann. Die Katzen leben aber in der Wohnung und haben keine Flöhe (gekämmt, etc..)
Mieter (A) lief nun auf dem Gehweg und sah unter anderem das ein Floh von der Wiese, wegen der trocknen******rung ans Bein gesprungen ist. Vermieter (C) will eine Reperatur in der Wohnung durchführen, nun ist nicht sicher ob die Wohnung flohfrei ist, wird aber "vorbeugend" behandelt.
Die Fragen die sich ergeben.
1. Kann Vermieter (C) die Wohnung kündigen wegen eines angeblichen Flohbefalls?
2. Sollte Mieter (A) diesen melden (falls er auftritt) um vielleicht die Arbeiter zu schützen. Wohlgemerkt, vor dem Haus wimmelt es davon.
3. Mieter (A) hat zwei Katzen die genehmigt sind. Zusätzlich kommen zu Besuch zwei Katzen (Wochenweise von der Familie). Hausmeister (B) behauptet nun, es würden vier Katzen dort leben. Muss Mieter (A) die Besuche der Katzen (Familie - Wohnungskatzen) einstellen?
Gattin von Hausmeister (B) bleibt dabei, die Flöhe kommen von Mieter (A). Trotzdem füttert sie u.a. jeden Tag - alle Wildvögel - Katzen und Igel. Überall steht verteilt Futter, Wassernäpfe und Co.
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Angeblicher Flohbefall. Kündigung/Vermieter
1. August 2014
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Frage vom 1. August 2014 | 20:12
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 5x hilfreich)
Angeblicher Flohbefall. Kündigung/Vermieter
#1
Antwort vom 2. August 2014 | 12:23
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2041x hilfreich)
Die Flöhe kommen definitiv durch unsachgemäße Tierhaltung
oder Tierfütterung durch die Mieter (ob A oder B).
Das ist Sachbeschädigung an Vermieter Eigentum.
Sagen Sie es dem Hausmeister, und bekämpfen/Beseitigen Sie mit ihm gemeinsam die Flöhe.
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