Angedrohte Mieterhöhung für Sanierungsmaßnahmen

29. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
aa_85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Angedrohte Mieterhöhung für Sanierungsmaßnahmen

Hallo,

wir haben eine Frage zu dem aktuellen Mietrecht. Zu den Hintergründen. Wir sind Mieter eines Einfamilienhaus und zahlen nur eine Kaltmiete an unseren Vermieter. Wir kümmern uns um alle Nebenkosten selbstständig (Strom, Wasser, Öl für Heizung,...) In dem Haus befindet sich ein älterer Kachelofen welcher am 31.12.2020 seine Betriebserlaubnis verliert. Unser Schornsteinfeger hat die unserem Vermieter mitgeteilt. Wir haben bei unserem Vermieter nachgefragt wie sich das nun verhält und wer für die Kosten ausfkommt. Seine Auskunft war sinngemäß dass er nichts von dem Ofen hat und diesen nicht braucht, er ist nur bereit einen neuen Einsatz einzubauen in Verbindung mit einer Mieterhöhung. Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme und dadurch ist doch eine Umlegung auf den Vermieter nicht möglich, oder sehe ich das falsch? Eine Modernisierungsmaßnahme ist dies in dem Falle nicht da wir ja keinen besseren Nutzen dadurch haben sondern nur der alte Stand wieder hergestellt wird.

Vielen Dank für eure Antworten...

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nach meiner Auffassung handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b Nr. 6 BGB .

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

.

-- Editiert von Anami am 29.10.2018 13:07

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

.

-- Editiert von Anami am 29.10.2018 13:07

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von andre_adelt):
wir haben eine Frage zu dem aktuellen Mietrecht.
Moin, braucht ihr diesen Kachelofen denn?

-- Editiert von Anami am 29.10.2018 13:08

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

.

-- Editiert von Anami am 29.10.2018 13:06

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nach meiner Auffassung handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555b Nr. 6 BGB .


Sehe ich auch so.

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#7
 Von 
aa_85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum heizen des Hauses wird er nicht zwingend benötigt aber ich bin davon ausgegangen das er zum Haus gehört und Bestandteil der Miete ist. Mir leuchtet der Artikel § 555b Nr. 6 BGB ein aber finde es dennoch eine frechheit die Kosten auf uns umzuwälzen. Sollte der Ofen nicht Saniert/Modernisiert werden verlieren wir ca. 2-3 m² an Wohnfläche bzw. ist diese dann nicht Nutzbar da der Kachelofen so groß ist. Das kann es dann ja auch nicht sein.
Wir können nichts dafür dass die Betriebserlaubnis des Ofens abläuft und sollen dann am Ende die Kosten dafür tragen obwohl uns in dem Haus rein gar nichts gehört.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von andre_adelt):
Sollte der Ofen nicht Saniert/Modernisiert werden verlieren wir ca. 2-3 m² an Wohnfläche bzw. ist diese dann nicht Nutzbar da der Kachelofen so groß ist.


Verstehe ich nicht. Sie haben doch nicht auf oder im Kachelofen gewohnt?

Zitat (von andre_adelt):
Wir können nichts dafür dass die Betriebserlaubnis des Ofens abläuft


Sagt ja auch keiner, aber auch der Hauseigentümer kann nichts dafür, dass die diesbezüglichen Gesetze sich geändert haben und er zum Handeln gezwungen ist. Da der Ofen jedoch nicht zum Heizen der Mietsache benötigt wird ist es ausreichend, wenn er stillgelegt wird. Hübsch sieht er ja noch aus.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von andre_adelt):
Zum heizen des Hauses wird er nicht zwingend benötigt
Beheizt ihr den Ofen überhaupt? Seit wann wohnt ihr dort?
Zitat (von andre_adelt):
aber ich bin davon ausgegangen das er zum Haus gehört und Bestandteil der Miete ist.
Na ja, zum Haus, richtig. Aber *Bestandteil der Miete* wird man so nicht auseinanderklamüsern können. Wieviel € deiner Kaltmiete willst du dafür ansetzen?
Zitat (von andre_adelt):
aber finde es dennoch eine frechheit die Kosten auf uns umzuwälzen.
Wieso Frechheit? Hast du verstanden, was der Vermieter machen will? Hat er dir schon was geschrieben? WAS hat er denn geschrieben?
Zitat (von andre_adelt):
Sollte der Ofen nicht Saniert/Modernisiert werden verlieren wir ca. 2-3 m² an Wohnfläche
Wieso das denn? Ob mit oder ohne Betriebserlaubnis, mit neuem oder altem Heizeinsatz, der Ofen steht dort. Warm oder kalt.

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#10
 Von 
aa_85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal noch für die Antworten. Mit der Wohnfläche meine ich das so, dass wenn der Ofen stillgelegt wird wir den Platz ja nicht anders weitig nutzen können, heist der riesen Ofen steht dort und kann nicht genutzt werden.

Zitat (von Anami):
Zitat (von andre_adelt):
Zum heizen des Hauses wird er nicht zwingend benötigt
Beheizt ihr den Ofen überhaupt? Seit wann wohnt ihr dort?

Der Ofen wird von uns noch genutzt solange die Betriebserlaubnis nicht erloschen ist. In dem Haus wohnen wir ca. 3 Jahre.

Ich bin ehrlich, ich hatte mir das etwas anders vorgestellt aber okay dafür gibt es ja die Foren in denen man sich informieren kann.
Würde es denn Sinn machen den neuen Einsatz für den Ofen selber zubezahlen? Wir wollen in naher Zukunft nicht ausziehen. Entstehen uns dadurch irgendwelche Nachteile außer den Anschaffungskosten? Bzw. können wir diese falls wir doch ausziehen vom Vermieter zurück verlangen?

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#11
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von andre_adelt):
heist der riesen Ofen steht dort und kann nicht genutzt werden.


Aber

Zitat (von Anami):
Beheizt ihr den Ofen überhaupt?


?

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#12
 Von 
aa_85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wir beheizen den Ofen derzeit noch aber wenn er seine Betriebserlaubnis verliert können wir ihn ja nicht mehr nutzen.

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von andre_adelt):
Ja wir beheizen den Ofen derzeit noch aber wenn er seine Betriebserlaubnis verliert können wir ihn ja nicht mehr nutzen.


... aber ...

Zitat (von andre_adelt):
Wir kümmern uns um alle Nebenkosten selbstständig (Strom, Wasser, Öl für Heizung,...)


Sie haben noch eine andere (Öl-)Heizquelle?

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#14
 Von 
aa_85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die haben wir noch. Wie oben schon geschrieben wird der Ofen nicht zwingend zum beheizen des Hauses benötigt, ist in dem Sinne "Luxus".

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ja dann ... lassen Sie ihn unbeheizt. Schön aussehen tut er ja trotzdem und so nutzen Sie ihn dann im Winter genauso wie im Sommer.

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#16
 Von 
aa_85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hhhhmmmm okay.... stellt mich jetzt nicht zufrieden aber okay. :-) Aber okay, wie sieht es mit den kosten aus wenn wir diese selber tragen? So wie ich das jetzt sehe bleiben wir darauf sitzen und der Vermieter lach sich eins wenn wir dann doch zeitnah ausziehen.

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#17
 Von 
aa_85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hhhhmmmm okay.... stellt mich jetzt nicht zufrieden aber okay. :-)wie sieht es mit den kosten aus wenn wir diese selber tragen? So wie ich das jetzt sehe bleiben wir darauf sitzen und der Vermieter lach sich eins wenn wir dann doch zeitnah ausziehen.


-- Editiert von andre_adelt am 30.10.2018 09:06

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#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von andre_adelt):
Aber okay, wie sieht es mit den kosten aus wenn wir diese selber tragen? So wie ich das jetzt sehe bleiben wir darauf sitzen und der Vermieter lach sich eins wenn wir dann doch zeitnah ausziehen.


Also erst einmal möchte ich eine Lanze für den VM brechen. Der hätte nämlich das ganze Ding schon in Gänge bringen können (natürlich sie vorher anschreiben wg. der damit einhergehenden Mietanhebung etc.pp.), das hat er nicht gemacht, sondern Ihnen die Entscheidung überlassen. Das ist fair oder nicht?

Eine vorstellbare Variante wäre tatsächlich, dass Sie die Kosten übernehmen und alles bleibt wie es ist. ... hier würde ich mir aber - rein vorsorglich - die Erlaubnis des Vermieters einholen. Und wenn sie zeitnah ausziehen wollen, dann erfreuen Sie sich einfach nur an dem Anblick und lassen die Modernisierung sein.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
aa_85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja die kosten liegen ca. bei 2000€ ob ich mich da freue wenn wir ausziehen bezweifle ich aber ok. Trotzdem vielen Dank für die schnellen und informativen antworten, auch wenn es nicht die sind, die ich mir vorgestellt habe. :-)

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von andre_adelt):
Naja die kosten liegen ca. bei 2000€
Ach, und du meinst, diese Kosten wälzt er auf euch Mieter komplett ab? Oder was hast du dir ausgerechnet? Sind die 2000,- nur für den H-Einsatz oder incl. Einbau?
Zitat (von andre_adelt):
er ist nur bereit einen neuen Einsatz einzubauen in Verbindung mit einer Mieterhöhung.
Dann hast du doch alle Zeit der Welt, darüber nachzudenken, was nun mit dem Ofen werden soll, ab 01/2021. Es eilt überhaupt nichts. Wenn ihr schon 3 Jahre dort wohnt und den warmen Ofen nicht liebt, wisst ihr, was ihr dem Vermieter mitteilt.
Wenn der Vermieter diese Modernisierung über eine Umlage auf euch als Mieter abwälzen will, darf er das tun. Er wird euch lange vorher informieren, wieviel € das dann an Mieterhöhung pro Monat sein wird.
Was wolltest du hören vom Forum?
Vielleicht mal im Netz nach *Mieterhöhung durch Umlage der Modernisierungskosten* suchen?

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#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von andre_adelt):
Naja die kosten liegen ca. bei 2000€


Die Heizölpreise liegen momentan in einer solchen Höhe und werden auch in Zukunft nur unwesentlich billiger, so dass sich die Investition innerhalb von 2-3 Jahren amortisieren würde, wenn Sie überwiegend den Kachelofen zur Wohnraumheizung nutzen.

An Holz kommt man fast immer und überall kostenlos......


Edit:
Mit letztem Satz meinte ich auf legalem Wege, nicht mit der Axt im Wald! ;)

p.s.

Ob es sich lohnt den Einsatz selbst zu bezahlen wage ich übrigens zu bezweifeln.
Als Modernisierung umgelegt wären das 18,34€ im Monat (bei 2000€ Kosten) und das Teil liegt in der vollen Verantwortung des Vermieters.
Wenn man sich die 20€ sparen möchte, sollte man sich im Klaren darüber sein, dass der Kachelofen für die Mietzeit in der eigenen Verantwortung liegt.
Sprich, wenn mal Mängel auftauchen sollten, müssen Sie selbst tätig werden.

-- Editiert von spatenklopper am 30.10.2018 10:40

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#22
 Von 
aa_85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist klar, dass wir noch einige Zeit haben. Ich mich nur vor informieren und das habe ich getan. reichlich Antworten habe ich auch bekommen, alles gut. Mir war nur nicht klar ob es sich um eine Modernisierung oder Sanierung handelt, da es ja doch unterschiede gibt. das Forum hat seinen Zweck erfüllt, DANKE!

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