Angehäufte Mietschulden nach fast 4 Jahren Rechtstreit

9. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go540915-41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Angehäufte Mietschulden nach fast 4 Jahren Rechtstreit

Hallo,

ich hätte gern ein paar Informationen, was das Ansammeln von Mietschulden angeht.
Folgender Sachverhalt:
Ich war seit 2013 Mieter in einer DG-Wohnung eines Hauses, das unter Zwangsverwaltung stand. Der Mietvertrag wurde mit mit dem damaligen Zwangsverwalter (aber ohne Einwilligung der Eigentümer) abgeschlossen.
2015 kam es zur Zwangsversteigerung und das Gebäude hatte neue Eigentümer. Blauäugig, wie ich immer bin, wusste ich damals nicht, dass es durch §566 BGB so ist, dass Mietverträge "mitverkauft" werden (zumindest wenn sie mit dem Eigentümer abgeschlossen wurden - was hier ja eigentlich nicht der Fall war).
Jedenfalls waren die neuen Eigentümer der Meinung, dass man sich über einen neuen Mietvertrag unterhalten müsse und wollten mir ein "Angebot" zukommen lassen (den ersten Monat hatte ich den alten "Mietbetrag" mit Verwendungszweck "Nutzentgelt" an die neuen Eigentümer bezahlt und danach keine weiteren, um dadurch nicht konkludent irgendetwas einzugehen). Das ist nicht passiert und so habe ich damals eine neue Wohnung gesucht, ohne die alte zu kündigen - ich weiß, extrem dumm von mir...
Es kam, wie es kommen musste. irgendwann 2016 erreichte mich dann ein gerichtliches Mahnschreiben, dem ich widersprochen hatte und es kam dann zur Anzeige.
Diese Sache zog sich inklusive Berufung, der erst stattgegeben wurde und die dann in der letzten Verhandlung (3.9.2019) zurückgewiesen wurde, bis jetzt. Letzten Freitag (6.3.2020) hatte ich dann Post mit dem Endurteil.
Bis dahin ging es ja erstmal nur um die Mieten für 2015. Wie verhält sich das jetzt eigentlich mit den restlichen Mieten von 2016 bis heute? Triffts mich jetzt echt so hart, wie ich vermute?

MFG

-- Editiert von go540915-41 am 09.03.2020 21:34

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wann haben Sie die Schlüssel zurückgegeben?

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#2
 Von 
go540915-41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Schlüssel habe ich nur Im Briefkasten hinterlegt. Die neuen Eigentümer wohnen ca 400km entfernt und waren nur selten da. Es gab einen Zwangsräumungstermin für den Rest des Hauses und vom Gerichtsvollzieher gab es damals die Information, dass die Räumung fürs ganze Haus gelte (ich vermute, er hatte von den neuen Eigentümern nichts von einem Mieter/Mietvertrag erfahren). Damals habe ich falsch gemacht, was ich falsch machen konnte.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Nachricht des Gerichtsvollziehers war mit Sicherheit nicht schriftlich? Können Sie sich eventuell noch an den Zeitpunkt erinnern, oder den Namen des Gerichtsvollziehers? Den könnte man allerdings auch anderweitig rausfinden. Sie haben nur eine Miete bezahlt nach Verkauf und dann? Wo ist das Geld dann hingegangen? Denn sie sind ja nicht sofort nach Verkauf des Hauses ausgezogen.

Haben Sie einmal in Erwägung gezogen, sich zumindest von einem Mieterverein beraten zu lassen? Das wäre meines Erachtens das mindeste was Sie für sich machen müssten, besser noch wäre ein Anwalt, aber hier denke ich wird wohl das Geld fehlen.

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#4
 Von 
go540915-41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass ich für meine Fehler einstehen muss, ist mir bewusst. 2 Anwälte wurden schon durch die Gerichtsverhandlungen bezahlt - ich habe auch das Geld für die verlorene Verhandlung - wenn mich dann allerdings noch weitere 4 Jahre erwarten, reichts natürlich nicht mehr. Wollte eigentlich mit meiner Anfrage nur herausfinden, ob der Eigentümer komplett Ersatz fordern kann oder ob hier ein Gericht evtl auch einen Vergleich ansetzt, der mich vor nem "Ruin" bewahrt.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Was sagen denn ihre Anwälte?

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#6
 Von 
go540915-41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum ersten hab ich keinen Kontakt mehr - er hat mich am Amtsgericht vertreten und sich absolut keine Mühe gegeben. Die zweite hat mich seit der Berufung vertreten und einiges mehr an Engagement gezeigt. Sie scheint momentan schwer beschäftigt zu sein - ich komme immer nur bis zu Ihrer Sekretärin und Rückrufe gibts auch keine. Volle Punktzahl :party:

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go540915-41):
Wollte eigentlich mit meiner Anfrage nur herausfinden, ob der Eigentümer komplett Ersatz fordern kann oder ob hier ein Gericht evtl auch einen Vergleich ansetzt, der mich vor nem "Ruin" bewahrt.


Gerichte arbeiten oftmals auf einen Vergleich hin, können diesen aber nicht ausurteilen, denn einem Vergleich müssen beide Parteien zustimmen.

Diese Zustimmung wird es vermutlich vom Vermieter, der ja in seiner Einstellung durch das Berufungsurteil bestätigt wurde, nicht geben. Aber wer weis das schon außer dem Vermieter.

Ist der Mietvertrag denn jetzt (durch das Gerichtsverfahren?) oder aus Anlass dessen beendet worden?

Ist die Wohnung wieder vermietet. Falls ja, erforschen ab wann.

Ansonsten dürfte sich aus der Urteilsbegründung einiges ableiten lassen.

Berry

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Also ich würde hier erst einmal herausfinden, wann offiziell das Mietverhältnis für beendet erklärt wurde. Recht merkwürdig ist diese Gerichtsvollzieher Aktion, da würde ich aber ansetzen.

Sie haben also zwei Prozesse verloren. Um was ging es denn in diesen Prozessen? Klar um Geld fd Mieten, aber da müsste auch irgendwie irgendein Anwalt mal gefragt haben wann Mietzei Ende ist; das ist ja das erste eigentlich was ein Anwalt fragt in so einem Verfahren. Was steht denn so im Urteil.?

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#9
 Von 
go540915-41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mietvertrag ist gerichtlich nicht für beendet erklärt, das ist ja genau das, was mir jetzt Sorgen bereitet. Gekündigt habe ich in dem Zeitraum auch noch nicht, weil ich von keinem bestehenden Vertrag ausgegangen war und diesen zu kündigen wäre ja eine Art Eingeständnis gewesen.
Genaugenommen war es nur 1 Prozess plus Berufungsinstanz (erst stattgegeben und in der Hauptverhandlung dann abgewiesen). Die Berufung basierte auf der analogen Anwendung von §566 BGB. Da ja Analogie eine willkürliche Anwendung ist und laut GG Willkür verboten ist, war ich guter Dinge - aber naja, war nur Wunschdenken...
Die Gerichtsvollzieher-Aktion kann ich nur im nächsten Akt angreifen, falls es dazu kommt (was ich vermute). Die "aktuelle" Verhandlung ist jetzt abgeschlossen.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Den Gerichtsvollzieher würde ich sofort aufsuchen. Das Geld, dass sie hätten für die Miete verwenden sollen, ist verwurstet oder?

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#11
 Von 
go540915-41
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Inwiefern verwurstet? Ich habe im Laufe der Verhandlungen Geld für den Ernstfall zurückgelegt, was momentan noch für alles reichen sollte (vermutlich).
Wie läuft das eigentlich bei einer Räumungsklage. Muss der Eigentümer beim Gerichtsvollzieher angeben, ob es im zu räumenden Objekt vermietete Wohnungen gibt? Wenn ja, scheint er das ja nicht gemacht zu haben - sonst hätte der GV sicherlich nicht sowas von sich gegeben

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Verwurstet insofern, als dass statt es zurück zu legen auf irgendein Konto und da zu sichern bei evtl Geltendmachung eventueller ausstehender MietzahlungsAnsprüche, ausgegeben.

Sie haben ja einen Anwalt, den würde ich jetzt noch mal aktivieren, um weiteres Geld zu sparen. Fliegen sie einfach in die Kanzlei ein, und sagen Sie müssen denAnwalt sprechen, und dann soll der mal rausfinden wann das Mietverhältnis nun tatsächlich beendet ist, oder ob es, was ich nicht glaube, noch läuft. Er hat ja komplette Akteneinsicht, ihm müsste insofern einiges aufgefallen sein.

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