Angemeldet & Verpflichtet?

20. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
6gegen2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
Angemeldet & Verpflichtet?

hallo

hab ein paar fragen bevor ich den anwalt bzw. die verbraucherzentrale einschalte.

situation:
6 mehrfamilienhaus
4!parkplätze
6 keller
6 briefkästen
6 klingel
auf sechs parteien ausgerichetete mülltonnen verfügbar

DG zwei parteien
1. stockwerk 2 parteien
EG 2 Parteien

1 Partei vom EG ist mit 1 Partei vom 1.Stockwerk und den beiden Parteien im DG verwandt. Angeblich gelten je zwei parteien als 1 große partei, wie das mit der abrechnung ist wissen wir nicht.
DG wohnt praktisch inkognito. Die Bewohner im DG sind nicht offiziell an der Adr gemeldet, wahrscheinlich 2.Wohnsitz.

Sind Bewohner des DG ebenso verpflichtet sich an der Hausordnung zu beteiligen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

liegt an der Hausordnung und am Mietvertrag ;-)

Aber das Spiel hast doch hier schon in einem anderen Threat durch

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
6gegen2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

ja aber nicht so speziell, geht jetzt nicht um die putzordnung ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

weisst was tritt beim Mieterbund ein, das ist so speziell da sind wir hier hoffnungslos überfordert :devilangel:

:bang:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

geht jetzt nicht um die putzordnung

Sondern um was ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
6gegen2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Dass diese DG-Partei und der Vermieter uns weiß machen wollen dass sie zu den 2 Parteien im Hause gehören, angeblich einen gemeinsamen Mietvertrag hätten. Wieso haben dann die DG-Parteien jeweils einen Keller,einen Briefkasten, ne Türklingel...


alles sehr diffus...

ja und dann kommt eben die putzordnung, die fliegen ja nicht über die treppe...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Was hat die Zahl der Kellerräume, Briefkästen usw. mit der Zahl der Mietverträge zu tun?

Selbstverständlich kann man eine beliebige Anzahl von Wohnungen gleichzeitig mit einem Mietvertrag mieten.

Welche Rolle spielt überhaupt das Vertragsverhältnis zwischen Eurem Vermieter und anderen Mietparteien?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
6gegen2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Aha ok, kannst Du mir auch den Paragraphen dazu nennen? Ich würde das gern nachlesen.
Das spielt soweit eine Rolle, das wir und jetzt kommt eben das leidige Thema, die Putzarbeiten auch vom DG übernehmen sollen. Sogar der Vermieter ist dafür!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.179 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen