Angemessene Ersatzwohnung bei Baumaßnahmen

5. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
flossenfan
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Frischling
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Angemessene Ersatzwohnung bei Baumaßnahmen

Hallo,

ich wohne seit Jahren in einer 100qm Altbauwohnung in der Berliner City im 4.OG. Nun wird das Dachgeschoss über mir ausgebaut, dabei wurde festgestellt, dass Schwammbefall besteht und ich meine Wohnung für die Zeit der Schwammsanierung verlassen muss.

Dabei habe ich Anrecht auf eine "angemessene" Ersatzwohnung, aber was ist angemessen?

Da ich regelmässig eine schwer kranke Nachbarin Pflege, kann ich räumlich nicht zu weit weg, 20 Minuten Fussweg würde ich noch akzeptieren. Meinen Kram könnte ich auf ca 70 qm für den Übergang zusammenräumen.

Nun meint meine Vermieterin, für einen alleine lebenden Menschen wäre ein Zimmer, ggf. möbliert, irgendwo in Berlin "angemessen" und meine Sachen sollen für ca. 10 Monate in ein Lagerhaus. Ist das zumutbar, muss ich mir das gefallen lassen?

Muss ich mir weiterhin gefallen lassen, dass der Umzug von irgendwelchen Bauhilfskräften ausgeführt wird (habe viele Antiquitäten, auch sehr schwere Sachen), oder kann ich auf einer zertifizierten Spedition bestehen?

Gibt es Stellen im Gesetz oder Urteile, die das "angemessen" näher definieren?

Vielen Dank für Tipps und Hinweise!

Viele Grüsse aus Berlin,
flossenfan

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-- Editiert flossenfan am 05.11.2012 12:48




28 Antworten
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#1
 Von 
flossenfan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 18x hilfreich)


Hallo,

zuerst mein Dank an alle, die sich die Zeit genommen haben, mein Anliegen zu lesen. Offenbar ist gerade die Frage der "Angemessenheit" ein schwarzes Loch im Mietrechts-Universum.

Vielleicht findet ja jemand, der sich auskennt, doch noch irgendwo einen greifbaren Hinweis, da ich gerade in der blöden Situation bin, nicht zu wissen, was ich ablehnen darf und was ich annehmen muss. Ich will ja auch (Klageandrohung besteht) meine Schadensminderungspflicht (Stagnation des Baufortschritts, Kosten für stehendes Gerüst etc.) nicht verletzen.

Herzliche Grüsse,

flossenfan

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)


Gerade unter dem Hinweis der Klageandrohung würde ich eine rechtssichere Antwort von einem Rechtsanwalt vorziehen. Wenn man kurzfristig keinen Termin im Umfeld erlangt würde mir das 20-25 € für eine einfache Frage bei frag-einen-anwalt Wert sein.
Unser Laienforum ist bestimmt toll für Tips und Anregungen, aber für so knifflige Fragen würde ich persönlich den Einsatz nicht scheuen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#3
 Von 
flossenfan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Susanne,

vielen Dank für diesen Hinweis, das sehe ich ganz genauso. Leider hat eine anwaltliche Beratung beim Berliner Mieterverein, in dem ich seit jahrzehnten Mitglied bin, dahingehend nichts gebracht. Der Anwalt konnte mir auch nur sagen, dass im Gesetz "angemessen" steht, mehr nicht. Ich hatte bei meiner Fragestellung hier im Forum auch nicht auf eine verbindliche Rechtsauskunft, sondern eher auf Schilderungen von Erfahrungen in ähnlichen Situationen gehofft, oder darauf, dass vielleicht jemandem ein ergangenes Urteil in so einer Angelegenheit bekannt ist.

Merkwürdig ist, dass einer anderen Mietpartei im gleichen Haus, die von dem gleichen Problem betroffen ist, seitens der Vermieterin eine absolut gleichwertige Wohnung besorgt wurde und alle entstandenen Kosten anstandslos ersetzt wurde, einschliesslich einer zertifizierten Spedition für den Umzug. Bei mir setzt die gleiche Vermieterin auf eine "Billiglösung", obwohl sie definitiv Kapital daraus schlagen könnte, jemanden wie mich, mit einem sehr alten, sehr günstigen Mietvertrag dauerhaft "loszuwerden".

Herzliche Grüsse aus Berlin,

flossenfan

Schreibfehler editiert
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-- Editiert flossenfan am 07.11.2012 11:50

-- Editiert flossenfan am 07.11.2012 11:52

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Vielleicht gibt es zwischen dir und der Vermieterin bereits Querelen und mit der anderen Mieterin nicht?
Und vielleicht findet sie derzeit keine weitere "gleichwertige" Wohnung?

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#5
 Von 
flossenfan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 18x hilfreich)


Hallo Anjuli123,

ich wüsste nichts von Querelen, ich habe immer brav meine Miete pünktlich gezahlt, bin sehr tolerant und kooperativ, was die derzeitig ablaufenden Bauarbeiten betrifft(der "technische Mitarbeiter" der Vermieterin hat alle meine Schlüssel) und habe von Anfang an meine Bereitschaft gezeigt, an einer Konstruktiven Lösung des aktuellen Problems mitzuarbeiten.

Aus diversen immo-Portalen habe ich ca. 40 Wohnungen herausgesucht und ihr die Links zukommen lassen, die ich als dauerhafte Möglichkeiten in Betracht(da wäre der Mietpreis dann mein Problem) ziehe und ca 60 weitere Angebote (Mietpreis liegt unter dem, was ich derzeit zahle), die ich als zeitweise Umsetzwohnungen akzeptieren würde. Sie kümmert sich nicht darum, obwohl ich es für rechtens halte, dass sie mir eine Ersatzwohnung stellen muss.

Die Vermieterin will mir ja nicht einmal den Umzug bezahlen und verweist darauf "Meine Polen machen das", da haben Sie garnichts zu sagen, Sie brauchen keine Umzugsfirma"
Mit "Meine Polen" meint die Vermieterin ordentlich angemeldete Bauhandwerker und Hilfskräfte aus Polen, die hier seit Wochen sehr ordentlich und rücksichtsvoll am Bau arbeiten, aber definitiv keine erfahrenen Möbelpacker sind.

Ich habe dieser Frau niemals etwas getan und auch alle bisherigen Mieterhöhungen und Veränderungen akzeptiert, nie einen Prozess geführt. Offenbar nimmt sie mir übel, dass ich nach Beratung durch den Mieterverein, die Miete um 20% gemindert habe, weil meine Wohnung seit Wochen nicht mehr beheizbar ist und weil sich tagtäglich die Handwerker die Klinke in die Hand geben; die Whg. ist auch komplett eingerüstet und verdunkelt, das Treppenhaus ist eine Trümmerwüste, Balkon und Küche unbenutzbar.

Ich glaube, sie hält mich wegen meiner bisherigen Toleranz einfach für einen Idioten, mit dem sie alles machen kann.

Sie hat bisher noch nichts unternommen, sich um eine gleichwertige Wohnung zu kümmern, trotz meiner vielen Vorschläge. Ich bekomme immer nur absurde Angebote für möblierte Zimmer weit weg von meiner bisherigen Whg. und meine Sachen sollen für 10 Monate in ein Lagerhaus: "Das machen dann meine Polen".

Ich war nie ein Prozess-Hansl oder Querulant und habe auch nicht vor, es zu werden.

Herzliche Grüsse,
flossenfan

PS:Wenn einige Buchstaben fehlen, liegt es daran, dass meine Tastatur voller Baustaub ist, alles ist bei mir voller Baustaub von den vielen Stemmarbeiten, selbst gewaschene Kleidung aus dem Schrank staubt wie ein Mehlsack.

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)

Hallo, das hört sich aber gar nicht gut an.
Sorry, aber den Mieterverein halte ich da gar nicht für eine zielführende Lösung.

Meine Meinung: ich würde schriftlich (mit Einwurfeinschreiben) auf die Deiner Meinung vorbildliche Lösung mit dem Nachbarn hinweisen (Deine Kenntnis über den Ablauf mitteilen und sehr loben) und mal fragen, warum Du nicht eine gleichwertige Lösung bekommst. Dabei nochmal darauf eingehen, dass Du schon mehrfach gleichwertige Wohnungen angezeigt hast. Da sich das Ganze nun auch schon über mehrere Wochen hinzieht (Termin nennen seit wann) weiterhin dass der Winter vor der Tür steht, Deine Wohnung nicht mehr beheizbar und damit nicht bewohnbar ist eine Lösung mit einer Fristsetzung von höchstens einer Woche (wg. der Temperaturen- eine unbeheizbare Wohnung ist im Winter nicht bewohnbar!) festlegen.
Bei Verzug durch die VM würde ich folgendes androhen:
Du wirst einen Anwalt aufsuchen, dessen Kosten sie zu tragen hat durch den Verzug. (das solltest Du auf jeden Fall tun)
Du wirst Dir eine andere Wohnung suchen, die ggf. dann teurer ist und den Umzug selbst koordinieren. Die Rechnungen werden dann mit ihrer Miete verrechnet. In diesem Zusammenhang sollte Dich der Anwalt beraten.
Wichtig ist erst einmal: Du setzt die Frist und die VM meldet sich nicht und ist damit in Verzug, alles andere mit einem RA vor Ort, der auf Mietrecht spezialisiert ist.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1013x hilfreich)

Meines Wissens nach besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Stellung einer angemessenen Ersatzwohnung. Wie soll das in der Praxis auch funktionieren? Soll der Vermieter sich auf Wohnungssuche machen und wie soll er die entsprechende Wohnung anmieten? Da müsste er erstmal einen Vermieter finden, der eine Wohnung in der Grösse nur kurzfristig vermieten will, ausserdem muss der Vermieter einer Gebrauchsüberlassung an Dritte zustimmen. Dürfte schwer werden.

Es besteht auch kein Anspruch auf eine Umzugsfirma "nach Wahl", denn der Vermieter hat ja bereits eine Firma, die dies für ihn erledigt. Was bestünde wäre natürlich 1. das Recht auf 100%ige Mietminderung, sobald die Wohnung nicht mehr nutzbar ist, 2. das Recht zur fristlosen Kündigung und 3. evtl. das Recht auf Schadensersatz, wenn eine gleichwertige Wohnung nicht zum gleichen Mietzins zu finden ist.
Wobei die Betonung auf "gleichwertig" liegt. Verbessern auf Kosten des Vermieters darf sich der Mieter nicht.

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#8
 Von 
flossenfan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 18x hilfreich)


Hallo kathi2008,

also Anspruch auf eine angemessene Ersatzwohnung besteht definitiv, das steht so im Gesetz. Meine Frage ging dahin, was "angemessen ist"

Bei meinen Nachbarn funktioniert es ja auch mit der angemessenen Ersatzwohnung. Ich habe heute wieder zwei Vorschläge der Vermietung für Ersatzwohnungen vorbehaltlos akzeptiert, aber sie bekommen die Wohnungen eben nicht, weil es hier nicht so einfach ist.

Aber ist das mein Problem: Ich habe und bezahle für einen Mietvertrag, den die Vermieterin nicht erfüllen kann. Ich verweigere nichts, aber es kommt auch kaum etwas, und wenn etwas kommt, verläuft es im Sande.

Zur Spedition: Was würdest Du sagen, wenn Deine Krankenversicherung Dich anlässlich einer Blinddarmoperation in eine KFZ-Werkstatt, anstatt in ein Krankenhaus schickt?
Es geht auch nicht darum, dass ich eine bestimmte Spedition will, sondern nur eben eine Spedition und keine Bautruppe.

Ich habe keinesfalls vor, mich auf andere Kosten "zu verbessern" sondern wäre froh, wenn ich aus dieser Situation herauskomme und habe auch mehrmals erklärt, zu Abstrichen bereit zu sein. Aber eben nicht 30qm möbliert am Arsch der Welt Welt mit all meinen Sachen im Lagerhaus als Ersatz für 100qm nahe KuDamm.

Herzliche Grüsse,

flossenfan

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#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Irgendwie verstehe ich den Satz hier nicht:

quote:
Ich habe heute wieder zwei Vorschläge der Vermietung für Ersatzwohnungen vorbehaltlos akzeptiert, aber sie bekommen die Wohnungen eben nicht, weil es hier nicht so einfach ist.


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#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1013x hilfreich)

quote:
also Anspruch auf eine angemessene Ersatzwohnung besteht definitiv, das steht so im Gesetz.

Wo genau steht das in welchem Gesetz?

quote:
Was würdest Du sagen, wenn Deine Krankenversicherung Dich anlässlich einer Blinddarmoperation in eine KFZ-Werkstatt, anstatt in ein Krankenhaus schickt?

Der Vergleich hinkt dann doch ein bisschen. Es geht ums Möbeltragen. Das schaffen sowohl KFZ-Mechaniker, wie auch ein Chirurg. Und die Firma, die die Vermieterin beauftragt, muss genauso haften, wie ein anderes Umzugsunternehmen.

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#11
 Von 
guest-12304.07.2013 09:50:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Wo genau steht das in welchem Gesetz? <hr size=1 noshade>

Das dürfte sich aus BGB § 554 Absatz 4 ergeben, wonach der Vermieter dem Mieter aller Aufwendungen einer Maßnahme nach § 554 Absatz 1 oder Absatz 2, Satz 1, in angemessenem Umfang zu erstatten hat.
Sprich: Wenn der Mieter für die Modernisierung in eine andere Wohnung umziehen muss, hat der Vermieter die Kosten hierfür in einem angemessenem Umfang zu tragen.

Meiner Meinung nach ist im vorliegenden Fall ein möbliertes Zimmer und eine Einlagerung der Möbel nicht angemessen.

Bezüglich der Frage, wer sich um die Bereitstellung einer Ersatzwohnung zu kümmern hat, kann ich momentan auch nicht weiterhelfen.

Gruß Suedlicht

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#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1013x hilfreich)

Ich wollte von dem TE wissen, wo im Gesetz steht, dass er Anspruch auf angemessenen Ersatzwohnraum hat. Damit meinte ich eher, wo steht, dass der Vermieter ihm den suchen und stellen muss, denn dieser Meinung scheint er zu sein.
Wenn er nach der Sanierung unbedingt in seine alte Wohnung zurück will, dann kann er sich doch jetzt selber irgendwo ne 70m² grosse Wohnung suchen (die ihm ja lt. seiner Aussage reichen würde) und die dann nach 4 Monaten wieder kündigen.


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-- Editiert kathi2008 am 08.11.2012 21:40

-- Editiert kathi2008 am 08.11.2012 21:48

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)


Ich kann jetzt zwar nicht sagen, dass es irgendwo so steht, aber bei einer Modernisierung durch den Vermieter gehe ich aber auch davon aus, dass er den Ersatzwohnraum stellt.
D.h. der Vermieter ist meiner Meinung nach verpflichtet, von vornherein mit der Sanierungsfirma abzusprechen, ob die Wohnungen weiterhin bewohnbar sind. Daher müsste dem VM auch klar sein, dass eine nicht beheizbare Wohnung im Winter auch nicht bewohnbar ist. Kann der VM seine Verpflichtung aus dem MV nicht erfüllen, d.h. die Bereitstellung einer Wohnung zu Wohnzwecken, hat er eine Ersatzwohnung zu stellen und auch für die Umzugs- und Lagerkosten aufzukommen. Aufgrund von welcher Bestimmung sollte denn hier der Mieter aktiv werden?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#14
 Von 
flossenfan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 18x hilfreich)


Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Ich bin seit drei Wochen zweigleisig am Suchen, sowohl nach einer Übergangswohnung, als auch nach einer dauerhaften Lösung. Klappere stündlich div. Immo-Portale, Webseiten von Verwaltungen und Gesellschaften ab. Die Auswahl ist gross, aber am Ende zu bekommen war bisher nichts, obwohl ich alle geforderten Unterlagen ohne Beanstandungen vorlegen kann.

Nur unterstellt mir meine Vermieterin, wenn sie mir ab und zu auch mal einen Link auf ein Angebot in einem Immo-Portal zusendet, der meist schon sehr alt ist(bekomme meist keine Antwort auf die alten Links), dass ich mich nicht genügend bemühen würde, oder wählerisch sein, was Blödsinn ist, da ich so gut wie alles akzeptieren würde, wenn ich es denn bekäme.

Werde noch mal beim Mieterverein nachhaken, bisher konnten die mir ausser "angemessen" nicht viel sagen.

Ich mache drei Kreuze, wenn ich endlich woanders untergekommen bin.

Viele Grüsse,

flossenfan

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#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1013x hilfreich)

quote:
Ich kann jetzt zwar nicht sagen, dass es irgendwo so steht, aber bei einer Modernisierung durch den Vermieter gehe ich aber auch davon aus, dass er den Ersatzwohnraum stellt.

Von irgendwas auszugehen, was der Gesetzgeber nicht vorschreibt ist immer doof. Ausserdem ging es im Eingangsbeitrag nicht ursächlich um die Heizung (da braucht man keine 7 Monate um die zu reparieren), sondern um die Beseitigung von Hausschwamm. Das ist wohl kaum eine Modernisierung.
quote:
Aufgrund von welcher Bestimmung sollte denn hier der Mieter aktiv werden?

Andersrum: aufgrund welcher Bestimmung soll der Vermieter eine Ersatzwohnung stellen?

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#16
 Von 
flossenfan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 18x hilfreich)


Hallo kathi2008,

der Anwalt beim Mieterverein hat mir aus einem Gesetzbuch vorgelesen, dass der Vermiter in so einem Fall eine angemessene Ersatzwohnung stellen muss, sowie sämtliche dabei anfallenden, gerechtfertigten Kosten tragen muss.

Nur was "angemessen" bedeutet, steht da nicht.

Das mit der Heizung (Gas-Etage) ist nicht so einfach, da die Therme rumspinnt, seitdem am Schornstein herumgemacht wurde. Ausserdem wurde sämtliche Dämmung aus meiner Decke entfernt. Selbst wenn die Therme läuft, wird es nicht warm, weil alle Wärme nach oben verschwindet.

Viele Grüsse,

flossenfan

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#17
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1013x hilfreich)

quote:
der Anwalt beim Mieterverein hat mir aus einem Gesetzbuch vorgelesen, dass der Vermiter in so einem Fall eine angemessene Ersatzwohnung stellen muss, sowie sämtliche dabei anfallenden, gerechtfertigten Kosten tragen muss.

Das mit den Kosten zweifel ich ja gar nicht an. Nur das mit der Ersatzwohnung scheint hier niemand in irgendwelchen Gesetzestexten zu finden. Vielleicht weils da gar nicht steht?

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#18
 Von 
guest-12304.07.2013 09:50:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Ich wollte von dem TE wissen, wo im Gesetz steht, dass er Anspruch auf angemessenen Ersatzwohnraum hat


Das ergibt sich meiner Meinung aus dem von mir angeführten Paragraphen. (Vorausgesetzt natürlich, dass die alte Wohnung während der Arbeiten unbeohnbar ist, irgendwo muss der Mieter während den Arbeiten ja wohnen....)

quote:
Damit meinte ich eher, wo steht, dass der Vermieter ihm den suchen und stellen muss, denn dieser Meinung scheint er zu sein.
Wenn er nach der Sanierung unbedingt in seine alte Wohnung zurück will, dann kann er sich doch jetzt selber irgendwo ne 70m² grosse Wohnung suchen (die ihm ja lt. seiner Aussage reichen würde) und die dann nach 4 Monaten wieder kündigen.


Der Vermieter müßte sich in angemessener Weise an den Kosten beteiligen. Angemessen hieße für mich, im Rahmen der Mietzahlungen des Mieters. Wobei sich eh die Frage stellt, wie man
das genau ausgestalltet. Möglich wäre dass der Mieter die Miete für die bisherige Wohnung zu 100 % mindert und dafür die Miete der Ersatzwohnung komplett selber bezahlt oder ob er weiterhin die Miete für die alte Wohnung zahlt und für die neue Wohnung nur den Teil der die bisherige Miete übersteigt. Etwaige Umzugskosten gingen m.M zu lasten des Vermieters. Allerdings wird er sie nicht unbedingt suchen müssen, da gebe ich Dir recht.

Gruß Suedlicht

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-- Editiert suedlicht am 09.11.2012 12:56

-- Editiert suedlicht am 09.11.2012 13:04

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#19
 Von 
flossenfan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 18x hilfreich)


Hallo suedlicht,

ich habe einen gültigen Mietvertrag und bin seit Jahrzehnten meinen Pflichten daraus pünktlich und ohne Beanstandungen oder Abmahnungen nachgekommen. Wenn man mir jetzt schreibt + Telefon- und Mailterror macht, dass ich sofort zu verschwinden habe, ist es doch der Vermieter, der seinen Pflichten nicht nachkommt bzw. der das, was ich bezahle, nicht mehr zur Verfügung stellen kann.

Die Wohnung ist jetzt schon eine Zumutung, aber wird durch die Schwammsanierung definitiv unbewohnbar, da Fußböden, Decken und Putz entfernt werden sollen.

Das Problem ist ja nicht, dass ich mich weigern würde, oder die Zusammenarbeit verweigern würde, ich finde nur trotz intensiver Suche so schnell nichts und sehe nicht ein, deswegen verklagt und beschimpft zu werden. Ich bin mir keines Verschuldens meinerseits bewusst.

Merkwürdig ist auch, dass immer mit Klage gedroht wird, aber noch nichts derartiges gekommen ist, offenbar ist die Rechtslage aus Vermietersicht eher dünn, denn sonst wird hier immer erst verklagt und dann gefragt.

Viele Grüsse,

flossenfan



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#20
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1013x hilfreich)

Um die "Stellung" einer Ersatzwohnung geht es ja gerade. Und das muss der Vermieter eben nicht tun.
Flossenfan hat am Anfang geschrieben:

quote:
Aus diversen immo-Portalen habe ich ca. 40 Wohnungen herausgesucht und ihr die Links zukommen lassen, die ich als dauerhafte Möglichkeiten in Betracht(da wäre der Mietpreis dann mein Problem) ziehe und ca 60 weitere Angebote (Mietpreis liegt unter dem, was ich derzeit zahle), die ich als zeitweise Umsetzwohnungen akzeptieren würde. Sie kümmert sich nicht darum, obwohl ich es für rechtens halte, dass sie mir eine Ersatzwohnung stellen muss.

Und solang er sich so sehr daran klammert, dass die Vermieterin ihm da irgendwas anzumieten hat, wird er wohl selber nicht suchen. Und das kann dann durchaus irgendwann Probleme geben.

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#21
 Von 
guest-12304.07.2013 09:50:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Hallo suedlicht,

ich habe einen gültigen Mietvertrag und bin seit Jahrzehnten meinen Pflichten daraus pünktlich und ohne Beanstandungen oder Abmahnungen nachgekommen. Wenn man mir jetzt schreibt + Telefon- und Mailterror macht, dass ich sofort zu verschwinden habe, ist es doch der Vermieter, der seinen Pflichten nicht nachkommt bzw. der das, was ich bezahle, nicht mehr zur Verfügung stellen kann.

Die Wohnung ist jetzt schon eine Zumutung, aber wird durch die Schwammsanierung definitiv unbewohnbar, da Fußböden, Decken und Putz entfernt werden sollen.

Das Problem ist ja nicht, dass ich mich weigern würde, oder die Zusammenarbeit verweigern würde, ich finde nur trotz intensiver Suche so schnell nichts und sehe nicht ein, deswegen verklagt und beschimpft zu werden. Ich bin mir keines Verschuldens meinerseits bewusst.

Merkwürdig ist auch, dass immer mit Klage gedroht wird, aber noch nichts derartiges gekommen ist, offenbar ist die Rechtslage aus Vermietersicht eher dünn, denn sonst wird hier immer erst verklagt und dann gefragt.

Viele Grüsse,

flossenfan


Hallo flossenfan,

da Du mich nun direkt ansprichts: Dir unterstellt hier niemand , dass Du nicht Deinen Pflichten nachgekommen bist.
Es bestreitet - denke ich - auch keiner, dass Dir für die Zeit der Sanierung eine Ersatzwohnung zusteht, an der sich der Vermieter kostenmäßig in einer angemessenen Weise zu beteiligen hat. Was aber mittlerweile auf Verwunderung stößt, ist, dass Du
vom Vermieter verlangst, dass er sich um diese Ersatzwohnung kümmert, ohne dafür in irgendeiner Weise ein Beleg zu liefern, inwieweit er zu verpflichtet ist. Ich kopiere Dir hier noch mal den § 554 rein:

§ 554 Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.
(2) Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Mieter zu dulden. Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist. Dabei sind insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten, die baulichen Folgen, vorausgegangene Aufwendungen des Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung zu berücksichtigen. Die zu erwartende Mieterhöhung ist nicht als Härte anzusehen, wenn die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wird, wie er allgemein üblich ist.
(3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Diese Vorschriften gelten nicht bei Maßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen.
(4) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Maßnahme nach Absatz 1 oder 2 Satz 1 machen musste, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.
(5) Eine zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 2 bis 4 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Aus Absatz 4 läßt sich lediglich herleiten, dass Du einen Anspruch
auf Ersatz Deiner Aufwendungen hast, aber nicht ,
dass der Vermieter Dir eine konkrete Wohnung suchen muß. Wenn Du
weiterhin darauf beharrst, dass sich der Vermieter um die Ersatzwohnung kümmern muß, dann belege dies doch bitte anhand
eines Gesetztextes oder Urteils oder oder.

In Bezug auf den Mietvertrag für Deine jetzige Wohnung hast Du das Recht auf Mietminderung.


Gruß Suedlicht



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-- Editiert suedlicht am 09.11.2012 22:31

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#22
 Von 
flossenfan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Suedlicht,

vielen Dank dafür, dass Du den Gesetzestext eingestellt hast und für Deine Ausführungen. Darin steht u.a. folgendes:

"Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen."

Das ist nicht erfolgt, bzw. nur für den ursprünlich geplanten Ausbau des Dachgeschosses. Dazu habe ich mich einverstanden erklärt, dass ein Fahrstuhl eingebaut wird und dass ich Handwerkern den Zutritt zu meiner Wohnung ermögliche für das Legen von Rohren etc. Von Auszug war da keine Rede.

Der Schwammbefall, der auch meine Wohnung massiv betrifft und der Grund für meinen "Rausschmiss" ist, wurde erst vor knapp drei Wochen festgestellt. Bis dahin hiess es, meine Wohnung wäre nur durch die o.g. Maßnahmen betroffen, denen ich auch zugestimmt habe.

Ein schriftliche Mitteilung darüber, dass ich verschwinden soll, habe ich vor zwei Wochen erhalten und soll bis spätestends Ende November raus sein.

Ich denke, dass ich mit einer Frist von drei Monaten durchaus längst etwas neues gefunden hätte.

Nun soll ich innerhalb von wenigen Wochen Frist einfach mit all meinen Sachen "verschwinden". Ich weiss einfach nicht, wie das gehen soll, da ich schon jetzt täglich etwa 12 Stunden nichts anderes mache, als Wohnungen zu suchen, zu besichtigen und mich zu bewerben.

Ich frage mich, mit welchem Recht hier etwas unmögliches von mir verlangt wird.

Viele Grüsse,
flossenfan

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-- Editiert flossenfan am 10.11.2012 10:48

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#23
 Von 
guest-12304.07.2013 09:50:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Ein schriftliche Mitteilung darüber, dass ich verschwinden soll, habe ich vor zwei Wochen erhalten und soll bis spätestends Ende November raus sein.

Ich denke, dass ich mit einer Frist von drei Monaten durchaus längst etwas neues gefunden hätte.

Nun soll ich innerhalb von wenigen Wochen Frist einfach mit all meinen Sachen "verschwinden". Ich weiss einfach nicht, wie das gehen soll, da ich schon jetzt täglich etwa 12 Stunden nichts anderes mache, als Wohnungen zu suchen, zu besichtigen und mich zu bewerben.


Das ist natürlich nicht ohne. Dass Du Dich da irgendwie alleine gelassen fühlst, kann ich irgendwie schon verstehen. Lass Dich nicht unterkriegen und verrückt machen.


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-- Editiert suedlicht am 10.11.2012 12:31

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)

Der Anspruch des Mieters auf Ersatzwohnraum durch dem Vermieter zu stellen, ergibt sich m.E. aus dem MV:

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Ich denke schon, dass der VM aktiv werden muss, wenn er seiner Hauptverpflichtung aus dem Mietvertrag nicht mehr nachkommen kann. Durch die Absprache mit den Baufirmen ist der Vermieter der Einzige, der das frühzeitig regeln könnte.

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#25
 Von 
flossenfan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 18x hilfreich)


Hallo SueCologne,

vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis. So hat das mein Gefühl auch empfunden. Ich kann ja schliesslich nichts für die Misere.

Inzwischen habe ich immerhin schriftlich die Zusage bekommen, dass der der Umzug und die Maklerprovision für eine andere Wohnung bezahlt wird.

Ich kann es kaum erwarten, hier raus zu kommen (habe jeden Tag Besichtigungstermine für selbstgesuchte Wohnungen und bisher kaum etwas abgelehnt, aber auch nichts zugesagt bekommen).

Um mich herum wird gestemmt, abgerissen, gemauert, verputzt, etc. Ich lebe in meiner Wohnung mit Daunenjacke und Bauhelm auf dem Kopf, weil dauernd Putz von der Decke fällt.

Herzliche Grüsse aus Berlin,

flossenfan


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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12304.07.2013 09:50:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi,

ich bin mir immer noch nicht sicher, inwieweit, der Vermieter
verpflichtet ist, eine Ersatzwohnung zu suchen .
Ich verstehe § 535 so, dass Hauptpflicht des Vermieters ist, die
angemietete Wohnung zu überlassen, Hauptpflicht von flossenfan ist es, die Miete zu zahlen.
Hierbei ist auch §536 BGB zu beachten.
§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
(3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
(4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

Demach sehe ich bei flossenfan das Recht die Miete zu mindern bzw.
- bei Unbewohnbarkeit der Wohnung - gar keine Miete an seinen Vermieter zu zahlen.

Dass das Vorgehen des Vermieters, mit der Fristsetzung bis Ende November absolut ******* ist, ist natürlich klar. Er muß flossenfan selbstverständlich auch eine angemessene Zeit zugestehen.

Gruß Suedlicht


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#27
 Von 
flossenfan
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

ich möchte nur mal kurt Bericht erstatten.

Inzwischen habe ich(selbst, ohne Hilfe der Vermieterin) eine sehr schöne und günstige Wohnung gefunden (ein wahres Wunder in dieser Stadt) und einen Mietvertrag ab 1.12. unterzeichnet. Die bisherige Vermieterin zahlt nur die Maklerprovision und den Umzug, weiter nichts, auch nicht meine ganzen Kosten, die mir unverschuldet nur durch diese Sache entstanden sind.

Ich werde jetzt erstmal den Umzug hinter mich bringen und mich danach mit einem richtigen Anwalt (beim Mieterverein waren bisher nur Schlafmützen, die es als Beratung ansahen, mir eine Seite aus einem Gesetzbuch zu kopieren) beraten, ob mir für die nachweisbaren Aufwendungen(Gebühren für die Ummmeldung, kosten für die Suche, etc) ein Ersatz zusteht.

Vielen Dank an Euch alle für die vielen Ratschläge und Tipps,

viele Grüsse,
flossenfan
Typos editiert
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-- Editiert flossenfan am 16.11.2012 13:52

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#28
 Von 
guest-12304.07.2013 09:50:00
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo flossenfan,

das sind ja gute Nachrichten. Dann drücke ich Dir die Daumen, dass
der Umzug gut klappt.

Gruß Suedlicht

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