Hallo!
Angenommen Familie A hat eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Person B lebt ebenfalls in dem Haus und scheint psychische Probleme zu haben.
Person B baut in seiner Wohnung im recht großen Stil Cannabis an. Eines Tages schmeißt er die Lampen für das Cannabis der Familie A zusammen mit Pflanzenresten vor die Tür. Die Polizei sieht dies lediglich als Müllentsorgung und somit als Ordnungswidrigkeit. Familie A behält die vor die Tür geworfenen Sachen ein.
Etwa 2 Wochen später tritt Person B gegen Türen von einem unbeteiligten Nachbarn im selben Haus.
Weitere 2 Wochen später wirft Person B massive Luftfilter gegen die Wohnungstür von Familie A, die daraufhin den Schlüsseldienst beauftragen muss, da die Tür verkantet ist. Die Polizei wird verständigt, Strafantrag wird gestellt.
Weitere 2 Wochen später geht Person B mit einem Hammer auf die Wohnungstür von Familie A los, schlägt diese mehrfach ein und versucht durch das Loch in der Tür die Wohnung zu öffnen. Familie A ist zu dem Zeitpunkt zuhause und kann durch alarmieren der Polizei weiteres verhindern.
Die Polizei veranlasst eine Zwangsunterbringung für Person B. Diese läuft nach 2 Wochen ab.
Ebenso wird die Wohnung durchsucht, wo haufenweise Cannabis gefunden wird.
Mehrere Strafanträge sind zu diesem Zeitpunkt gestellt.
Welche weiteren Möglichkeiten hat Familie A um Person B aus dem Haus zu werfen?
Gibt es Möglichkeiten der einstweiligen Verfügung, da Grund zur permanten Angst besteht, oder gibt es keine weitere Möglichkeit außer für Familie A eine neue Wohnung zu suchen?
Vielen Dank!
Angst durch aggressiven Nachbar - welche rechtlichen Möglichkeiten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Na, vielleicht verraten Sie erstmal, ob Person B Mieter oder Eigentümer ist...
Gibt es Möglichkeiten der einstweiligen Verfügung, da Grund zur permanten Angst besteht Und Sie glauben jetzt echt, ein aggressiv Durchgeknallter hält sich an eine einstweilige Verfügung?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Eine Person mit diesen Symtomen gehört meiner Meinung in eine entsprechende Einrichtung. Das zu bewerkstelligen ist Aufgabe der zuständigen Behörde.
Das zu bewerkstelligen ist Aufgabe der zuständigen Behörde. Die ist längst eingeschaltet und sieht das offenbar anders als Sie, weswegen der Beitrag nicht gerade hilfreich war...
ZitatNa, vielleicht verraten Sie erstmal, ob Person B Mieter oder Eigentümer ist... :
Gibt es Möglichkeiten der einstweiligen Verfügung, da Grund zur permanten Angst besteht Und Sie glauben jetzt echt, ein aggressiv Durchgeknallter hält sich an eine einstweilige Verfügung?
Person B ist Mieter, der Vermieter ist bereits informiert.
Bei einer einstweiligen Verfügung wäre die Möglichkeit einer Durchsetzung durch die Polizei möglich - so ist es immer erst möglich die Polizei zu alarmieren, wenn bereits etwas passiert
ZitatEine Person mit diesen Symtomen gehört meiner Meinung in eine entsprechende Einrichtung. Das zu bewerkstelligen ist Aufgabe der zuständigen Behörde. :
Dem stimme ich zu, jedoch ist die Zwangsunterbringung ja nur auf Zeit gewesen und die Behörden tun nichts.
Nehmen Sie doch einfach mal direkt Kontakt auf zum Eigentümer der Wohnung von Person B. Der dürfte ja evtl. auch Interesse haben, dass B auszieht. Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB
gegeben sein. Und dann ist Schluss mit dem Schuft, wenn denn der VM des B mit Ihnen einig geht. Ich gehe mal davon aus, dass die Hausverwaltung schon entsprechend informiert ist?
-- Editiert von AltesHaus am 03.02.2017 15:29
Sehr geehrter Fragesteller,
solange eine Unterbringung nicht aufgrund von strafrechtlichen Vorfällen oder im Rahmen einer Entmündigung möglich ist, besteht leider keine Möglichkeit die betreffende Person einfach aus dem Haus zu werfen. Möglich wäre lediglich ein Schreiben an die betreffende Personen mit der Aufforderung konkrete Belästigungen zu unterlassen um im Wiederholungsfalle mit einer Unterlassungsklage reagieren zu können.
Da es ja auch um Gewalt, Belästigung usw. geht, kann da als Beistand vielleicht "der weiße Ring" beratend zur Seite stehn.
Was entzieht Familie A dem B auch sein Eigentum?
Wieso Eigentum? B ist Mieter.
wirdwerden
Ich meine der ganze Stress wird begonnen haben als
.Zitat:Familie A behält die vor die Tür geworfenen Sachen ein.
Ich gehe davon aus das ein Teil der Geschichte hier noch fehlt.
Hat er die Sachen wirklich vor die Wohnungstür geschmissen oder eher vor die Haustür im Sinne von Müll?
Was wollte Familie A mit dem Einbehalt der Sachen bewirken. Ich meine, was wollte Familie A mit den Pflanzenresten und Lampen?
-- Editiert von 3113 am 04.02.2017 11:57
ZitatIch meine der ganze Stress wird begonnen haben als :.Zitat:Familie A behält die vor die Tür geworfenen Sachen ein.
Ich gehe davon aus das ein Teil der Geschichte hier noch fehlt.
Hat er die Sachen wirklich vor die Wohnungstür geschmissen oder eher vor die Haustür im Sinne von Müll?
Was wollte Familie A mit dem Einbehalt der Sachen bewirken. Ich meine, was wollte Familie A mit den Pflanzenresten und Lampen?
-- Editiert von 3113 am 04.02.2017 11:57
Spielt keine Rolle, B verhält sich inakzeptabel, das gilt es zu unterbinden, die Mittel wurden aufgezählt.
ZitatFamilie A behält die vor die Tür geworfenen Sachen ein. :
Familie A sollte eventuell nicht an die große Glocke hängen, das die Reste von Cannabispflanzen im Besitz hat ...
ZitatHat er die Sachen wirklich vor die Wohnungstür geschmissen oder eher vor die Haustür im Sinne von Müll? :
Hört sich stark nach Aufgabe des Eigentums an
ZitatDie Polizei sieht dies lediglich als Müllentsorgung und somit als Ordnungswidrigkeit. :
Was soll es denn sonst gewesen sein?
ZitatB verhält sich inakzeptabel, das gilt es zu unterbinden, die Mittel wurden aufgezählt. :
Eben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
22 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten