Angst durch aggressiven Nachbar - welche rechtlichen Möglichkeiten?

3. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
so398139-91
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Angst durch aggressiven Nachbar - welche rechtlichen Möglichkeiten?

Hallo!
Angenommen Familie A hat eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Person B lebt ebenfalls in dem Haus und scheint psychische Probleme zu haben.

Person B baut in seiner Wohnung im recht großen Stil Cannabis an. Eines Tages schmeißt er die Lampen für das Cannabis der Familie A zusammen mit Pflanzenresten vor die Tür. Die Polizei sieht dies lediglich als Müllentsorgung und somit als Ordnungswidrigkeit. Familie A behält die vor die Tür geworfenen Sachen ein.

Etwa 2 Wochen später tritt Person B gegen Türen von einem unbeteiligten Nachbarn im selben Haus.
Weitere 2 Wochen später wirft Person B massive Luftfilter gegen die Wohnungstür von Familie A, die daraufhin den Schlüsseldienst beauftragen muss, da die Tür verkantet ist. Die Polizei wird verständigt, Strafantrag wird gestellt.
Weitere 2 Wochen später geht Person B mit einem Hammer auf die Wohnungstür von Familie A los, schlägt diese mehrfach ein und versucht durch das Loch in der Tür die Wohnung zu öffnen. Familie A ist zu dem Zeitpunkt zuhause und kann durch alarmieren der Polizei weiteres verhindern.
Die Polizei veranlasst eine Zwangsunterbringung für Person B. Diese läuft nach 2 Wochen ab.
Ebenso wird die Wohnung durchsucht, wo haufenweise Cannabis gefunden wird.
Mehrere Strafanträge sind zu diesem Zeitpunkt gestellt.

Welche weiteren Möglichkeiten hat Familie A um Person B aus dem Haus zu werfen?
Gibt es Möglichkeiten der einstweiligen Verfügung, da Grund zur permanten Angst besteht, oder gibt es keine weitere Möglichkeit außer für Familie A eine neue Wohnung zu suchen?

Vielen Dank!

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13 Antworten
Sortierung:
so398139-91 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Na, vielleicht verraten Sie erstmal, ob Person B Mieter oder Eigentümer ist...
Gibt es Möglichkeiten der einstweiligen Verfügung, da Grund zur permanten Angst besteht Und Sie glauben jetzt echt, ein aggressiv Durchgeknallter hält sich an eine einstweilige Verfügung?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Eine Person mit diesen Symtomen gehört meiner Meinung in eine entsprechende Einrichtung. Das zu bewerkstelligen ist Aufgabe der zuständigen Behörde.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das zu bewerkstelligen ist Aufgabe der zuständigen Behörde. Die ist längst eingeschaltet und sieht das offenbar anders als Sie, weswegen der Beitrag nicht gerade hilfreich war...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
so398139-91
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Na, vielleicht verraten Sie erstmal, ob Person B Mieter oder Eigentümer ist...
Gibt es Möglichkeiten der einstweiligen Verfügung, da Grund zur permanten Angst besteht Und Sie glauben jetzt echt, ein aggressiv Durchgeknallter hält sich an eine einstweilige Verfügung?

Person B ist Mieter, der Vermieter ist bereits informiert.
Bei einer einstweiligen Verfügung wäre die Möglichkeit einer Durchsetzung durch die Polizei möglich - so ist es immer erst möglich die Polizei zu alarmieren, wenn bereits etwas passiert

Zitat (von Banane123):
Eine Person mit diesen Symtomen gehört meiner Meinung in eine entsprechende Einrichtung. Das zu bewerkstelligen ist Aufgabe der zuständigen Behörde.

Dem stimme ich zu, jedoch ist die Zwangsunterbringung ja nur auf Zeit gewesen und die Behörden tun nichts.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nehmen Sie doch einfach mal direkt Kontakt auf zum Eigentümer der Wohnung von Person B. Der dürfte ja evtl. auch Interesse haben, dass B auszieht. Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB gegeben sein. Und dann ist Schluss mit dem Schuft, wenn denn der VM des B mit Ihnen einig geht. Ich gehe mal davon aus, dass die Hausverwaltung schon entsprechend informiert ist?

-- Editiert von AltesHaus am 03.02.2017 15:29

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Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von so398139-91
#7

Sehr geehrter Fragesteller,

solange eine Unterbringung nicht aufgrund von strafrechtlichen Vorfällen oder im Rahmen einer Entmündigung möglich ist, besteht leider keine Möglichkeit die betreffende Person einfach aus dem Haus zu werfen. Möglich wäre lediglich ein Schreiben an die betreffende Personen mit der Aufforderung konkrete Belästigungen zu unterlassen um im Wiederholungsfalle mit einer Unterlassungsklage reagieren zu können.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Da es ja auch um Gewalt, Belästigung usw. geht, kann da als Beistand vielleicht "der weiße Ring" beratend zur Seite stehn.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Was entzieht Familie A dem B auch sein Eigentum?

Signatur:

3113

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wieso Eigentum? B ist Mieter.

wirdwerden

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#11
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Ich meine der ganze Stress wird begonnen haben als

Zitat:
Familie A behält die vor die Tür geworfenen Sachen ein.
.
Ich gehe davon aus das ein Teil der Geschichte hier noch fehlt.
Hat er die Sachen wirklich vor die Wohnungstür geschmissen oder eher vor die Haustür im Sinne von Müll?
Was wollte Familie A mit dem Einbehalt der Sachen bewirken. Ich meine, was wollte Familie A mit den Pflanzenresten und Lampen?


-- Editiert von 3113 am 04.02.2017 11:57

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Ich meine der ganze Stress wird begonnen haben als
Zitat:
Familie A behält die vor die Tür geworfenen Sachen ein.
.
Ich gehe davon aus das ein Teil der Geschichte hier noch fehlt.
Hat er die Sachen wirklich vor die Wohnungstür geschmissen oder eher vor die Haustür im Sinne von Müll?
Was wollte Familie A mit dem Einbehalt der Sachen bewirken. Ich meine, was wollte Familie A mit den Pflanzenresten und Lampen?


-- Editiert von 3113 am 04.02.2017 11:57


Spielt keine Rolle, B verhält sich inakzeptabel, das gilt es zu unterbinden, die Mittel wurden aufgezählt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119609 Beiträge, 39749x hilfreich)

Zitat (von so398139-91):
Familie A behält die vor die Tür geworfenen Sachen ein.

Familie A sollte eventuell nicht an die große Glocke hängen, das die Reste von Cannabispflanzen im Besitz hat ...



Zitat (von 3113):
Hat er die Sachen wirklich vor die Wohnungstür geschmissen oder eher vor die Haustür im Sinne von Müll?

Hört sich stark nach Aufgabe des Eigentums an



Zitat (von so398139-91):
Die Polizei sieht dies lediglich als Müllentsorgung und somit als Ordnungswidrigkeit.

Was soll es denn sonst gewesen sein?



Zitat (von AltesHaus):
B verhält sich inakzeptabel, das gilt es zu unterbinden, die Mittel wurden aufgezählt.

Eben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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