Anklage wegen Mängel nach Schlüsselübergabe ??

29. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Blazley
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage wegen Mängel nach Schlüsselübergabe ??

Hallo. Ich hatte in meiner alten Mietwohnung die Schlüsselübergabe am Dienstag den 27 August. Der Vermieter und seine Frau haben die Wohnung begutachtet, es wurden keine großen Mängel festgestellt, nur welche wo wir uns geeinigt haben. Jetzt ist es so dass er sich Heute gemeldet hat, und mir sagte, da wir ein Fliegengitter installiert haben, und dort noch Kleberückstände am Fensterrahmen sind, ich diese unverzüglich beseitigen muss. Laut dem Vermieter geht es nicht mit Putzen ab, wobei ich das nicht ganz glauben kann da das Fliegengitter mit einem doppelseitigen Klebeband befestigt wurde, und nicht mit Sekundenkleber oder sonstiges. Ich muss ehrlicherweise sagen dass mir dieser Mangel nicht aufgefallen ist, aber auch dem Vermieter nicht ! Beide Parteien haben das Dokument mit der Checkliste und den Daten vom Zählerstand etc an dem Abend ( 27 August ) unterschrieben

Meine Frage : Hat er das recht mich jetzt nach 2 Tagen der Schlüsselübergabe anzuklagen ? Wie gesagt ist es mir nicht aufgefallen, er hätte nur den Fensterrahmen aussen Kontrollieren müssen dann hätte er es mir sagen können und man hätte sich geeinigt, jedoch jetzt nach Unterzeichnung mir mit Anwalt zu drohen finde ich dreist..


Mfg !

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Blazley):
… Meine Frage : Hat er das recht mich jetzt nach 2 Tagen der Schlüsselübergabe anzuklagen ?


Eindeutige Antwort: Nein. Der Vermieter kann niemals irgendjemanden anklagen. Nicht nach 2 Tagen, nicht nach 2 Wochen und auch nicht nach 2 Stunden.
Der Grund ist einfach: Anklagen gehören zum Strafrecht. Im Zivilrecht, zu dem auch das Mietrecht gehört, wird nicht angeklagt sondern geklagt und es gibt auch keinen Angeklagten sondern Kläger und Beklagte.

Zitat (von Blazley):

Wie gesagt ist es mir nicht aufgefallen, er hätte nur den Fensterrahmen aussen Kontrollieren müssen dann hätte er es mir sagen können und man hätte sich geeinigt, jedoch jetzt nach Unterzeichnung mir mit Anwalt zu drohen finde ich dreist..


Der Vermieter vertritt seine Interessen. Das ist nicht dreist sondern im Grundsatz legitimes Verhalten.

Ob der Vermieter einen Anspruch auf - weitere - Mängelbeseitigung hat, wird vom Inhalt des angefertigten Protokolls abhängen.
In den allermeisten Fällen wird man unterstellen können, dass die Mängel im Protokoll vollständig aufgelistet sind und darüber hinaus kein Mängelbeseitigungsanspruch des Vermieters besteht.
Eine verbindliche Antwort wird es allerdings nur vom zuständigen Gericht durch rechtskräftiges Urteil geben können.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Blazley):
Laut dem Vermieter geht es nicht mit Putzen ab, wobei ich das nicht ganz glauben kann da das Fliegengitter mit einem doppelseitigen Klebeband befestigt wurde,
Ich kann bestätigen, dass das nach etlicher Zeit NICHT mehr restlos zu entfernen ist. Unser Vormieter hatte solch eins und die Reste lassen sich vom Kunststoffrahmen mit nichts entfernen.
Das kannst du dem Vermieter mitteilen. Du kannst also dort nichts entfernen. Und er auch nicht. Am besten wieder Fliegengitter dran.

Es ist dann eben durch Nutzung/Abnutzung entstanden. (Damit er nicht etwas von der Kaution einbehält)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Blazley):
mit einem doppelseitigen Klebeband befestigt

Auf Kunststoffrahmen? Dann könnte es teuer werden, denn der Kleber reagieren da gerne mal mit dem Kunststoff, das dringt dann in den ein.


Im übrigen können - je nach Wortlaut im Protokoll - versteckte Mängel bis zu 6 Monate nach Mietende geltend gemacht werden, da erst dann die Verjährung eintritt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Blazley):
Laut dem Vermieter geht es nicht mit Putzen ab, wobei ich das nicht ganz glauben kann da das Fliegengitter mit einem doppelseitigen Klebeband befestigt wurde,

Ich kann bestätigen, dass das nach etlicher Zeit NICHT mehr restlos zu entfernen ist

Kann ich ebenso bestätigen - auch von Holzrahmen nicht.
Das Band lässt sich vielleicht noch abziehen, der Kleber pappt aber auf ewig am Rahmen und knatscht bei jedem Öffnen und Schliessen ... falls man nicht mit Lösemittel und Schleifpapier (viel, sehr sehr viel) drangeht und danach die Fensterrahmen neu lackiert. Entfernt man die Pampe nicht, dann greift sie den Lack an ...

Das sehe ich aber keineswegs als durch "normalen Gebrauch" bzw. Folgen vom Vermieter hinzunehmen.
Sicher kann der Vermieter es dem Mieter nicht verwehren, dort während seiner Mietzeit, Fliegengitter in der Klebeversion anzubringen.
Nach Mietende hat der Mieter seine Einrichtungen, mit denen er die Mietsache versehen hat, aber auch wieder zu entfernen ... und zwar auch unter Beseitigung etwaiger Begleitschäden/Folgeschäden.

Diese Folgeschäden ließen sich z.B. auch einfach dadurch vermeiden, indem man Klemm-Fliegengitter verwendet. Das ist in der Anschaffung zwar erstmal teurer - wenn man die Schadensbeseitigung aber mit berücksichtigt, dann ist das die entschieden günstigere Variante.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Diese Folgeschäden ließen sich z.B. auch einfach dadurch vermeiden,
Das geht ja nun leider nicht mehr. Der Mangel ist da.
Zitat (von Lolle):
Nach Mietende hat der Mieter seine Einrichtungen, mit denen er die Mietsache versehen hat, aber auch wieder zu entfernen .
Ja, ich denke, genau darum gehts jetzt.
Manchmal sind es Minimalstellen, manchmal nicht.
Manchmal ist der Kleberest hinnehmbar, manchmal nicht.
Manchmal ist der Vermieter pingelig, manchmal nicht.

Wir wissen nicht, wie *groß* der Mangel ist... beiden war es bei Übergabe gar nicht aufgefallen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Kann der VM beweisen, daß das Fliegengitter

(a) bei Rückgabe vorhanden und

(b) bei der damaligen Übergabe nicht vorhanden

war? Wenn (a) scheitert, fehlt es schon am Vorliegen des Mangels bei Rückgabe. Wenn (b) scheitert, wie will der VM dann beweisen, daß das Fliegengitter nicht zur Mietsache gehört?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
wie will der VM dann beweisen, daß das Fliegengitter nicht zur Mietsache gehört?


dafür gibt es diverse Möglichkeiten, aber der Exmieter räumt dies sogar ein
Zitat (von Blazley):
da wir ein Fliegengitter installiert haben
.

Du willst doch hier sicher keinen zum Betrug anhalten.

Ein Mittel um die Reste von doppelseitigem Klebeband zu entfernen ist Azeton. Aber nur unter strikter Beachtung der Sicherheitsvorschriften verwenden.

Wer sowas kleben möchte, sollte es mit klarem Silikon versuchen. Dass lässt sich rückstandsfrei mit dem Finger später abrubbeln.

Berry

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