Ankündigung Räumungsklage

6. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Steve Rain
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ankündigung Räumungsklage

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Ich hätte hier eine allgemeine Frage eingestellt,um mich so richtig verhalten zu können .....

Heute erreichte mich die Ankündigung der Einreichung der Räumungsklage meines Vermieters ......

Er hat sicherlich recht,daß aufgrund hoher Mietrückstände dies rechtens ist,doch ich habe seit ich Hartz4 beziehe,die Mietzahlung an den Jobcenter abgetreten,lediglich einen kleinen Differenzbetrag ist von mir zuzuzahlen ....Allerdings sind mir die monatlichen Beträge,welche unterschiedlich ausfallen nicht bekannt (ich habe 2 Minijobs mit unterschiedlicher monatlicher Stundenzahl),da ich seit Monaten keinen Bescheid mehr erhalten habe ......
Nun sicherlich hat der Vermieter recht mir fristlos zu kündigen,da ich schon einml innerhalb der letzten Jahre Mietrückstände hatte (hier verschuldet),doch diesesmal ist es sicherlich nicht mein Verschulden.....
Auf Anfragen und Schriftverkehr reagiert das Jobcenter nicht ....
Auch gegenüber dem Vermieter hat das Jobcenter keinerlei Informationsaustausch.....

Wie kann ich mich nun verhalten ?

SteveRain




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 359x hilfreich)

quote:
Auf Anfragen und Schriftverkehr reagiert das Jobcenter nicht

Dann geh doch mal vorbei.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

quote:
doch diesesmal ist es sicherlich nicht mein Verschulden

Wessen Verschulden denn sonst?
DU bist zur Mietzahlung verpflichtet, sonst niemand.
Wenn du das delegierst und deine Erfüllungsgehilfen (Jobcenter) versagen wird dies dir zugerechnet.

Da dies offenbar schon so seit Monaten geht und von deiner Seite keine wirkungsvollen Maßnahmen ergriffen wurden um das Jobcenter 'auf Kurs' zu bringen, dürfte es etwas schwer werden die Räumung abzwenden.


Man könnte diese Kosten vermeiden in dem man dem Vermieter schriftlich zusichert kurzfristig auszuziehen (z.B. zum 01.07.2011) falls er auf einen Räumungsklage verzichtet.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.06.2011 09:42:37
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 120x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Das wohin ist - genau wie bei einer Räumung - nicht das Problem des Vermieters.


Entsprechend beim Notar formuliert und beglaubigt, hat der Vermieter übrigens auch etwas vollstreckbares in der Hand ...





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