Hallo,
weiß jemand, wo ich nachlesen kann, welche Pflichten mich als VM gegenüber den Mietern bezüglich der Ankündigung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen auf dem Grundstück, auf dem sich Mietobjekte befinden, treffen?
Ich möchte natürlich nicht, dass Kinder oder Haustiere gefährdet werden.
Danke und freundliche Grüße
Morcheeba
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Ankündigung Schädlingsbekämpfung
quote:
welche Pflichten mich als VM gegenüber den Mietern
Ich denke mal, dass du die Schädlingsbekämpfung nicht ausführen willst, sondern ein geprüfter und zugelassener Bekämpfer von dir beauftragt wird. Frag doch den, der wird wissen, was Sache ist.
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Die mir bekannten professionellen Schädlingsbekämpfer bieten auch die korrekte Infomation der Hausbewohner an.
Ansonsten sollte so dtatailiert wie möglich über die Gefahrenquellen informiert werden.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Hallo,
ich dachte an freiverkäufliche Mittel von der Raiffeisen.
Da stehen ganze Regale voll von Mitteln gegen Ratten und Mäuse.
Es wurde eine einzige Ratte gesehen, von der nicht klar ist, ob sie auf meinem Grundstück lebt. Professionelle Schädlingsbekämpfung halte ich für übertrieben.
Darf man diese freiverkäuflichen Mittel nicht ausbringen? Ich würde diese auch nur auf dem Bereich des Grundstücks auslegen, zu dem die Mieter KEINEN Zutritt haben, da ausschließlich von mir privat genutzt. Dennoch möchte ich die Mieter informieren, da der privat genutzte Bereich nicht vollständig umfriedet ist.
Gruß,
Morcheeba
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-- Editiert Morcheeba am 29.08.2012 10:57
Lass es doch.
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Lese diesen Beitrag und lass die Finger von den frei verkäuflichen Ködern:
http://www.helpster.de/rattengift-kaufen-das-sollten-sie-dabei-beachten_16102#zur-anleitung
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Und jetzt?
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