Ankündigung von Baumassnahmen

15. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
diefreh
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Ankündigung von Baumassnahmen

Hallo an Alle,
Ich habe am 14.08.2012 (datiert 13.08.2012) eine Nachricht von meiner Wohnungsverwaltung in meinem Briefkasten gefunden, dass ab 22.08.2012 ein Gerüst zur Sanierung der Balkone aufgestellt wird, mit der Bitte, die Hausratsversicherungen darüber zu informieren.
Es gab ein Schreiben (Eingang 28.05.2012), dass die Balkone von einer Firma in Augenschein genommen werden.
Dazu der Hinweis, dass man die Verpflichtung hat, den Zugang zu gewähren. Ich war nicht da. Bei der kurzfristigen Information auch verständlich. Habe meine Verwaltung aber telefonisch Informiert, dass ich so kurzfristig nichts organisieren kann, um den Zugang zu ermöglichen, was auch von der Verwaltung akzeptiert wurde.
Es gab keinerlei Hinweis, dass mit der Sanierung der Balkone zu rechnen ist. Ich habe 2 Balkone, die alle richtig schön mit Balkonkästen und Pflanzen versehen sind. Hätte ich eine Information Anfang des Jahres bekommen, dass eine Sanierung ansteht, hätte ich mir den finanziellen und zeitlichen Aufwand erspart und die Baklone nicht bepflanzt.
Meine Frage: Wie weit im Voraus müssen Baumassnahmen, auch wenn es Fassade und Balkone betrifft, angekündigt werden?
Das die Balkone saniert werden ist schon gut. Nur, wo bleibe ich mit dem ganzen Pflanzen und Kästen?
Danke,
der diefreh


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"diefreh"

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Für reine Instandsetzungs-/haltungsmaßnahmen gibt es im Gesetz keine Fristen.
Die Arbeiten müssen angemessene Zeit vor Beginn angekündigt werden. Angemessen ist dabei der Zeitraum, der für den Mieter erforderlich ist, um sich auf die bevorstehenden Beeinträchtigungen einstellen zu können. Bei schweren Beeinträchtigungen des Mietgebrauches wird daher eine Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen erforderlich sein, bei nur marginalen Auswirkungen kann eine Frist von wenigen Tagen ausreichend sein. Deshalb denke ich, dass die o.g. Frist durchaus okay ist. In jedem Fall gab es nicht die Verpflichtung, die Balkonarbeiten bereits Anfang des Jahres anzukündigen, zumal der Eigentümer/Verwalter da ja vielleicht selber noch gar nicht wußte, dass er das jetzt machen lassen wird.

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#2
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Es gab Ende Mai schon ein Schreiben betreffend der Balkone.
Man hätte sich auch informieren können, aus welchen Zweck die Balkone in Augenschein genommen werden sollen.

Es ist die Entscheidung des Eigentümers wann er Balkone saniert.
Du hast das Recht auf Mietminderung, wenn Du deine Mietwohnung nicht vertragsgemäß nutzen kannst.

Blumenkästen kannst Du für die 6 Wochen in der Wohnung abstellen, falls der Eigentümer nichts dagegen einzuwenden hat.

Ich denke die Arbeiten sind rechtzeitig angekündigt worden..

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-- Editiert Black No.1 am 15.08.2012 09:21

-- Editiert Black No.1 am 15.08.2012 09:24

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#3
 Von 
diefreh
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun, danke erst mal für Eure Antworten.
Leider kann ich dem nicht zustimmen. Der Grund: Die Frist der Vorankündigung der Baumaßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung gibt es geregelte Fristen, die Im §554 im BGB (Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) festgelegt sind. Diese Frist beträgt 3 Monate. Dieses ist wohl eindeutig nicht eingehalten worden.
Klar, die Balone müssen gemacht werden. Es ist eine Auflage vom Bauaufsichtsamt. Bei der sehr kurzfrstigen Ankündigung zur Besichtigung der Balkone, gibt es keinen Hinweis auf eventuelle Baumaßnahmen. Ich habe gestern kurz telefonisch mit der Wohnungverwaltung Kontakt aufgenommen. Ich wollte bitte, den Mieter entgegenzukommen, daß man über die Zeit der Baumaßnahmen die Balonkästen und Pflazen lagern kann. Da Baklonkübel mit Erde (davon habe ich reichlich) nicht gerade in die Wohnung gehören. Man kam mir nicht entgegen. Auf die Frage, ob man auf dem sehr großen Dachboden die Pflazen abstellen kann, kam ein eindeutige NEIN. Die Dachböden (entgegen der Freihaltung von Fluchwegen der oberen Etagen bei Treppenhausbrand) weiterhin verschlossen und daß die Pflanzen und Balkonkästen, die von den Balkonen von den Mietern nicht entfernt werden, von der Firma, die die Baumaßnahmen ausführen, entsorgt werden. Das bedeutet, wenn ein Mieter einer Wohnung gerade für 3 Wochen verreist ist, werden sein Balkoninterior entsogt?
So, wie reagieren? Ich bin für Instandsetzung der Bakone, aber bitte nicht mit diesen Randbedingungen. Auf jeden Fall werde ich von dem Recht der Mietminderung gebrauch machen.
Danke.
Mit freindlichen Grüßen,
der diefreh


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"diefreh"

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Frist der Vorankündigung der Baumaßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung gibt es geregelte Fristen, die Im §554 im BGB (Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) festgelegt sind. Diese Frist beträgt 3 Monate. Dieses ist wohl eindeutig nicht eingehalten worden. <hr size=1 noshade>


Du hast in deinem Eingangsposting von Sanierung gesprochen, nicht von Modernisierung. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Eine Modernisierung kann auch mit einer Mieterhöhung von 11 % p.a. der Modernisierungskosten verbunden werden. Eine Sanierung/Instandsetzung nicht und letzteres braucht eben die für eine Modernisierung vorgeschriebene Frist nicht.

Dachböden haben selbstverständlich verschlossen zu sein und Mieter dort nichts zu suchen. Gerade auch wegen möglicher Brandgefahr, da dort oben viel Holz ist. Außerdem werden anderenfalls irgendwelche Penner o.ä. angelockt, es sich dort gemütlich zu machen (und vielleicht auch nett zu rauchen?).

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#5
 Von 
diefreh
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

...danke..
zum dem Beinhaltet der $ jedoch auch die Erhaltung von...... Ich glaube schon, dass die Vorankündigung nicht fristgemäß ist.
Verschlossene Dachböden wegen Penner und sonstiges...Es gibt Hautüren die verschlossen sind. Wie kommen denn die "Penner" ohne Schlüssel in die Häuser. Das der Verschluss von Dachböden zum Vermeinden von Aufenthalt von "Pennern" berchtigt ist, ist, denk ich, weit her geholt.
Ich schau da aber auch noch mal in Paragraphen...;o)
Freundlichst,
der diefreh

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"diefreh"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ich habe gestern kurz telefonisch mit der Wohnungverwaltung Kontakt aufgenommen. Ich wollte bitte, den Mieter entgegenzukommen, daß man über die Zeit der Baumaßnahmen die Balonkästen und Pflazen lagern kann. Da Baklonkübel mit Erde (davon habe ich reichlich) nicht gerade in die Wohnung gehören. Man kam mir nicht entgegen.



Das geht so nicht.

Die Sanierung der Balkone musst du dulden, die Ankündigung war rechteitig.

Allerdings muss sich der Vm. darum kümmern, die Baufreiheit herzustellen. Dabei muss er schonend mit deinem Eigentum umgehen und es ggf. in Absprache mit dir auf seine Kosten verwahren.

Wie er das macht, ist sein Problem, Gärtnereien bieten einen Hol- und Bringservice, normalerweise zum Überwintern.

Wenn du dich mit dem Vm. absolut nicht einigen kannst, kannst du das auch selber organisieren und Vm. in Rechnung stellen. Die Ablehnung solltest du aber ggf. nachweisen können.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Das gilt aber nicht bei Schönheitsreparaturen und wenn der M die Mängel verursacht hat. Das ist hier aber nicht so, das geht allein den Vm. an.

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Verschlossene Dachböden wegen Penner und sonstiges...Es gibt Hautüren die verschlossen sind. Wie kommen denn die "Penner" ohne Schlüssel in die Häuser.


Das fragen wir uns auch regelmäßig, wenn wir mal wieder die Polizei losschicken müssen, irgendwelche Penner aus unseren Häusern zu holen. Oftmals klingeln die einfach irgendwo und irgend ein Mieter drückt dann den Summer, ohne sich dafür zu interessieren, wer da eigentlich rein will. Oder die Tür steht unten auf - wie auch immer. Sobald sich rumgesprochen hat, dass irgendwo unverschlossene Dachböden oder Keller sind, werden diese auch genutzt, sei es von besagten Pennern oder von Jugendlichen zum Party machen oder was auch immer, das kann ich aus langjähriger Erfahrung sagen.

quote:
Das der Verschluss von Dachböden zum Vermeinden von Aufenthalt von "Pennern" berchtigt ist, ist, denk ich, weit her geholt.
Ich schau da aber auch noch mal in Paragraphen...;o)


Na dann tu das.

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#8
 Von 
diefreh
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

..Es war eigentlich schon klar, aus welcher Richtung solche Antworten kommen (Dachboden)...ist nicht bös gemeint ;o). Letztendlich wollen wir uns hier helfen und nicht diktieren.
Das mit den Sanieren der Balkone finde ich gut, habe ich auch dokumentiert. Nur leider ist die Frist zur Information recht kanpp. Es geht um die Zwischenlagerung der Pflanzen. Was man da machen kann. Nun habe ich aber (siehe oben) eine plausible Information. Der Vermieter muss Baufreiheit schaffen und nicht ich, als Mieter. Dabei hat er mit meinem Eigentum, was die Pflanzen und Kästen und und und sorgsam umzugehn. Leuchtet ein. Das mit dem Dachboden war meine Frage NUR zur Verwendung als Zwischenlagerung. Damit wäre ich dem Vermieter ja schon recht entgegen gekommen. Das wurde abgelehnt. Ich bezahle Miete, dass ich die Wohnung so nutzen kann, wie es der Vertrag anzeigt. Das Betrifft auch die Nutzung von Balkonen und dass man Balkone zum Sommer bepflanzt, ist üblich. Ich will kein Krieg mit der Wohnungsverwaltung. Ich möchte lediglich eine Lösung, wo niemand irgendie Unannehmlichkeiten hat oder sogar Schaden nimmt.
Danke aber sehr für Eure Information.
Guten Start ins Wochennede.
der diefreh

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"diefreh"

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#9
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Nach der Aufstellung eines Gerüsts beginnen nicht automatisch die Arbeiten auf den Balkonen, das machen ja unterschiedliche Firmen mit jeweils eigener Zeitplanung.
Du solltest dich also mal erkundigen, was konkret gemacht wird, wann denn dein Balkon dran ist, und wie lange man seinen Balkon nicht nutzen kann.
Vielleicht wird bei deinem Balkon ja nur ein neuer Anstrich des Geländers gemacht...

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
Klar, die Balone müssen gemacht werden. Es ist eine Auflage vom Bauaufsichtsamt.

Das hört sich ja durchaus so an, als wäre da 'Gefahr im Verzug'. Dann gelten irgendwelche zuwiderlaufende Fristen natürlich nicht.



quote:
daß die Pflanzen und Balkonkästen, die von den Balkonen von den Mietern nicht entfernt werden, von der Firma, die die Baumaßnahmen ausführen, entsorgt werden.


Das wäre natürlich rechtswidrig und durchaus zivil- wie strafrechtlich sanktionierbar.



quote:
So, wie reagieren?

Entweder abwarten was passiert oder dem Vermieter mitteilen, das man sich im Falle der rechtswidrigen Entsorgung sowie bei Beschädigung des Balkoninteriors zivil- wie strafrechtliche Schritte vorbehält.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
diefreh
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo an alle,
oben genannte Baumassnahmen wurden durchgeführt. Jedoch wurde ein Gerüst aufgebaut, das nur die Hälfte eines meiner Balkone abdeckt. Nach Info der Baufirma wurde von der Verwaltung nicht mehr geordert. Die Nachbarbalkone wurde renoviert, meine nicht. Somit denkt man ja: OK, dann werden deine Balkone scheinbar nicht renoviert. Jedoch habe ich entsprechend der Ankündigungen und zur Voraussicht meine Balkonlkästen und Balkonmobilar sicher bei Freunden untergebracht. Die angekündigten Baumassnahme von 2 - 4 Wochen sind längst überschritten und das Gerüst steht nach nunmehr über 8 Montanen noch. Da Frühling ist, will man Balkone bepflanzen. Somit habe ich die Hausverwaltung angerufen und gefragt, wann das Gerüst entfernt wird. Tag darauf Rückruf: Es sind noch Restarbeiten zu tätigen und das Gerüst wird bis 26.04.13 abgebaut sein. Gestern (22.04.13)kam eine Info in Form eines Schreibens einer Firma im Hausflur. Errichtung eines Gerüstes ab 24.04.13 zur Sanierung der Balkone der 4.Etage, somit meiner. Darauf hin Hausverwaltung angerufen. Ja, es stimmt, das Gerüst wird umgesetzt. Bis jetzt aber keine weitere Information von der der Hausverwaltung. Am Samstag (20.04.13) habe ich die Balkone grad wieder eingerichtet, die Kästen, Mobilar geholt und bepflanzt. Meiner Meinung ist es dreist, wie mit den Mietern umgegangen wird. Keine entsprechende rechtzeitige Informationen. Wer kommt jetzt für mein Mehraufwand auf. Dabei denk ich auch an die Zeit. Immerhin habe ich den ganzen Samstag damit verbracht, die Balkone wieder her zu richten. Bei der ersten Baumassnahme ging schon eine Blumenhalterung von mir in die Brüche.
Scheinbar wieder mal "Augen zu und durch".
Bigo.


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"diefreh"

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