Ankündigung von Modernisierungs- und Instandset...

26. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)
Ankündigung von Modernisierungs- und Instandset...

Moin die Damen und Herren.
Ich wohne einem großen 14 Parteien Mietshaus und habe dort eine 120qm Wohnung angemietet.
Gestern ist ein Schreiben reingeflattert, das die meisten Bewohner sehr begeistert hat, nämlich eine Ankündigung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
Kurzum würde das für meine Wohnung eine Erhöhung der Miete um knapp 200€/m bedeuten oder anders formuliert den zwingenden Umzug. Da ich wenig wert auf einen Umzug sowie auch die in dem Schreiben benannten Maßnahmen lege, wollte ich mal nachhaken, wie man das ganze Vermeiden bzw möglichst lange hinauszögern kann. Das läge auch im Interesse vieler anderer Betroffener.
Das Schreiben ist hier zu finden.
Danke vielmals für eure Hilfe!!
affho


-- Editiert affho am 26.11.2011 10:15

-- Editiert affho am 26.11.2011 10:18




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Da ich wenig wert auf einen Umzug sowie auch die in dem Schreiben benannten Maßnahmen lege,

Der ET darf sein Eigentum selbstverständlich modernisieren, wann er will !
Du darfst zustimmen und anschließend eine moderat erhöhte Miete bezahlen, deine Heizkosten dürften sinken, Du wohnst quasi in einem Neubau, oder Du ziehst aus.

quote:
wie man das ganze Vermeiden bzw möglichst lange hinauszögern kann.

Wenn durch deine Verzögerungen das Ganze letztendlich teurer wird, könnte euch alle das mehr kosten. Die anderen Mieter, die dafür sind würden sich wahrscheinlich bedanken.

Ansonsten ist das Schreiben korrekt.

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#2
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Wenn durch deine Verzögerungen das Ganze letztendlich teurer wird, könnte euch alle das mehr kosten. Die anderen Mieter, die dafür sind würden sich wahrscheinlich bedanken.

Das mag sein. Hier im Osten tut sich eigentlich immer eine massive "Dagegen"-front auf, da mache ich mir keine Sorgen :-) Unabhängig davon: In dem Fall würde ich dann vor allem meine eigenen Interessen voranstellen, die sowieso einen Umzug vorgesehen haben, aber eben erst in ein paar Jahren. Bis dahin also das Ganze hinauszuzögern, würde gut tun.

Welche rechtliche Bedeutung hat denn überhaupt dieses benannte Duldungsschreiben?? Ist das nur eine Art Finte, die dem Mieter glaubhaft machen soll, daß er durch ein Nicht-dulden durch ein nicht zur Wohnungsgesellschaft zurückgesandtes Schreiben erstmal aus der Sache raus wäre und quasi dem Vorhaben widersprochen hätte. Wie genau ist damit umzugehen, um sich maximal gut mit meinem Anliegen zu positionieren?

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-- Editiert affho am 26.11.2011 10:58

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

@affho, lesen Sie mal hier:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/modernisierung.html

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hier im Osten ... <hr size=1 noshade>



Wenn es da um eine Platte mehr oder weniger im Urzustand geht, muss man auch noch bedenken, ob es um "echte" Modernisierung oder um Instandsetzung bzw. darum geht, dass "... die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wird, wie er allgemein üblich ist." (§ 554 II BGB )

Wenn der Vm. die "echten" Modernisierungsanteile aus der Maßnahme nimmt, kann man dagegen dann gar nichts machen.

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#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ist das nur eine Art Finte,

Bestimmt nicht, aber das erfährst Du spätestens, wenn Du auf Zustimmung verklagt wirst.

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#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)

Mich würden die Modernisierungsmaßnahmen mal interessieren!

Weiterhin möchte ich dazu anmerken, dass schon seit Urzeiten darauf hingewiesen wird, keinerlei solcher "Duldungserklärungen" zu unterschreiben, darauf weisen nicht nur Mietervereine sondern auch Anwälte hin. Man muss der Duldung auch nicht ausdrücklich widersprechen, es genügt schon, den Handwerkern den Zutritt zu der Wohnung zu verweigern.
Was eine ziemliche Zeitverzögerung bringt: wird die Duldung von allen Mietern verweigert, so muss der VM jeden einzelnen Mieter auf Duldung verklagen, das kann schon mal dauern.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41931 Beiträge, 14641x hilfreich)

Schon mal das Zauberwort "Schadensersatz" gehört? Das kann einem Mieter durchaus passieren, wenn man nur blockt und ohne Angabe von Gründen die Handwerker nicht rein läßt.

wirdwerden

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#10
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)

quote:
Schadensersatzansprüche, z. B. wegen Verzögerung des Bauablaufs, kann der Vermieter wegen einer begründet verweigerten Duldung nicht geltend machen.


Das sind keine müden Sprüche des Mietervereins, das ist so.

Dazu gehören z.B. auch eine schlecht gewählte Terminierung. Ein Student kann z.B. die Duldung verweigern, wenn er gerade vor Prüfungen steht bzw. die Modernisierung auf den Prüfungszeitraum gelegt ist. Moderniserungen über Weihnachten muss auch keiner Dulden und man kann die Duldung verweigern, wenn eigene Investitionen in die Wohnung durch die Modernisierung zunichte gemacht werden.
Besonders für Behinderte, ältere Menschen etc. stellen allein die Bauarbeiten eine besondere Härte dar. In diesen Fällen bleibt meist keine anderen Möglichkeit, als sich vom VM auf Duldung verklagen zu lassen um die Konditionen (Ersatzwohnung, Umzugskosten etc.) durch das Gericht klären zu lassen, weil sich die VM vorher auf nichts einlassen.
Und nochmals, eine Duldungserklärung ist frei erfundenes Instrument der Vermieter, im BGB steht davon nichts. Allein ohne Unterschrift verweigert man die Duldung noch lange nicht, weil man ja nach BGB dazu verpflichtet ist.
Die Duldung verweigern kann man nur aktiv.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#11
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

In meinem Fall käme prinzipiell die Härtefallklausel in Betracht. Dagegen spricht bestimmt auch nicht der Zustand von mindestens 2/3 aller Liegenschaften in Brandenburg gleichen Alters. Nachdem das aber zumindest hier http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/modernisierung.html
schwammig formuliert ist, bzw es evtl einfach keinen konkreten Gesetzestext dazu gibt??, ist da vermutlich im Sinne der Politik die Rechtssprechung eher ein Freund des Vermieters oder nicht??

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:
quote:Schadensersatzansprüche, z. B. wegen Verzögerung des Bauablaufs, kann der Vermieter wegen einer begründet verweigerten Duldung nicht geltend machen.

Das sind keine müden Sprüche des Mietervereins, das ist so.



Da muss man aber dieses "begründet" dick und fett hervorheben.

Ob das der Fall ist, entscheidet in Zweifelsfällen erst ein Gericht. Auch die Rechtsschutz zahlt nur die Prozesskosten, wenn die Sache schief geht.

Die Prozesskosten sind dann das Wenigste, das will deshalb gut überlegt sein.

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#14
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Ein autistisches Kind, das schon halb durchdreht, also beginnt, sich selbst zu verletzen etc., wenn irgendwer im Haus das Bohren anfängt. Reicht das??

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Daneben natürlich noch die Tatsache, daß eine Mieterhöhung in der Größenordnung uns zum Umzug zwingen würde. Nebenbei ist auch hier wieder ein Umzug für einen Autisten in den Folgen nicht einschätzbar.

-- Editiert affho am 29.11.2011 12:37

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#17
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Jeder ist sich selbst der Nächste. Ein Jahr, bevor man sowieso komplett das Feld räumen und zurcük nach Süd-D gehen will, sich und den Kindern nochmal nen Umzug anzutun mit dem verbundenen Geldaufwand??? Alternativ den Mietzins von nicht vorhandenem Geld bezahlen??
Wenn ich das aus der Portokasse stemmen würde, würde ich euch hier nicht auf den Geist gehen. Ist also weniger bösartig und eine Sache des Prinzips (wie das evtl und auch hoffentlich ;) bei den hier verwurzelten "UnterUmständen-Dagegen-Mitbürgern" der Fall sein mag) als vielmehr eine Sache des Existenzminimums...

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-- Editiert affho am 29.11.2011 12:49

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#18
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Sorry, aber- deswegen soll Ihr Vermieter nun keine Modernisierungsmaßnahmen durchführen dürfen ??


Klar. Wo ist der Unterschied zwischen dem Studenten in seiner Lernphase auf Prüfungen und einem kleinen dauerhaft in einer besonderen Situation lebenden Kind??

Ist mir klar, daß sich da bei vielen die Haare aufstellen. Würde mir genauso gehen. Da ich nunmal selbst drinsitze, ist mir jedes Argument recht. Dem Vermieter ja auch...dadurch ersichtlich, daß er eine im Gesetz nicht vorgesehene Duldungserklärung mitschickt.

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#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:
Klar. Wo ist der Unterschied zwischen dem Studenten in seiner Lernphase auf Prüfungen und einem kleinen dauerhaft in einer besonderen Situation lebenden Kind??



Lernphase ./. dauerhaft besondere Situation

Wenn dein Kind 100 + Jahre alt wird darf so lange keine Bohrmaschine laufen?

Eine einheitliche Rspr. gibt es dazu notgedrungen nicht, aber Kompromisslösungen müssen möglich und zumutbar sein.

Die Rechte des Vm. und der anderen Mieter sind schliesslich auch zu berücksichtigren. Nicht jeder mag den DDR-Charme, schon unter Energiespargesichtspunkten.

Ggf. würde schlicht um euch "herumgebaut", soweit das möglich ist und/oder die Maßnnahmen auf reine Instandsetzung beschränkt.

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