Anrecht auf Abnahme bzw. Übergabe von Ferienwohnung?

21. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
HeinzH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrecht auf Abnahme bzw. Übergabe von Ferienwohnung?

Hallo!

Wir wollen eine Ferienwohnung mieten und sollen da eine Kaution von 200 Euro vorauszahlen (was wir zahlen würden), aber in den AGB steht, dass es keinerlei Möglichkeit einer Übergabe der Ferienwohnung gibt. Das heißt, letztlich könnte uns die Vermietung alles mögliche unterstellen und dann die Kaution einbehalten.

Deshalb würden wir gerne wissen, ob es ein Anrecht auf eine Abnahme der Ferienwohnung gibt. Leider sind wir im Internet nicht fündig geworden. Weiß da jemand was?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4571 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von HeinzH):
aber in den AGB steht, dass es keinerlei Möglichkeit einer Übergabe der Ferienwohnung gibt.


Ist ja oft so wenn man zb ab einer bestimmten Uhrzeit anreist. Normal.

Zitat (von HeinzH):
Das heißt, letztlich könnte uns die Vermietung alles mögliche unterstellen und dann die Kaution einbehalten.


Ich weiß ja nicht über welche Plattform du buchst, aber sowas würde sich a) in Windeseile rumsprechen und müsste b) auch ersts mal bewiesen werden.

Zitat (von HeinzH):
Deshalb würden wir gerne wissen, ob es ein Anrecht auf eine Abnahme der Ferienwohnung gibt.


Nein, müsst ihr halt was anderes mieten, wenn es euch mulmig dabei ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119963 Beiträge, 39809x hilfreich)

Zitat (von HeinzH):
aber in den AGB steht, dass es keinerlei Möglichkeit einer Übergabe der Ferienwohnung gibt.

Die wird es mit absoluter Sicherheit geben ...
Sollte das also tatsächlich so dort stehen, dann sollte man die AGB mal dringen von fachlich versierten Personen überarbeiten lassen.



Zitat (von HeinzH):
ob es ein Anrecht auf eine Abnahme der Ferienwohnung gibt.

Nein.



Zitat (von HeinzH):
Das heißt, letztlich könnte uns die Vermietung alles mögliche unterstellen und dann die Kaution einbehalten.

Richtig.
Muss man halt selber entsprechend Vorsorge treffen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das war bei Ferienhäusern/Wohnungen, welche wir in den letzten Jahren gemietet haben ganz normal. Du gehst zum Büro des Vermieters (meist eine Gesellschaft, die die Wohnungen vermittelt), holst dort die Schlüssel ab und gibst si dort auch wieder nach Ende der Mietzeit ab.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von HeinzH):
Deshalb würden wir gerne wissen, ob es ein Anrecht auf eine Abnahme der Ferienwohnung gibt.

In vielen Urlaubsgebieten ist es so.
Zitat (von Michael32):
Du gehst zum Büro des Vermieters (meist eine Gesellschaft, die die Wohnungen vermittelt), holst dort die Schlüssel ab und gibst si dort auch wieder nach Ende der Mietzeit ab.

Wenn eine Abnahme dort nicht möglich ist, sie diese aber möchten, wird der Vermieter die FEWO anderweitig vermieten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2324 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenn der Vermieter nicht mit protokollieren will, dann protokolliert man eben nur alleine bzw. mit seinen Mitreisenden und seinem Smartphone als Zeugen.

Sprich: Das erste Betreten und das letzte Verlassen des Gebäudes ausführlich auf Video dokumentieren. Beim letzten Verlassen vielleicht auch eine aktuelle Tageszeitung ins Bild halten um den Nachweis zu erbringen, dass das Video nicht deutlich vor Abreise entstanden ist. Die ganz "Paranoiden" können dann auch noch die Kamera bis zur Abgabe der Schlüssel laufenlassen :)

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Befindet sich die Ferienwohnung in Deutschland?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeinzH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Befindet sich die Ferienwohnung in Deutschland?

Ja, das tut sie.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von HeinzH):
Wir wollen eine Ferienwohnung mieten und sollen da eine Kaution von 200 Euro vorauszahlen (was wir zahlen würden), aber in den AGB steht, dass es keinerlei Möglichkeit einer Übergabe der Ferienwohnung gibt. Das heißt, letztlich könnte uns die Vermietung alles mögliche unterstellen und dann die Kaution einbehalten.


Ich arbeite zufällig seit einigen Jahren in der Vermietung von Ferienwohnungen - das ist absolut normal und Standard. Bei Ferienwohnungen handelt es sich um eine kurzzeitige Gebrauchsüberlassung mit einem sehr geringen Kautionsbetrag. Wenn man da mit jedem Gast, der ein Wochenende bleibt, eine richtige Übergabe wie bei dem Ende eines mehrjährigen Mietverhältnisses über normalen Wohnraum macht, dann müsste man zwischen An- und Abreise immer mindestens einen Tag nicht vermieten und zusätzlich etliche Leute einstellen, die den ganzen Tag nichts anderes als bei jedem Gästewechsel 2-3 Stunden gemeinsame Übergabe machen. Das funktioniert nicht.

Wenn Du Dir wirklich solche Sorgen machst, dass der Vermieter der Ferienwohnung Dir sonst was unterstellt und Deine €200 behalten wird - dann miete bei jemand anderem oder, wie oben schon vorgeschlagen, mach bei Bezug und Verlassen der Wohnung eine genaue Inventur und Fotodokumentation. Es mag Dich vielleicht überraschen, aber Rechtstreits mit Feriengästen wegen ein paar Euro lohnen sich für die meisten Vermieter von Ferienimmobilien nicht, viel zu viel Aufwand für viel zu wenig Nutzen. Natürlich gibt es immer schwarze Schafe, aber die sind die Ausnahme, nicht die Regel...

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