In meiner Wohnung gibt es keinen Waschmaschinenanschluss. Die einzige Möglichkeit eine Waschmaschine zu plazieren besteht in der Küche, da das Bad zu klein ist. In der Küche hat der Vermieter eine Einbauckücke einbauen lassen und den Platz/Anschluss für eine Waschmaschine schlicht vergessen.
Auf Nachfrage, ob man nicht im Keller des Mietshauses einen Anschluss bauen könnte (es müsste ein Abfluss zur Kanalisation gelegt werden), hat der Vermieter gesagt, daß ich die Kosten (mehrere Tausend Euro) tragen müsste.
Nun meine Frage: Hat man das Anrecht auf einen "sinnvollen" Waschmaschinenanschluss in der Wohnung?
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Anrecht auf Waschmaschinenanschluss
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Hat man das Anrecht auf einen "sinnvollen" Waschmaschinenanschluss in der Wohnung?
Nur wenn vertraglich zugesichert.
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Auch meine Meinung. Ein Waschmaschinen oder Geschirrspüleranschluss gehört (noch) nicht zu der Mindestausstattung einer Wohnung.
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Nach ausgiebigen Googlen komme ich zu dem Schluß, dass Dir der Vermieter nicht verbieten kann, in der Wohnung eine WaMa aufzustellen, Du allerdings kein Anrecht auf den Anschluß hast.
Da ich die Örtlichkeiten ja nicht kenne: eine Einbauküche ist ja auch nicht festgetackert: entweder Du entfernst die gesamte Küche und lagerst sie bis zum Auszug ein und baust Dir eine eigene ein mit Spülmaschine. Oder Du lässt Dir an der Spüle in der Küche einen Waschmaschinenanschluß anbringen, das dürfte der wenigste Aufwand sein, wenn die Möglichkeit besteht, dort einen Unterschrank zu entfernen für die WaMa.
Wenn der Aufwand in Arbeit und Kosten insgesamt zu hoch ist, würde ich defintiv kündigen. Es sei denn, Du möchtest die gesamte Wohnzeit in einen Waschsalon gehen.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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