AB sind wegen Zahlungsverzug fristlos, gleichzeitig mit
gesetzl. Frist gekündigt worden.
Seitdem ist A abgehauen und zahlt weiterhin nicht, sondern kommt nur ab und zu um seine Sachen abzuholen.
Um die Wohnung zu behalten zahlt B allein nach und nach, und will einen neuen Mietvertrag allein auf B`s Name abschließen.
Wie soll B sich absichernd vorgehen, damit A kein Wohn-/Zutrittrecht mehr in die Wohnung hat ?
Anschluß Mietvertrag ?
16. Mai 2013
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Frage vom 16. Mai 2013 | 11:51
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Anschluß Mietvertrag ?
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#1
Antwort vom 16. Mai 2013 | 15:02
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Sie haben die Wohnung doch schon gekündigt.
Wechseln Sie den Schließzylinder aus, und treffen
Sie in Verbindung mit einem Nachtrag zum Mietvertrag
eine Zahlungsvereinbarung mit B für die Rückstände.
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