Huhu zusammen,
ich hätte gerne mal eine Meinung von Euch.
Herr A zieht in eine 2 Zimmerwohnung . Altbau mit 8 Mietsparteien.
Vertraglich zugesichert ist die Wohnung, ein Stellplatz für die Waschmaschine im Waschkeller und ein Kellerraum.
Bei der Übergabe bekommt er den Mietvertrag, die Wohnungsschlüssel,
einen Stellplatz für die Waschmaschine
und einen alten Kohlenverschlag von 1.5qm Stellfläche zugewiesen.
(Anm. In dem Altbau wird von seitens des Vermieters zwischen Keller und Verschlag separiert.)
Einen richtigen Keller zum 1.5qm grossen "Mäuseloch" würde er später zugewiesen bekommen.
Nachdem ein 3/4 Jahr verstrichen ist bekommt Herr A nun einen zweiten Kohlenverschlag am anderen Ende des Kellerbereichs von nochmals 2qm zugewiesen.
Immer noch kein Kellerraum im richtigen Sinn. Gegen diese Zuweisung protestiert Herr A und unterbreitet dem Vermieter Vorschläge zur Lösung.
Die Vorschläge bzg. Tausch von Kellerräumen oder zumindest Zuweisung von zwei nebeneinanderliegenden Verschlägen wurde vom Vermieter abgelehnt.
Begründung: (Zitat) Wenn er einen grösseren Keller haben wolle, solle er doch ne grössere Wohnung mieten.
Die Situation ist für Herrn A aus dem Grund etwas unangenhem da er keinen Abstellraum innerhalb der Wohnung hat.
Die Verschläge sind unter einem Meter breit, das heisst das Herr A dort Schwierigkeiten hat auch nur ein Regal zu stellen.
Vor allem da bei einem die Tür ausgerechnet nach innen auf geht.
Kann Herr A sich auf den Mietvertrag
berufen und einen "richtigen" Keller fordern? (Min. 4qm am Stück)
Greift in dem Fall die Bau-O §49 (NRW) worin ein Keller / Abstellfläche auf 6qm Fläche definiert sind oder ist das nur auf Neubauten gedacht?
Danke schon mal für Eure Meinungen
Lieben Gruß
-- Editier von Fieps am 11.09.2016 12:03
-- Editier von Fieps am 11.09.2016 12:05
Anspruch auf Keller (Mindestgrösse)
11. September 2016
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Frage vom 11. September 2016 | 12:03
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Anspruch auf Keller (Mindestgrösse)
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#1
Antwort vom 11. September 2016 | 15:29
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatGreift in dem Fall die Bau-O §49 (NRW) worin ein Keller / Abstellfläche auf 6qm Fläche definiert sind oder ist das nur auf Neubauten gedacht? :
Richtig erkannt. Diese Bauordnung ist ab 01.09.2016 gültig, du müsstest eine Verordnung aus dem Baujahr des Hauses auftreiben.
#2
Antwort vom 11. September 2016 | 16:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatVertraglich zugesichert ist die Wohnung, ein Stellplatz für die Waschmaschine im Waschkeller und ein Kellerraum. :
Genauer Wortlaut?
ZitatKann Herr A sich auf den Mietvertrag berufen und einen "richtigen" Keller fordern? (Min. 4qm am Stück) :
Nun, fordern kann man bekanntlich ja vieles.
Die Probleme fangen meist an, wenn man es versucht es durchzusetzen ...
ZitatGreift in dem Fall die Bau-O §49 (NRW) :
Selbst wenn die Bauordnung vorsehen würde, das ein Keller x m² haben sollte, bedeutet das noch nicht das der Vermieter auch einen solchen mitvermieten muss.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. September 2016 | 17:11
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatRichtig erkannt. Diese Bauordnung ist ab 01.09.2016 gültig, du müsstest eine Verordnung aus dem Baujahr des Hauses auftreiben. :
Das Haus stammt aus dem Jahr 1953, die erste Bauordnung für NRW ist 1962 in Kraft getreten.
Ab '62 ist ja zumindest ein Abstell- bzw Lagerraum / Speisekammer innerhalb der Wohnung Pflicht.
Nach welchen Regelungen, Gesetzen, Verordnungen wurde eigendlich vor 1962 gebaut?
ZitatGenauer Wortlaut? :
2x Zimmer
1x Küche
1x Bad mit WC
1x Diele/Flur
1x Kellerraum
Wie gesagt, es wird in dem Haus zwischen Verschlag und Keller differenziert.
Ursprünglich wurde das Gebäude mit Kohle befeuert.
So hatte ursprünglich jeder Mieter, einen Verschlag (1.5 - 2qm) für Kohlen und Kartoffeln
und dazugehörig einen separaten Keller für anderweitiges.
Es wurde am Anfang immer wieder darauf verwiesen das ein Keller nachgeliefert wird, wenn "entrümpelt" wurde.
Zur Zeit des Einzugs standen 6 der Wohnungen leer und der gesammte Kellerbereich war mit Sperrmüll voll.
#4
Antwort vom 12. September 2016 | 16:08
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Üblicherweise ist es meistens eher umgekehrt. D.h. die mit der kleinsten Wohnung kriegen den größten Keller, weil die in der Wohnung die geringste Stell- und Staufläche haben. Also zumindest bei uns ist das so. Ob das auch allgemein üblich ist weiß ich nicht.
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