Hallo
Gibt es eine Frist, an die sich mein Vermieter halten muß um die Heizkostenabrechnung weiterzuleiten?
Haben letztes Jahr im Februar die Abrechnung bekommen und dieses Jahr würden wir ca. 600 Euro zurückbekommen und haben noch immer nichts bekommen.
Haben einen Kaminofen 06 eingebaut und deshalb kaum noch mit Gas geheizt.
Ich habe ja somit eine Doppelbelastung ( Holz kaufen und Gas bezahlen 90 Euro/Monat ).
Kann ich meine Nebenkosten einfach kürzen? Zahlen 360 kalt und 450 warm. Was kann ich tun bezüglich der Abrechnung. Vermieter reagiert nicht wenn man ihn anspricht.
Bitte um Hilfe.
Mfg
Anspruch auf Nebenkostenabrechnung???
21. Juni 2007
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Frage vom 21. Juni 2007 | 18:39
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 2x hilfreich)
Anspruch auf Nebenkostenabrechnung???
#1
Antwort vom 21. Juni 2007 | 18:59
Von
Status: Master (4934 Beiträge, 470x hilfreich)
Wie wird denn bei Euch der Heizungsverbrauch ermittelt ?
#2
Antwort vom 21. Juni 2007 | 19:21
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 2x hilfreich)
Über die Verdunstungsröhrchen. Aber das ist alles schon geregelt. Die wurden seitdem nicht mehr abgelesen. Wir bezahlen nur, was tatsächlich durch den Zähler läuft.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Juni 2007 | 19:36
Von
Status: Master (4934 Beiträge, 470x hilfreich)
was tatsächlich durch den Zähler läuft
Durch den Hauptzähler ?
Hängt Ihr da alleine dran ?
Wenn ja, warum wurde nicht schon früher so abgerechnet ?
#4
Antwort vom 21. Juni 2007 | 20:19
Von
Status: Junior-Partner (5335 Beiträge, 2085x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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