Anspruch verfallen wegen Mahnbescheid ?

7. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Anspruch verfallen wegen Mahnbescheid ?

A hat gegen B Mahnbescheid erlassen wegen Nebenkostennachforderung, dem B widersprochen hat.

Da der Mahnbescheid widersprochen worden ist, muß A innerhalb 6 Monaten Klage einreichen, sonst verfällt der angemahnte Anspruch ?

Oder kann A solange warten, bis nächster oder übernächster Abrechnung, um gesammelte Forderungen in einem Zug einzuklagen (die erste Forderung verjährt ja erst in 3 Jahren) ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Das Verfahren muss sicher irgendwann neu beginnen...
Warum um alles in der Welt sollte aber ein Anspruch verfallen?



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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Also sinnvollerweise nur alle 3 Jahre erst die Forderungen einklagen ?

habe nur das Bedenken, dass durch versäumten Klageantrag innerhalb 6 Monaten nach dem Mahnantragwiderspruch,
die widersprochene Forderung hinfällig wird.

Muß diese Forderung nach Ablauf der 6 Monaten Klagefrist erneut erinnert oder angemahnt werden ?
Damit nicht der Schuldner behauptet, er habe mit dem weiteren Anfordern nicht mehr gerechnet ?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Da könnte tatsächlich eine Verwirkung eintreten.

Wer als Gläubiger ein Mahn-/Klageverfahren nach Widerspruch des Schuldners nicht fortführt, dem kann bei späterer Fortführung erfolgreich vorgehalten werden, das der Schuldner sich nach dem gesamten Verhalten des Gläubigersauch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde.
Egal ob nun Verjährung eingetreten ist oder nicht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

quote:
kann bei späterer Fortführung erfolgreich vorgehalten werden

Was nun ist zu tun ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Für Verwirkung braucht es IMO schon noch etwas mehr als das Nichtweiterbetreiben des Mahnverfahrens. Dafür kann es immerhin allerlei Gründe geben (der Gläubiger braucht nur zu sagen "mir ist zu Ohren gekommen, bei dem ist derzeit nichts zu holen"), da kann man als Schuldner noch nicht "gutgläubig" davon ausgehen, der Gläubiger werde den Anspruch nicht mehr weiter verfolgen.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da der Mahnbescheid widersprochen worden ist, muß A innerhalb 6 Monaten Klage einreichen, sonst verfällt der angemahnte Anspruch ? <hr size=1 noshade>


Die einzige Rechtsfolge ist nach §701 ZPO der Wegfall der Wirkung des Mahnbescheids; auf gut Deutsch: die 6-monatige Hemmung der dreijährigen Verjährung ist damit vom Tisch.

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