Antrag auf Mietminderung abgelehnt durch Vermietergesellschaft - rechtens

4. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Feldlerche
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 17x hilfreich)
Antrag auf Mietminderung abgelehnt durch Vermietergesellschaft - rechtens

Nach Anfrage an den Vermieter erhielt ich (im Ruhestand folgende, meiner Ansicht abenteuerliche Antwort.
zunächst mein Anschreiben:


<<<Sehr geehrte Frau xxx

Nach dem bedauerlichen Tod meiner unmittelbaren Nachbarin, Frau sowieso, beginnen heute, am Dienstag den 4.8.2020 die Sanierungsarbeiten in der verwaisten 4-Zimmerwohnung. In der "heissen Phase" ist meine Wohnung von 7.00 Uhr morgens bis ca 16.00 Uhr erfahrungsgemäss nicht benutzbar. Ich muss mich woanders hin verfügen.

Daher möchte ich für diese Zeit eine angemessene Minderung meine Kaltmiete beantragen. Als Grossvermieter sind Ihnen solche Umstände sicher bekannt und ich vertraue daher Ihrer Bemessung und bitte um Nachricht.
mfG<<<

die Antwort des Vermieters:

<<<Sehr geehrter Herr xxxx,

Zunächst bedauern wir, dass es infolge der Modernisierungsmaßnahme in der leer stehenden Wohnung zu einer Beeinträchtigung der Wohnqualität kommt.

Wir müssen Ihnen jedoch mitteilen, dass die Maßnahmen zur weiteren Vermietung der Wohnungen dringend erforderlich und somit im wirtschaftlichen Interesse der Vermieterin liegen. Im Übrigen findet diese Sanierungsmaßnahme während den täglichen Arbeitszeiten statt und ist nachmittags ab ca. 16 Uhr beendet. Die Beeinträchtigungen sind somit als geringfügig einzustufen, wobei es durchaus zu gelegentlichen kurzzeitigen Lärmarbeiten wie z.B. beim Fliesenabschlagen kommen kann. Ein Anspruch zum Mindern des Mietzinses auf Grund der Baumaßnahme ergibt sich hieraus jedoch nicht.

Ihrer Ankündigung zur Mietminderung wird daher ausdrücklich widersprochen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße <<<

kann das korrekt sein?




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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31959 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Feldlerche):
Daher möchte ich für diese Zeit eine angemessene Minderung meine Kaltmiete beantragen
Da war die Antwort doch ganz korrekt. Sehr sachlich, sehr höflich. Nichts Abenteuerliches zu lesen.
Ob du im Ruhestand bist, muss die Vermieterin gar nicht interessieren. Sie muss die Arbeiten innerhalb der gesetzl. geregelten Zeiten erledigen.

p.s.
Da die Arbeiten gerade heute beginnen, kannst du noch gar keine Beeinträchtigung festgestellt haben. Ob du Erfahrungen hast, ist nicht relevant.
pssst: man beantragt keine Mietminderung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38360 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wieso ist denn die eigene Wohnung nicht benutzbar, wenn nebenan renoviert wird? Da fehlen doch noch ein paar Infos.

wirdwerden

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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Feldlerche):
Daher möchte ich für diese Zeit eine angemessene Minderung meine Kaltmiete beantragen.
:party:

Hammer...... Geiles Schreiben.....

Ok, aber im Ernst:
100% Miete gibt es für 100% Wohnwert

Jetzt müsste man wissen, wie und wo der Wohnwert gemindert sein wird.....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Feldlerche
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 17x hilfreich)

weil es kracht und Bohrhämmer am rattern sind. Ich habe solche Renovierungen nach Auszug der Altmieter hier mehrfach erlebt. Dass die das in der normalen Arbeitszeit tun, ist logisch, führt doch aber für einen im Ruhestand befindlichen Bewohner dazu, dass die Nutzung seiner Wohnung ab 7.00 sehr eingeschränkt wird. Zahlt er dafür seine Miete? Was muss denn passieren, damit eine Mietminderung gerechtfertigt ist? Explosionen? oder nur nächtliche Störungen?
Dieselbe Gesellschaft hatte vor etlichen Jahren einen Bauherrn, der ein gegenüberliegendes Anwesen lautstark renovierte, zur Kasse gebeten, da sie ihren Mietern eine Mietminderung wegen der dauernden Ruhestörung gewähren musste und insofern geschädigt wurde.

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#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Feldlerche):
da sie ihren Mietern eine Mietminderung wegen der dauernden Ruhestörung gewähren musste und insofern geschädigt wurde.


Nochmal:
Der Vermieter gewährt dem Mieter i.d.R. keine Mietminderung, sondern der Mieter hat das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Wohnqualität eingeschränkt wird.

https://mieterengel.de/mietminderung-baulaerm/#:~:text=Wird%20der%20Mietgebrauch%20durch%20Baul%C3%A4rm%20beeintr%C3%A4chtigt%2C%20kommt%20eine,oder%20sogar%20w%C3%A4hrend%20der%20gesamten%20Bauphase%20abwesend%20ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Das Minderungsrecht basiert nicht auf "erfahrungsgemäß" sondern auf Fakten und Nachweisen / Beweisen.



Zitat (von Feldlerche):
kann das korrekt sein?

Ja.



Zitat (von Feldlerche):
ich vertraue daher Ihrer Bemessung und bitte um Nachricht.

Ein Fehler, jetzt ist die Minderung bei 0,0.
Rechtlich nicht zu beanstanden.



Zitat (von Feldlerche):
Was muss denn passieren, damit eine Mietminderung gerechtfertigt ist?

https://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Alle_Kategorien.html


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38360 Beiträge, 13981x hilfreich)

Da rattert bei einer Renovierung doch nicht 8 Stunden am Tag ein Kango-Hammer durch die Nachbarwohnung. Da wird man punktuell was hören, was laut ist, und dann wieder gar nichts oder wenig. Ich bin nun wirklich alt genug, um in den letzten Jahrzehnten so Aktionen in Nachbarwohnungen oder auch der eigenen Wohnung mitbekommen zu haben.

Mag sein, dass man das Gefühl hat, ständig belästigt zu werden durch Geräusche. Aber Fakt ist letztlich, dass das doch nur punktuell geschieht, an wenigen Tagen im Monat. Ob das für eine (geringfügige) Mietminderung ausreicht, das wage ich zu bezweifeln.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 05.08.2020 09:23

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#8
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Das Anliegen ist total verständlich - aber sinnlos.
Wird in so einem Block jedes halbe Jahr eine Wohnung umgebaut und es wird etwas lauter - soll der Vermieter dann jedes Mal auf große Teile seiner Mieten verzichten? Kann er ja auch nichts für, dass die Wohnungen irgendwann gemacht werden müssen.

Es gibt geregelte Ruhezeiten und auch Zeiten, in denen Krach gemacht werden darf (in diesem Fall wohl 8 bis 16 Uhr?) und an die wird man sich schon halten. Da geht aber auch nicht ständig der Presslufthammer und es wird gesägt wie der Willen....
Natürlich stört es, natürlich ist es laut. Aber es ist kein Zustand für immer.

Ob dort ein Rentner lebt oder eine Frau mit 2 Kindern - es ist notwendig und muss gemacht werden. Wenn draußen auf der Straße Bauarbeiten sind, kann man da ja auch nicht einfach die Stadt verklagen.... oder seine Miete mindern.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Janina1190):
Wenn draußen auf der Straße Bauarbeiten sind, kann man da ja auch nicht einfach die Stadt verklagen.... oder seine Miete mindern.


Soweit ich das weiß, kann man da durchaus die Miete mindern......

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31959 Beiträge, 5628x hilfreich)

Was versprichst du dir denn von einer Mietminderung ? Ruhe nebenan? :???:

Zitat (von Feldlerche):
Ich habe solche Renovierungen nach Auszug der Altmieter hier mehrfach erlebt.
Es wird im Bestand jeweils nach Freiwerden der Wohnung modernisiert, saniert usw. Die übliche Praxis, allüberall.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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