Anwalt als Vermieter..darf er alles??

28. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt als Vermieter..darf er alles??

Hallo liebe Mitglieder.
Ich habe ein riesen problem! Mein vermieter ist eine Kanzlei..ich war im rückstand mit meiner kautionsrate..nun hat er ein mahnverahren eingeleitet..zwischen durch habe ich aber weiter gezahlt und dachte eig wenn die zahlung weitergeht würde er den auftrag zurück ziehen..ne hat er nicht..trotz schreiben von mir dass ich doch zahle hat er sogar eine GV beauftragt..es kamm zum abgabe des EDV wo ich mich gewährt habe!! Nun nach langem hin und her (trotz meine monatlichen zahlungen) hat er sich bereit erklärt alles zurück zu ziehen..allerdings staat der noch verbliebende summe von 400€ muss ich jetzt alle kosten tragen die uhm ja entstanden sind..insgesamt muss ich jetzt 1000€ noch zahlen..mehr als die kaution selbst (800€) ich sagte ich kann nicht jetzt noch 600€ mehr zahlen..ich war ja froh dass ich bald due kaution fertig habe..er würde das weiter anklagen und erneut die GV schicken..ist das alles so ok? Geschweige denn dass in der wohnu.g noch sachen gemacht werden müssen die bei übernahme versprochen wurden..aber ich trau mich da nichts zu sagen...

-----------------
" "

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Aus der mageren Schilderung ist mir nicht ganz klar, wie die 600 Euro Kosten entstanden sein sollen.

Außerdem wäre es schön, wenn du nochmal genau schilderst, wie das mit den Zahlungen gelaufen war seit Einzug, was konkret vereinbart war und so weiter. Also, war von Anfang an vereinbart, dass du die Mieten normal, aber die Kaution in Raten zahlst? Oder kam die Kaution monatelang nicht und der Vermieter mußte erst hinterherrennen? War die Ratenzahlung mit dem VM abgesprochen und kam sie pünktlich jeden Monat, oder gab es da Aussetzer?

Oh, und sei bitte so nett und schreib denen Text in Word vor und laß die Rechtschreibkorrektur drüberlaufen. Dein Text war streckenweise recht schwer verständlich.

-- Editiert Anjuli123 am 28.09.2012 10:05

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo also ich schreibe vom handy aus..vlt deswegen? Naja jedenfalls war vereibart dass ich monatlich 100€ zahle..konnte wg arbeitslosigkeit 1 monat nucht zahlen..habe das auch mutgeteilt bekamm aber darauf keine reaktion..nur das mahnverfahren wo die zahlung schon wieder aufgenommen war..ja und due 600€ sind kosten von dem ganze verfahren...

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Nein, auch ein Vermieter darf nicht alles, unabhängig davon, ob er Anwalt oder sonstwas ist.
Aber in dem Fall ist es ja so, dass der Mieter seine Pflicht zur pünktlichen Zahlung der Kaution und der Miete verletzt. Und dagegen kann sich der Vermieter zu recht wehren.
Bei fortgesetzt unpünktlicher Zahlung der Miete hätte der Vermieter sogar das Recht zu kündigen - nach Abmahnung.
Hinsichtlich der 'Sachen, die noch gemacht werden müssen' käme evtl. - je nachdem, worum es sich handelt - eine Mietminderung in Betracht, aber dazu sollte man sich als Mieter besser beraten lassen, denn eine eigenmächtig nach Gutdünken vorgenommene Minderung kann auch ganz schnell nach hinten losgehen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe miete gezahlt! Kautionrate 1 monat im verzug! Warum kündigen?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Ich habe miete gezahlt! Kautionrate 1 monat im verzug! Warum kündigen?

von gini66 am 28.09.2012 12:06


Warum man an eine Kündigung denken könnte, ist einfach zu beantworten: Mieter kommt seinen Verpflichtungen nicht nach und hat selbstverständlich immer eine Ausrede parat, warum er selbstverständlich nichts dafür kann. Es sind schließlich immer andere schuld...

Gelegentlich hilft es weiter, wenn man einfach mal - zumindest versuchsweise - über die Position der Gegenseite nachdenkt.

Btw: ein Rückstand von einer Kautionsrate ist noch kein Kündigungsgrund.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gini66
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Er darf nicht kündigen einfach so. Ich zahle doch alles ausset diese 1 rate..die auch schon längst gezahlt ist!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 74x hilfreich)

Solange der Mieter mit seinen Zahlungen im Rückstand ist, darf der Vermieter das Mahnverfahren betreiben. Die Kosten dafür sind vom Mieter zu tragen.

Die schriftliche Beteuerung des Mieters, in Kürze die rückständigen Zahlungen auszugleichen, haben darauf keinen Einfluss. Der Vermieter muss so einer Beteuerung keinen Glauben schenken.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.177 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.