Hallo,
wir sind im Mai 2016 in eine Altbau-Wohnung umgezogen, eine Maklerin hatte uns das Objekt gezeigt und uns mündlich versichert, dass wir auf die Dächer der Hinterhof-Schuppen (da können wir direkt aus einem Fenster raussteigen) Blumen stellen und Tomaten anbauen können, etc. , der Vormieter habe das auch so gemacht.
Nach ein paar Monaten hatte uns die Hausverwaltung geschrieben, dass wir die Blumentöpfe entfernen sollen, da Einsturzgefahr und wir hätten ja auch keine Erlaubnis eingeholt.
Wir natürlich total bedient, aber gut, haben fast alle Töpfe weg gemacht, nur 4 Stück ganz am Rand stehen lassen, definitiv keine Einsturzgefahr!
Nun schreibt uns der Anwalt der Hausverwaltung, dass wir diese auch entfernen sollen, da es sonst eine Abmahnung geben wird.
Der Anwalt verlangt nun, dass wir zu einem von ihm gesetzten Termin erstens die letzten Blumentöpfe entfernen (na gut, von mir aus, wenn die dann besser schlafen können ) und zweitens schriftlich bestätigen sollen, dass wir "künftig von der gärtnerischen Gestaltung ihres Schuppendaches Abstand nehmen".
Sollten wir bis zu diesem Termin keine Rückäußerung geben, werden wir lt. Anwaltsbrief abgemahnt und die Beräumung des Schuppendaches durch eine Fachfirma wird in die Wege geleitet, die wir dann zahlen müssten.
Nun meine Fragen:
Ok, wir werden diese Blumentöpfe entfernen, aber:
- dürfen die wirklich verlangen, dass ich schriftlich bestätige, dort nichts mehr abzustellen?
- muss ich tatsächlich eine Rückäußerung machen, also dürfen die aufgrund fehlender Rückäußerung abmahnen, bzw. eine Firma beauftragen, die dann kommt, nur um zu sehen, dass ich schon alles weggeräumt habe?
Die Hausverwaltung befindet sich im gleichen Stadtviertel, der Anwalt sogar in der gleichen Straße
Vielen Dank euch!
Anwalt der Hausverwaltung droht mit Abmahnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn die Benutzung des Schuppendaches nicht mitvermietet wurde, so darf der Besitzer des Schuppens dies untersagen. Und da ihr nach der ersten Aufforderung immernoch das Dach nutzt, wäre sogar direkt eine kostenpflichtige Abmahnung bzw. eine Klage auf Unterlassung möglich gewesen. Und da offenbar Wiederholungsgefahr besteht, ist auch die Forderung nach einer Unterlassungserklärung berechtigt.
Falls die Anwaltskanzlei bereits eine solche Erklärung beigefügt hat, so solltet ihr diese kritisch prüfen. Manchmal/ häufig steht da mehr drin, als ihr verpflichtet seid zu bestätigen. Aber ich denke schon das der Besitzer des Schuppens einen Anspruch auf eine rechtsverbindliche Erklärung von euch hat, dass ihr in Zukunft das Dach des Schuppens nicht mehr betreten oder gärtnerisch nutzen werdet.
Hallo chauchy,
danke für deine Antwort.
Wir sind halt einfach verärgert, weil das für uns u.a. ein Mietgrund war und nur weil die Maklerin verspricht, was die Hausverwaltung nicht halten will, also deren Kommunikation nicht stimmt, sollen wir jetzt dafür büßen.
Vom Anwalt wurden wir dann noch als Lügner bezeichnet, als wir den Sachverhalt so dargelegt haben (die Maklerin habe so etwas niemals zugesagt)
-- Editiert von McLennon am 17.11.2016 11:00
-- Editiert von McLennon am 17.11.2016 11:01
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Zitatdefinitiv keine Einsturzgefahr! :
Ihr seid Bausachverständige? Dann sagt denen das doch, vermutlich denken die ihr wärt "normale" Mieter ohne solches fachspezifische Wissen.
Zitat- dürfen die wirklich verlangen, dass ich schriftlich bestätige, dort nichts mehr abzustellen? :
Ja. Und bei ausbleibender Zusicherung kann man euch auch dirket ohne weitere Kommunikation darauf verklagen.
Zitat- muss ich tatsächlich eine Rückäußerung machen, also dürfen die aufgrund fehlender Rückäußerung abmahnen, bzw. eine Firma beauftragen, die dann kommt, nur um zu sehen, dass ich schon alles weggeräumt habe? :
Ja, dürfen die tatsächlich. Die müssen nicht warten bis Google Maps die Foto aktualisiert.
ZitatWir sind halt einfach verärgert, weil das für uns u.a. ein Mietgrund war und nur weil die Maklerin verspricht, was die Hausverwaltung nicht halten will :
Ich kann durchaus die Verärgerung nachvollziehen. Nur sollte man sich bewusst sein, dass eine Maklerin viel versprechen kann. Nur in den seltensten Fällen wird es dem Mieter (oder Käufer) nachher gelingen, daraus irgendeinen Vorteil zu ziehen. Von daher bleibt hier der Rat, möglichst kostengünstig und schnell aus der Sache rauszukommen. Und für die Zukunft sollte man alles, was einem wichtig ist, auch in den Miet- bzw. Kaufvertrag aufnehmen lassen. Dann gibt es solche Probleme nicht mehr.
Hallo Harry van Sell,
danke für deine Antwort.
Ich hatte den Bauingenieur des Hauses gesprochen (der auch die Sanierung des gesamten Hauses geleitet hat und das Haus seit langer Zeit betreut) und ihn vor Aufstellen der Blumenkübel befragt, ob es gefährlich sei.
Er hat gesagt, dass die Schuppendächer extrem stabil seien und definitiv keine Einsturzgefahr bestünde.
Darauf ging der Anwalt nicht ein, klar, bringt ja auch seinen angeführten Grund der Einsturzgefährdung zum Fallen.
ZitatEr hat gesagt, dass die Schuppendächer extrem stabil seien und definitiv keine Einsturzgefahr bestünde. :
Nun, das entkräftet das Argument schon. Da scheint auch die Notwendigkeit der Entfernung durch die Firma zweifelhaft, da keine Gefahr in Verzug ist.
Bleibt aber immer noch das Problem, das da eine Störung des Besitzes vorliegt und die (teuren) Maßnahmen wie Unterlassungsklage durchgesetzt werden können.
Es gibt auch andere Aspekte - z.B. liegen ganz automatisch beim Eigentümer/Vermieter/Verwalter Verkehrssicherungspflichten und sogar Aufsichtspflichten. Er würde daher ggf. mithaften, wenn er es nicht unterbinden würde, dass da ein allzu sorgloser Mieter vertragswidrig Dächer betritt/nutzt bzw. wenn z.B. einer der "4 Stück ganz am Rand stehengelassenen" Blumentöpfe auf einen Passanten fällt.
ZitatEs gibt auch andere Aspekte - z.B. liegen ganz automatisch beim Eigentümer/Vermieter/Verwalter Verkehrssicherungspflichten und sogar Aufsichtspflichten. Er würde daher ggf. mithaften, wenn er es nicht unterbinden würde, dass da ein allzu sorgloser Mieter vertragswidrig Dächer betritt/nutzt bzw. wenn z.B. einer der "4 Stück ganz am Rand stehengelassenen" Blumentöpfe auf einen Passanten fällt. :
Und der Bauingenieur sollte eigentlich wissen, dass ein zum Betreten/Benutzen vorgesehenes Dach weit mehr Eigenschaften erfüllen muss als nur die Statik/Stabilität (>Absturzsicherung?) Ein eifriger Nachbar könnte da auch schnell mal die Bauaufsicht auf den Plan rufen.
Und eigentlich gibt es hier nichts zu diskutieren, da die Nutzung des Daches (gleich zu welchen Zwecken) nicht vertraglich vereinbart wurde. Beim nächsten Vertrag einfach besser lesen und das Gewünschte mit aufnehmen lassen.
Hallo Leute,
vielen Dank für eure Einschätzungen, hat mir sehr geholfen.
Ich werde das dann entsprechend schriftlich mitteilen, auch wenn das Ego dabei etwas schreit.
Beste Grüße
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