Hallo,
nochmal ein anderes Problem.
Wir haben ziemliche Probleme mit unserem Vermieter.
Zu Anfang haben wir uns noch an ihn persönlich gewandt. Dieser antwortete stets nur über seinen Anwalt egal um was es ging.
Im Juli 2007 wurde es uns zu bunt, da wir mit Vorwürfen bombadiert wurden, welche wir nie begangen haben.
Also haben wir uns auch einen Anwalt zu Rate genommen, der uns nun in allen Mietangelegenheiten vertritt.
Da mit dem Vermieter von Anfang an keine persönliche Klärung stattfand und dies in Zukunft auch so sein wird, wenden wir uns stets an unseren Anwalt, welcher dem Vermieter dann Briefe schreibt.
Nun aber kam ein Schreiben vom Anwalt des Vermieters, in dem unsere Probleme als Kleinigkeiten dargestellt werden, die man auch persönlich hätte klären können. Dort wird auch damit gedroht, weitere Kosten die er hat selber zu tragen.
Geht das überhaupt?
Ich soll quasi den gegnerischen Anwalt bezahlen, weil der meint wir belästigen ihn mit Kleinigeiten?
Kann ich doch nix für, wenn der Vermieter wegen jedem Mist zu ihm rennt. Wir habens ja schließlich versucht anfangs persönlich zu klären.
Anwaltkosten vom Vermieter zahlen???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Die Kosten hat immer derjenige zu tragen, der sozusagen das Erfordernis eines Anwalts ausgelöst hat. Sind Sie also im Recht und haben berechtigte Ansprüche gg. Ihren Vermieter, dann dürfen Sie sich auf Grund der Vorerfahrung (kein persönl. Kontakt mögl.) auch an einen Anwalt richten, den Ihr Vermieter zu zahlen hat. Gut, wegen 5 Euro Streitwert würde ich das nicht machen, aber ansonsten gibt es keine Unterscheidung zwischen 'Kleinigkeiten' und 'großen Sachen'.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Ergänzung: Abgesehen davon wäre es vielleicht sinnvoll, sich nach einer neuen Wohnung umzusehen, langfristig. Das ist ja kein Zustand, wenn man einem Anwalt ein Dauermandat wegen des VM erteilen muss.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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...wenden wir uns stets an unseren Anwalt, welcher dem Vermieter dann Briefe schreibt...
...dürfen Sie sich auf Grund der Vorerfahrung (kein persönl. Kontakt mögl.) auch an einen Anwalt richten, den Ihr Vermieter zu zahlen hat.
Das ist zunächst einmal Euer Privatvergnügen, Euren Anwalt muss der VM sicher nicht zahlen.
...Dort wird auch damit gedroht, weitere Kosten die er hat selber zu tragen...
Eine Drohung erkenne ich hier nicht
quote:
Das ist zunächst einmal Euer Privatvergnügen, Euren Anwalt muss der VM sicher nicht zahlen.
Das ist wohl zu pauschal und hängt vom konkreten Fall ab. Wenn man dem VM per Anwaltsbrief frohe Weihnachten wünscht, muss dieser sicher nicht die RA-Kosten tragen. Geht es z.B. um die Beseitigung von Mängeln, die der VM zu verantworten hat und beseitigt er sie nicht, so sind RA-Kosten vom VM als Schadensersatz zu tragen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
...wenden wir uns stets an unseren Anwalt, welcher dem Vermieter dann Briefe schreibt...
bedeutet ja wohl offensichtlich, dass der Anwalt jeweils gleich beauftragt wird und nicht erst, nachdem der VM sich in irgendeiner Weise in Verzug befindet.
--- editiert vom Admin
Nochmal kurz zur Erläuterung:
Mein Vermieter hat von Anfang an nur über seinen Anwalt mit uns komuniziert. Egal ob Mietvertrag, Mängelprotokoll oder sonstige Anliegen, die wir mit ihm klären wollten.
Seit Juli hat sich die Situation deutlich verschärft und er bombadiert uns über seinen Anwalt ständig mit Schreiben zu Sachen, was geändert werden soll, was wir nicht mehr dürfen sogar eine Abmahnung kam schon mit total lächerlichen Anschuldigungen, die er überhaupt nicht belegen konnte.
Daraufhin habe ich mir nun auch einen Anwalt genommen, da ich bei meinem VM immer auf taube Ohren stoße und dieser ja gleich seinen Anwalt einschaltet.
Jetzt scheint im das wohl zu teuer zu werden und will seine Anwaltskosten auf mich abwälzen.
Ich soll jetzt also seine Kosten tragen, obwohl er der jenige ist, der von Anfang an mit seinem Anwalt kam.
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