Anwaltsschreiben ging heute ein :o(

14. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
MOMMEL
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsschreiben ging heute ein :o(

Folgendes Schreiben erreichte meine Freundin (die Mieterin) heute. Wie sollen wir darauf reagieren. Zuletzt werde ich noch ein Statment verfassen zu den Tatsachen. Sorry, ist ein bissel länger :o(

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Sehr geehrte Frau XXX (wir),

Ihre Vermieter, die Eheleute Klaus und Monika XXX (Vermieter), haben uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt.

In der letzten Zeit haben sich die übrigen Hausbewohner verschiedentlich über Sie beschwert.

1. Sie halten in der Wohnung zwei Ratten. Die Exkremente dieser Tiere werden von Ihnen durch ein Gemisch aus Holzspänen und Gras entsorgt und zwar über die Hausmülltonnen. Hierdurch entwickelt sich in der Mülltonne ein bestialischer Gestank, der nach außen und insbesondere in die Wohnräume dringt, die in unmittelbarer Umgebung der Tonnen liegen.

Die entsprechenden Mieter sind nicht mehr in der Lage, die genannten Räume ordnungsgemäß zu lüften, da bei diesem Lüften eben dieser Gestank in die Wohnung dringt.
Auch haben sich die Mitarbeiter der Müllabfuhr bei unserer Mandantenschaft wegen dieses entsetzlichen Gestanks in den Mülltonnen beschwert und angedroht, diese nicht mehr zu entleeren.

Wir fordern Sie daher auf, die Ratten aus der Wohnung zu entfernen. Zwar ist nach dem Mietvertrag eine Kleintierhaltung erlaubt. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, eine solche Erlaubnis zu widerrufen, wenn hierdurch Unzuträglichkeiten, wie im vorliegenden Fall, entsteht. Wir setzen Ihnen daher zu einer Entfernung der Tiere eine Frist bis zum 21.03.2003.

2. Weiterhin führen die Hausbewohner Beschwerde darüber, daß Sie häufig wechselnde Männerbekanntschaften haben, die in Ihrer Wohnung übernachten. Insbesondere zu nachtschlafender Zeit werden die Bewohner durch quietschende, rhythmische Geräusche aus Ihrer Wohung im Schlaf gestört. Die Bewohner haben unserer Mandantin schon mit Mietkürzungen gedroht.

Wir fordern SIe faher auf, diesen die Nachtruhe störenden Lärm ab sofort zu unterlassen. Im Falle weiterer Beschwerden der übrigen Hausbewohner wird unsere Mandantschaft das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grunde kündigen.

Wir weisen Sie ferner darauf hin, daß im Falle einer Mietminderung unserer Mandanten sich dieserhalb bei Ihnen schadlos halten werden, daß Sie also verpflichtet werden, die geminderten Beträge unserer Mandanten insoweit zu erstatten sowie jeglichen weiteren Schaden, den unsere Mandanten aus diesen Ereignissen erleiden.

3. Anläßlich des Besuches unserer Mandantin mit dem SChornsteinfeger in Ihrer Wohung Anfang des Monats hatten Sie geäußert, das Mietverhältnis selbst kündigen zu wollen. Bislang ist dies jedoch nicht geschehen.
Da unter den gegebenen Vorraussetzungen ein gedeihliches Zusammenleben mit den übrigen Hausbewohnern und Ihnen nicht mehr gewährleistet ist, sind unsere Mandanten bereit, Sie aus dem Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu entlassen.
Wenn Sie Ihre Absicht, aus der Wohnung ausziehen zu wollen, unseren Mandanten unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist zum Monatsende mitteilen, wird das Mietverhältnis mit Ihnen einvernehmlich zu diesem Zeitpunkt beendet werden. Sie sind sodann auch nur verpflichtet, bis zum Ablauf des Monats, in dem Ihr Auszug erfolgt, die Miete zu zahlen.


Insoweit erwarten wir Ihre umgehende Stellungnahme.

MfG blabla...

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STELLUNGSNAHME:

zu 1:
Es dürfte klar sein, das Ratten (wie jedes andere Tier) stinkende Exkremente hinterlassen. Diese stinken aber auch nicht mehr als die eines x-beliebigen anderen Kleintieres. Die Entsorgung erfolgt über den Hausmüll, dieses ist korrekt. Wir haben jedoch auch garkeine Biotonne zur Verfügung, somit bleibt uns der gelbe Sack und der normale Hausmüll. Ich denke der Hausmüll sollte die richtige Wahl sein. Die Mülltonnen stehen 2-3 Meter vom Hauseingang entfernt in der Einfahrt des Hauses. Die Mülltonnen sind immer zu, somit stinkt es auch nicht außerhalb dieser Tonne. Und selbst wenn es dort müffeln WÜRDE, in den Hausflur gelangt diese Luft auch nicht und die ersten Fenster sind ziemlich weit entfernt. Wir wohnen zudem direkt an einer Hauptstraße, ich denke mal da stinkt es eher nach Abgasen als nach alles anderem. Somit ist die Tatsache, die restliche Mieter könnten sich darüber beschweren und der Gestank würde in die Wohnräume gelangen, schlichtweg erlogen.
Zu den Müllmännern muss ich denke ich nix sagen, das ist ja wohl nur lächerlich. Ich kann mir kaum vorstellen das sich da auch nur irgendein Mitarbeiter beschwert hat. Haben andere Leute keine Kleintiere oder wie? Müll stinkt, ist auch ne Tatsache. Also ich finde das nur lächerlich, wieder ne glatte Lüge, der ich auch mit einen Anruf bei der Müllabfuhr nachgehen werde.
Das Beste ist ja noch, die Ratten sind hier schon 4,5 Monate und plötzlich, nachdem die Vermieterin diese gesehen hat (Schornsteinfeger herreingelassen wärend wir auf Arbeit waren) stinken die? Wie genial ;o). Und die Entfernung dieser anzuordnen ist doch wohl auch nicht deren Ernst, oder? Ich meine, eine Bitte zu äußern uns darum zu kümmern die Exkremente woanders zu entfernen, okay, das kann ich ja noch verstehen, aber das? Was eine Welt...

zu 2:
Auch einfach nur genial der Punkt. Meine Freundin wohnt nun knapp 7 Monate hier. Zu der Zeit hatte sie EINEN Freund, welcher hier auch übernachtete hin und wieder. Seit knapp 4,5 Monaten bin ich nun mit ihr zusammen und übernachtete bis vor einem Monat Wochenends hier, seit einem Monat wohne ich hier. Wo bitte ist das STÄNDIG? Und das zum Teufel geht das die anderen Mitbewohner an wenn es denn so wäre?
Zu der Sache mit der Nachtruhe kann ich auch nur lachen. Erstmal, - unser Bett quietscht garnicht, das können die gerne testen kommen. Außerdem gab es in letzer Zeit aus persönlichen Gründen garkeine nächtlichen Aktivitäten dieser Art. Zudem gehen wir Arbeitsbedingt allerspätestens um 23h ins Bett, meist vorher. Zudem könnten wir liebend gerne auf unsere Nachbarn über uns verweisen, die sind lustig spät abends. Aber uns stört das nicht weiter.

zu 3:
Die Aussage selber zu kündigen, erfolgte ganz woanders. Meine Freundin sagte ihrer Vermieterin das ich bei ihr einziehen wolle. Diese will das allerdings nicht und so wurde das Wortgefecht per Telefon ein wenig heftiger, wo diese Aussage fiel. Aber wie im Schreiben richtig wiedergegeben, ist dieses nicht umgesetzt worden (dazu habe ich später noch eine kleine Frage). Aber wann diese Aussage gemacht wurde, tut ja auch nix zur Sache. Nun, ich sehe diesen Punkt eher positiv für uns. Wir besitzen nun eine zweiwöchige Kündigungsfrist, ist doch genial ;o). Allerdings bezweifel ich, das unser Vermieter aufgrund dieser Punkte uns fristlos kündigen will, vor allem weil nix der Wahrheit entspricht.

Noch eine Frage: Kann die Vermieterin mir einen Einzug überhaupt verbieten? Die Wohnung ist nicht zu klein. Da die Vermieterin mich nicht kennt und ich bin bisher nie negativ aufgefallen in irgendeiner Weise (außer vielleicht der angeblichen Ruhestörung, welche wie oben angegeben nicht der Fall sein kann), hat sie auch nix gegen mich in der Hand. Wir haben einen guten Grund zusammen zu ziehen (zB gemeinsames Leben / vorherige weite Reisen umeinander zu sehen / bessere finanzielle Lage meiner Freundin).

PS: trotzdem dem ganzen Mist hier, haben wir vor noch eine Weile hier zu wohnen (ist recht billig, wollen sparen)... daher bitte nicht den Tip ausziehen ;o)

Okay, das wars!
VIELEN Dank für das durchlesen und danke im vorraus für eure Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
deletedbyrequest
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Gut so, nichts gefallen lassen. Vielleicht noch zum Mieterverein gehen, die sind Dankbar für solche Verfehlungen von Vermietern, die offensichtlich krampfhaft einen Vorwand suchen, Dich billig loszuwerden.

-----------------
"JimMcLong"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RAin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sieht micht gut aus, für die Vermieterin, wenn Deine Schilderungen objektiv wahr sind. Soweit mir bekannt, muß sie DEiner Freundin die Einwilligung erteilen, bei Dir zu wwohnen, wenn die Wohnung groß genug ist. Allerdings muß Deine Freundin sich die Einwilligung auch holen oder sie ggf einklagen. Aber Besuch darf so bis ca 3 Monate bleiben, und Ihr seid ja noch gar nicht so lange zusammen, vielleicht erledigt es sich von selber ;-) Nein, nicht ernst nehmen. Aber Ihr habt eine ganz gute Position. Seid einfach vorsichtig, um Ihr nicht wirklich einen Kündigungsgrund zu geben und behaltet Eure Ratten.

Ein Vorschlag wäre auch, daß Ihr den Rattenkot erst kurz vor der Mülltonnenleerung in dieselbe gebt und ihn bis dahin bei Euch geruchssicher aufbewahrt. Dann vermeidet Ihr den angeblichen Gestank.

Servus!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Adi
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 17x hilfreich)

meine Nachbarn haben auch zwei Ratten und die stinken nicht mal im käfig, geschweige in der Mülltonne. Da stinkt mein Hund eher.
Und die Müllabfuhr beschwert sich schon überhaupt nicht, nur wenn falscher Müll drin ist (wie in BIO Tonne der Restmüll) und dann klebt auc ein Zettel dran, daß die Mülltonne nicht geleert wird, bzw. nicht mehr geleert wird.
Ratten sind übrigens Kleintiere, sowie Meer*******e auch.

0x Hilfreiche Antwort

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