Anwaltsschreiben nach Mietminderung

14. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.01.2025 19:37:02
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsschreiben nach Mietminderung

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu folgendem Anliegen: im November quasi genau zum 1. November ist meine Heizung in der Wohnung ausgefallen und zwar komplett. Ich habe daraufhin sofort meine Vermieterin angeschrieben und ihr mitgeteilt, dass die Heizung ausgefallen ist und dass die Fenster kaputt sein beziehungsweise undicht und im Bad Schimmel ist. Daraufhin hat sie sich gemeldet und ein Heizungsmonteur am 1. Dezember reparieren konnte. Auf die Fenster meinte sie nur, dass sich das zeitnah jemand anschauen würde. Man muss dazu wissen, dass ich bereits seit drei Jahren in dieser Wohnung wohne und vorher eine Wohngemeinschaft bestand. Im Juli ist mein Mitbewohner ausgezogen und ich habe alleine weiterhin diese Wohnung bezogen. Seitdem bis Heute. Die Fenster waren allerdings schon fast nahezu beim Einzug defekt. Eins davon lässt sich nicht mehr schließen und geht bei dem leichtesten Windzug auf. Das andere lässt sich gar nicht mehr öffnen und das dritte lässt sich auch nicht mehr richtig schließen, lediglich mit Druck in den Rahmen setzen, ohne den Griff bewegen zu können. Das haben wir damals schon der Vermieterin mitgeteilt und sie hat daraufhin einen sachverständigen beziehungsweise Fenster Experten oder Monteur bestellt, der auch zu uns kam und festgestellt hat, dass die Fenster extrem alt sind keine Isolierschicht mehr haben und man diese nicht reparieren kann aufgrund des Alters das hat er dann der Vermieterin mitgeteilt und wir haben auch mit ihr gesprochen, worauf hin keine Reaktion kam. Wir haben es dann auch nicht so ernst genommen und auch mehr oder weniger getragen über die Zeit und das Thema nicht weiter verfolgt. Jetzt habe ich aber im Rahmen des Heizausfalls Die Mietminderung für die Fenster mit angesetzt und habe sie auch direkt zum 1. November informiert. Ich habe dann eine Mietminderung angesetzt und zwar 50 % für den Heizausfall und 20 % zusammen für die Fenster undicht erhöhte erhöhter Heizaufwand und auch den Schimmel 5 % und habe die Miete rückwirkend bezahlt Zum Monatsende. Jetzt habe ich ein Anwaltsschreiben von meiner Vermieterin erhalten mit der Rückforderung der unberechtigten Mieterhöhung also die 20 % für die Fenster und eine Anwaltsgebühr von 300 €. Daraufhin habe ich habe ich, dem habe ich dem Anwalt geantwortet und alles aus meiner Sicht wie hier auch geschildert und bin der Meinung, dass ich im Recht bin. Meine Vermieterin hat jeglichen Kontakt versagt und ignoriert mich seitdem größtenteils und verweist mich auf den Anwalt. Heute habe ich endlich ihren Mann ans Telefon bekommen und konnte kurz mit ihm sprechen. Sie sind der felsenfesten Überzeugung, dass keiner kam zum damaligen Zeitpunkt und dass das und dass das Problem nicht bekannt war oder ist. Ich habe ihm erklärt, dass sie dies wissen müssen, da ihn selbst bestellt haben. Er behauptet, es stimmt nicht er wüsste nichts davon, und es gibt keine Abrechnung. Ich weiß leider nicht, wie ich jetzt hier verfahren soll. Bin zwar der Meinung, dass ich im Recht bin aber mir auch nicht 100-prozentig sicher. Wie ist die Einschätzung ihrerseits? Und was sollte man nun tun? Ich möchte nicht den ganzen Betrag zurückgeben und auch nicht die Anwaltsgebühren vor allem nicht in dieser Höhe zahlen. Habe aber auch kein Interesse daran, dass ich das Ganze noch weiter in die Länge zieht und ein größerer Rechtsstreit draus wird.

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41033x hilfreich)

Es könnte als Grundlage der Diskussion helfen, den Sachverhalt mal strukturiert, für Dritte verständlich, lesbar und unter Beachtung der Grundregeln der Deutschen Sprache vorzutragen …

Und schon mal darüber nachgedacht, dass Absätze nicht nur an Schuhen Sinn machen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6710 Beiträge, 2358x hilfreich)

Der schlechte Zustand der Fenster hätte beim Einzug moniert werden müssen um daraus Forderungen wie Mietminderung abzuleiten. Dies geht nur bei Mängeln, welche während der Mietzeit auftreten. Nach der Schiklderung:

Zitat:
Im Juli ist mein Mitbewohner ausgezogen und ich habe alleine weiterhin diese Wohnung bezogen. Seitdem bis Heute
muß man sogar annehmen, daß es ab Juli einen Mietenmietvertrag gab, so daß lt. Gesetz (BGB) der Zustand im Juli maßgend ist und nur Mängel welche danach aufgetreten sind zählen können.

Die Mietminderung könnte also sehr leicht nach hinten los gehen (wenn ein Mietrückstand mehr als 2 Wohnungsmieten entsteh) da der Mieter dann froistlos kündigen kann.

Ich rate daher schnellsten bei einem Mieterverein oder Rechtsanwalt voirzusprechen, Man kann eine Beseitigung von Mängel beanspruchen die während der MIetzeit aufttreten, aber eine Mietminderung schließe ich aus.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6210 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat (von go694584-93):
Ich habe dann eine Mietminderung angesetzt und zwar 50 % für den Heizausfall und 20 % zusammen für die Fenster undicht erhöhte erhöhter Heizaufwand und auch den Schimmel 5 % und habe die Miete rückwirkend bezahlt Zum Monatsende.


Bei der Heizung wäre ich bezgl der Höhe der Minderung - wenn auch mit Bedenken - bei dir, alles andere ist happig, zumal du die Mängel an den Fenstern ja schon länger toleriert hast.

Und bei dem was du so schreibst gibt es nur einen Rat:

ANWALT ! oder Mieterschutz sofort !

0x Hilfreiche Antwort

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