Anzahl der Personen im Mietvertrag

2. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Zaubersternchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzahl der Personen im Mietvertrag

Hallo alle miteinander!
Mich würde mal interessieren, inwieweit es Ärger geben kann, wenn die Anzahl der Personen im Mietvertrag nicht mit der tätsächlichen Anzahl der Personen die in einer Wohnung leben übereinstimmt.
Im konkreten Fall heißt das ich habe eine Wohnung angemietet die nur auf mich läuft, wohne da jedoch mit meinem Parner darin. Die Nebenkosten für diese Wohnung sind nicht nach Personenzahl aufgeschlüsselt sondern werden nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Kann mir da trotzdem Ärger drohen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Falls die Wohnung dadurch nicht überbelegt ist, könnte der einzige Ärger in einer Erhöhung der Nebenkosten bestehen (selbstverständlich nur bei Nebenkosten, die nach Personen berechnet werden).

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Es gibt keinen irgendwie gearteten Zwang, dass sämtliche Bewohner einer Wohnung auch Mieter sein müssen, bzw. im Mietvertrag stehen müssen.

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Aber sie sollten dem Vermieter zur Kenntnis gebracht werden.

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#4
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

Sie sind ggü. dem Vermieter anzeigepflichtig, die Zustimmung zur Aufnahme des Lebenspartners können Sie aber notfalls auch klageweise verlangen (BGH VIII ZR 371/02 ).

Der Vermieter kann die Erlaubnis nur versagen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt (z.B. pers. Fehde), der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

MfG Gruwo

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