Arbeitgeber/Vermieter ignoriert mündliche Vereinbarung und fordert Auszug

25. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
MitgenommenerMitarbeiter
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber/Vermieter ignoriert mündliche Vereinbarung und fordert Auszug

Hallo liebes Forum,

in Verbindung mit der arbeitsrechtlichen Frage in meinem vorherigen Post gibt es noch ein weiteres Problem.

Ich habe Mitte Februar mit meinem Arbeitgeber, der mir auch meine Wohnung vermietet (die offiziell anscheinend ein Büroraum ist, man hat mir gesagt dass ich und mein Mitbewohner hier raus müssen, falls das Bauamt kommt) die mündliche Vereinbarung getroffen, mir aufgrund meiner finanziell schlechten Lage die Miete für den Monat März zu stunden bzw mir das Geld zu leihen und aufgrund des vielen pendelns in meinem Job meinen Semesterbeitrag für mich vorzustrecken (etwaige Fahrkahrten hätte ich dann auf meine Spesenabrechnung setzen können, wäre auf Dauer teurer für die Firma gewesen). Dieser Vereinbarung stimmten auch beide Parteien, leider ohne Zeugen, zu. Ich habe auch zumindest für den Semesterbeitrag mehrere Whatsappnachrichten, die diese Vereinbarung nachweisen (beispielsweise meine Nachfrage am 27.02. ob er den Betrag zur Zahlung angewiesen habe, da die Nachfrist am 28.02. endet und ich womöglich exmatrikuliert werden könnte, worauf ich von ihm ein 'bin gerade dabei' erhielt, damit war die Sache für mich gegessen).



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Am 07.03.2019 rief ich dann bei meiner Universität an, um zu prüfen ob der Betrag angekommen ist, jedoch habe ich bis circa Mitte März niemanden erreicht. Am Telefon wurde mir dann gesagt, dass nichts eingegangen sei. Daraufhin habe ich bei meinem Arbeitgeber angefragt, wann er denn die Zahlung angewiesen habe. "Hab das nicht überwiesen, ich habe dir am gleichen Tag dein Gehalt bezahlt!" war die Antwort. Dies hat man mir vorher nicht gesagt. Vor allem ist dies vor dem Hintergrund wichtig, dass ich mit meinem Gehalt nicht einmal meine Miete und den Semesterbeitrag zahlen kann.

Ich habe die Information dann an die Universität weitergegeben, die mir einen Anhörungsbogen zusanden, in dem ich mich erklären solle. Zusätzlich dazu sollte natürlich vorab der Semesterbeitrag überwiesen werden, was ich dann auch getan habe.



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Ich wurde am 15.03.2019 zum Ende des Monats (evtl nicht wirksam) fristgerecht und ordentlich gekündigt. Dies erfuhr ich am 18.03.

Ich traf eine Entscheidung: Sollte ich eine Monatsmiete in Verzug gehen um meinen Studienplatz zu halten oder mein Studium schmeißen, weil mein Arbeitgeber sich nicht an die Abmachung hielt? Ich entschied mich für die erste Variante und zahlte am 21.03.2019 meinen Semesterbeitrag. Eigentlich hätte ich mir weitaus vorher einen rechtlichen Rat einholen sollen, aber die ganze Situation traf mich aus dem Nichts.

Heute erhielt ich von meinem Arbeitgeber/Vermieter eine Nachricht, laut der ich bis Donnerstag zwei Monatsmieten (900€) zahlen soll, ansonsten würde die Wohnung am Montag geräumt.

Ich habe ihn dann nochmal um Bestätigung gebeten, ob bei der damaligen Vereinbarung nicht der Wille bestand, diese einzuhalten. Dieser Frage wich man aus.


Nun kurz zu meinen zwei Fragen:

- Inwieweit ist eine mündliche Vereinbarung bzgl eines Darlehens bindend und inwieweit kann man dies mittels des Gegenstands Semesterbeitrag zu beweisen? Was sind die Folgen daraus?

Und noch viel wichtiger:
- Befindet sich mein Arbeitgeber in dieser Situation im Recht und kann die Wohnung bzw mein Zimmer(ist eine Wohngemeinschaft) räumen lassen?

- Inwieweit habe ich überhaupt rechtens hier gewohnt und Miete gezahlt, wenn das Bauamt nichts davon weiß, dass aus einem großen Büro zwei Hälften, ein kleineres Büro und die Wohnung, gemacht wurden?

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1 Antwort
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#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Inwieweit ist eine mündliche Vereinbarung bzgl eines Darlehens bindend


Voll und ganz. Das Problem ist immer die Beweisbarkeit...

Zitat:
und inwieweit kann man dies mittels des Gegenstands Semesterbeitrag zu beweisen?


Nur weil du beweisen kannst, daß dein AG dir den Semesterbeitrag als Darlehen gewährt hat, ist damit nicht bewiesen, daß er dir auch die Miete gestundet hat.
Genau deswegen macht man solche wichtigen Sachen immer schriftlich.

Wie deine Rechte insbesondere bei dem Sonderfall "WG" stehen, weiß ich leider nicht, da müssen die Spezis in diesem Unterforum mal was zu sagen.

Zitat:
Inwieweit habe ich überhaupt rechtens hier gewohnt und Miete gezahlt, wenn das Bauamt nichts davon weiß, dass aus einem großen Büro zwei Hälften, ein kleineres Büro und die Wohnung, gemacht wurden?


Das wäre erst mal das Problem deines VM - sowohl gegenüber dem Bauamt als auch gegenüber dir.

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