Arge verlangt Miete zurück.

31. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2042x hilfreich)
Arge verlangt Miete zurück.

ARGE verlangt die gezahlte Miete von Vermieter zurück, da Mieter kein Anspruch
auf Wohngeld mehr hat.

Aus Vermieter Sicht hat er aber Anspruch auf die Miete, egal wer zahlt. Schließlich hat der Mieter selbst nicht gezahlt, es besteht keine Doppelzahlung.

Muß Vermieter die Mieter nun an ARGE zurückzahlen ?
Geht es dem Vermieter die ARGE-Gesetz etwas an ?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Letztlich argumentiert die ARGE doch, dass die Zahlung irrtümlich erfolgte. Insofern denke ich schon, dass sie das Geld vom Vermieter zurückfordern kann. Die ARGE ist sicherlich kein Vertragspartner vom Vermieter.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 804x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)

Für mich stellt sich die Frage, auf welcher Vertragsgrundlage die Forderung der Arge basiert. Müssten die sich bei falschen Zahlungen nicht an den Mieter wenden?

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2435x hilfreich)

@suecologne

ja, es sei denn, die miete wird direkt an den vermieter gezahlt.

für rückforderungen ´gibt es aber voraussetzungen.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13270 Beiträge, 4516x hilfreich)

So wie ich das verstehe, wurde die Miete direkt an den Vermieter bezahlt. Dennoch gilt diese aber als Leistung an den Mieter. Die ARGE zahlt lediglich - im Auftrag des Mieters/Ihres Leistungsempfängers - direkt an den Vermieter. Rückforderungen können m.E. ausschließlich gegenüber dem Mieter/Leistungsempfänger geltend gemacht werden.

Gruß,

Axel

-----------------
"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

"Die ARGE zahlt lediglich - im Auftrag des Mieters/Ihres Leistungsempfängers - "
Und der Mieter hat die ARGE angewiesen (ungerechtfertigt) zu zahlen, weil noch nicht mal ein Anspruch bestand? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.324 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.