ARGE verlangt die gezahlte Miete von Vermieter zurück, da Mieter kein Anspruch
auf Wohngeld mehr hat.
Aus Vermieter Sicht hat er aber Anspruch auf die Miete, egal wer zahlt. Schließlich hat der Mieter selbst nicht gezahlt, es besteht keine Doppelzahlung.
Muß Vermieter die Mieter nun an ARGE zurückzahlen ?
Geht es dem Vermieter die ARGE-Gesetz etwas an ?
Arge verlangt Miete zurück.
Letztlich argumentiert die ARGE doch, dass die Zahlung irrtümlich erfolgte. Insofern denke ich schon, dass sie das Geld vom Vermieter zurückfordern kann. Die ARGE ist sicherlich kein Vertragspartner vom Vermieter.
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Für mich stellt sich die Frage, auf welcher Vertragsgrundlage die Forderung der Arge basiert. Müssten die sich bei falschen Zahlungen nicht an den Mieter wenden?
-----------------
"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
@suecologne
ja, es sei denn, die miete wird direkt an den vermieter gezahlt.
für rückforderungen ´gibt es aber voraussetzungen.
sunbee
--- editiert vom Admin
So wie ich das verstehe, wurde die Miete direkt an den Vermieter bezahlt. Dennoch gilt diese aber als Leistung an den Mieter. Die ARGE zahlt lediglich - im Auftrag des Mieters/Ihres Leistungsempfängers - direkt an den Vermieter. Rückforderungen können m.E. ausschließlich gegenüber dem Mieter/Leistungsempfänger geltend gemacht werden.
Gruß,
Axel
-----------------
"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"
--- editiert vom Admin
"Die ARGE zahlt lediglich - im Auftrag des Mieters/Ihres Leistungsempfängers - "
Und der Mieter hat die ARGE angewiesen (ungerechtfertigt) zu zahlen, weil noch nicht mal ein Anspruch bestand?
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten