Hallo in die Runde,
ich habe -wie wohl viele hier- eine Frage.
Ich hatte an 30.4. Wohnungsübergabe. Ich bin ausgezogen.
Bei der Übergabe lief alles problemlos. Ich habe ein Protokoll bekommen in dem keine Mängel festgestellt wurden.
Als Bemerkung stand da nur „bekannte Probleme" und aufgelistet wurden dann Dinge, die als altersgerechte Abnutzung betitelt wurden oder vorher schon bestanden.
Ich fragte die Verwalterin dann wann ich meine Kaution wieder bekomme, sie sagte dann das sollte nicht lang dauern.
An dem Tag war sie mit dem Nachmieter da und ich nahm meinen Partner als Zeugen mit.
Ich hatte zuvor eine Vorabnahme, bei der sie dies und das bemängelte. Ich Schreibungen einen 4seitigen Brief, der es in sich hatte. Danach kam nichts mehr
Ihre Beanstandungen:
Boden hat Kratzer (angeblich super tief und schlimm), eine Tür war angekratzt, die Dusche muss neu, weil sie schlimm verkalkt ist usw… Wir haben all das behoben. Den Boden haben wir gereinigt, poliert usw. Die Kratzer waren weg. Die Tür wurde ausgebessert und nix ist mehr zu sehen. Von all diesen schlimmen Dingen war nichts mehr zu sehen, ebenso war die Dusche blitzeblank und sie stehen auch nicht im Protokoll.
Nun bekam ich 14 Tage danach einen Brief. Angeblich hätten wir Nägel arglistig verdeckt.
Auf einmal soll mein Kater so doll auf den Boden gepiescht haben, dass er ausgetauscht werden muss (das wollte sie zuvor aufgrund der Kratzer auch) dann soll es nach Nikotin riechen, bei uns wurde aufgrund der Kinder nur draußen geraucht und die Türen sehen auch schlimm aus
Das konnte man alles vorher nicht wahrnehmen, weil angeblich bei der Übergabe alle Fenster auf waren. Das stimmt nicht. Es riecht höchstens nach Putzmittel und Wandfarbe. Wir strichen alles weiß.
Der Nachmieter hätte nun gerochen, das der Boden raus muss eventuell auch der Estrich und ein Gerät muss her um die Wände von Nikotin befreien muss und die Türen müssen auch ausgetauscht werden.
Wir wissen nicht, was der Nachmieter (Mitarbeiter des Vermieters) da riecht oder gemacht hat, an dem Tag der Übergabe war alles tipptopp, sogar noch schöner, als zu meinem Einzug vor 5 Jahren damals.
Kann der Vermieter nachträglich jetzt sowas utopisches geltend machen?
Ich bin ratlos und finde dieses Verhalten unmöglich.
Was kann ich tun?
Meine Nachbarin von oben zog auch aus. Und auch sie bekam nach der Vorabnahme eine Mail mit Forderungen. Ihre Wohnung ist genauso top in Ordnung wie meine. Es grenzt an eine Masche und die Kaution einzubehalten.
Ich überlege nun einen weiteren Brief zu schreiben oder ist das sinnlos und der Weg zum Anwalt ist besser?
-- Editiert von User am 17. Mai 2025 18:24
Arglistig verdeckte Mängel - Übergabeprotokoll
Hast du Fotos nach der Renovierung und vor der Übergabe?
Oder hat man Dir Fotos der angeblichen Schäden vorgelegt?
Moin,
am Tag der Übergabe habe ich über 100 Fotos gemacht.
Der VM hat mir nur den Brief geschickt-ohne Fotos.
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Ich würde an deiner Stelle jetzt zunächst gar nichts tun.Zitat :Der VM hat mir nur den Brief geschickt-ohne Fotos.
Was ist mit Schönheitsreparaturen zum Auszug nach 5 Jahren?
Was ist zur Mietkaution im Mietvertrag vereinbart ?
Wurde zum 30.4. eine Zwischenablesung für die BK gemacht?
Könnte denn aber gar nichts tun auch zu gar nichts führen?
Er hat mir eine Frist gesetzt um zu antworten und will ansonsten wenn wir uns nicht einigen rechtliche Schritte einleiten.
Ich habe alle Schönheitsreparaturen (im Mietvertrag steht nur Küche und Bad alle 5 Jahre) vorgenommen, die gemacht werden müssen. Wohnung ist wirklich in einem super Zustand. Komplett gestrichen, ohne Löcher in den Wänden…. Alle Räume wurden auf dem Protokoll als ok angekreuzt.
Zwischenablesung gab es. Steht auf dem Protokoll mit drauf.
Zur Kaution: 2 Mieten zurückzahlbar wenn der Vermieter keine Gegenansprüche aus dem Mietvertrag geltend machen kann.
Wie soll denn die Einigung aussehen? Steht das dort?Zitat :will ansonsten wenn wir uns nicht einigen rechtliche Schritte einleiten.
Das mit den rechtl. Schritten ist der Standardsatz, egal, ob er es tatsächlich macht.
Das ist doch gut. Vorabnahme und Wohnungsübergabe ist beides mit dem Vertragspartner=Vermieter als o.k. protokolliert.Zitat :Alle Räume wurden auf dem Protokoll als ok angekreuzt.
Was nun den Nachmieter stört...ist zunächst des Vermieters Problem.
Für einen normalen Menschen ist dieser Satz schon bedrohlich. Ich habe diese Wohnung in einem so super Zustand übergeben, hab mehr gemacht als ich hätte müssen, weil ich keinen Ärger wollte und jetzt das
Die Einigung ist nicht genauer beschrieben. Nur seine Forderungen (neue Türen, neuen Vinylboden, Geruchsreinigung durch irgendein spezialgerät für Nikotin, wobei wie ich schrieb in der Wohnung nie/seltenst geraucht wurde. Ich habe Kinder…..) aufgrund arglistiger Verdeckung von Mängeln, die sie hätte alle bei der Abnahme sagen können. Nix hat sie gesagt. Nett und freundlich war sie.
Vorabnahme hab ich nichts als Protokoll, nur die Endabnahme.
Ich hätte die Protokolle und das Schreiben ja hier rein gesetzt, das geht aber irgendwie nicht.
Und wenn ich nichts mache?? Meinst du wirklich dann überweisen die mir einfach die Kaution zurück? Wohl nicht. Denen eilt ihr Ruf voraus und dass die das bei meiner ehemaligen Nachbarin jetzt genauso machen ist schon schräg.
Zitat :Ich würde an deiner Stelle jetzt zunächst gar nichts tun.
Schwierig
Zitat :. Angeblich hätten wir Nägel arglistig verdeckt.
Auf einmal soll mein Kater so doll auf den Boden gepiescht haben, dass er ausgetauscht werden muss (das wollte sie zuvor aufgrund der Kratzer auch) dann soll es nach Nikotin riechen, bei uns wurde aufgrund der Kinder nur draußen geraucht und die Türen sehen auch schlimm aus
Ich würde antworten und das Vorhandensein der angeblichen Mängel bestreiten weiterhin würde ich in dem Schreiben erwähnen, dass a) mir Beweisfotos vorliegen und ich b) auch Zeugen für die mangelfreie Übergabe habe, es dementsprechen keine, und schon gar keine versteckten, Mängel geben würde, im übrigen würde ich auf das Übergabeprotokoll verweisen.
Ich bin am hin und her überlegen… Anwalt oder ein Versuch noch und selbst ein Schreiben aufsetzen.
Diese Sache läuft seit Januar und ist echt belastend.
Was wären denn verdeckte Mängel?
Zitat :Anwalt oder ...
Dann eher Anwalt. Ein Anwalt wird das Ganze auf den Kern reduzieren.
Mir kommt es ja so vor, als wolle der Nachmieter die Wohnung auf deine Kosten generalüberholen.
Ich vermute stark, dass das einwandfreie Abnahmeprotokoll dir helfen wird und die nachträglichen Forderungen dagegen nicht halten werden.
Zitat :Ich bin am hin und her überlegen… Anwalt oder
Wenn Anwalt für dich eine Option ist, dann Anwalt.
Ich danke Eich für eure Antworten.
Ich werde Montag einen Anwalt kontaktieren. Lieber gebe ich ihm das Geld, als diesem Fiesling.
Ich bin auch ein normaler Mensch und Mieter. Aber ich habe diesen Satz allein hier im Forum und nicht nur zu Mietrecht schon mind. 500x gelesen.Zitat :Für einen normalen Menschen ist dieser Satz schon bedrohlich.
Ja. Deshalb meine Empfehlung.Zitat :Nix hat sie gesagt. Nett und freundlich war sie.
Wieso und was geht seit Januar??? Du bist am 30.4. ausgezogen, welches Jahr ist denn gemeint?
Wann etwa ist der Nachmieter eingezogen?
Wann kam dieses 4seitige Schreiben wegen der Mängel?
Keine Ahnung, das schrieb ich jedenfalls nicht.Zitat :Meinst du wirklich dann überweisen die mir einfach die Kaution zurück?
Das sind welche, die dir zwar bekannt waren, aber bei der Abnahme/Übergabe nicht gesehen/protokolliert wurden.Zitat :Was wären denn verdeckte Mängel?
Bei solchen Wünschen des Nachmieters wäre ich ziemlich gelassen...und würde lange um die Kaution kämpfen.Zitat :Der Nachmieter hätte nun gerochen, das der Boden raus muss eventuell auch der Estrich und ein Gerät muss her um die Wände von Nikotin befreien muss und die Türen müssen auch ausgetauscht werden.
1.) Im Eröffnungsbeitrag lese ich eine eigene Bewertung des Inhalts der Wohnungsrückgabeerklärung. Die Schilderung wirft Fragen auf, da offenbar keine eindeutige Aussage "keine Mängel" erfolgt ist.
2.) Der in # 4 zitierte Text:
Zitat:Ich habe alle Schönheitsreparaturen (im Mietvertrag steht nur Küche und Bad alle 5 Jahre) vorgenommen, die gemacht werden müssen
ist bereits vom BGH wegen der 5 Jahre als unwirksam angesehen worden.
Ich habe aber Zweifel ob der Mietvertragsinhalt wirklich so wie zitiert zu verstehen ist. Es macht doch keinen Sinn die Wohnräume von der Renovierungspflicht auszunehmen.
Wie lautet dieser Text vollständig ?
3.) Zuletzt war die Absicht das ein Anwalt hinzugezogen werden solle.
Über dessen Beurteilung ist danach aber nichts zu lesen.
Der Stand des Streits ist daher völlig unklar.
3.) Wer hat jetzt überhaupt Forderungen, nur der Vermieter oder geht es jetzt noch um die
Rückzahlung/Verrechnung einer Mietkaution ?
..
-- Editiert von User am 18. Mai 2025 16:42
Hier im Forum wird keiner einschätzen können, wie die Wohnung denn nun wirklich riecht. Aus meiner Sicht scheint nur klar, dass bei frisch gestrichenen Wänden und frisch geputzter Wohnung manch andere Gerüche überdeckt werden. Insoweit können diese anderen Gerüchte ein geradezu klassischer Fall der versteckten Mängel sein. Nicht unbedingt absichtlich versteckt, aber eben bei Übergabe nicht wahrnehmbar. Arglist ist aus meiner Sicht kein Thema. Aber das ändert nichts daran, dass prinzipiell solche nachträglich aufgefallen Mängel noch durchsetzbar sein können.
Zwischendurch las ich etwas von Türen. Verkratzte Türen sind natürlich keine versteckten Mängel. Da müsste der Vermieter schon gut argumentieren, warum der Schaden bei der Übergabe nicht aufgefallen ist.
Zum Ablauf: Der Vermieter muss beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Fotos werden nichts bringen. Im Zweifel könnte es passieren, dass der Nachmieter bzw. eventuelle Handwerker im Sinne des Vermieters eine Geruchsbelästigung feststellen. Die haben ja auch etwas davon. Ich mag also nicht ausschließen, dass so ein Beweis gelingt, auch wenn es vielleicht gar nicht stimmt.
Daher empfehle ich, mit einer möglichst neutralen Personen eine Nachbesichtigung mit dem Vermieter zu vereinbaren. Dies würde ich sogar schriftlich und nachweisbar beim Vermieter erbitten. Schlicht weil Gerüche eben nicht auf Fotos zu erkennen sind. Meiner Meinung nach sollte hier der Ex-Mieter auch ein Recht darauf haben. Andernfalls kann er selber nicht überprüfen, ob die Forderungen des Vermieters berechtigt sind.
Mit ein bisschen Hoffnung kann man dann also zügig die Gerüche der Wohnung erschnüffeln und erhält dadurch einen Eindruck, ob die Forderungen des Vermieters berechtigt sind. Wenn der Vermieter eine solche Nachbesichtigung ablehnt, dann hat man zumindest ein kleines Argument in der Hand, falls das ganze vor Gericht gehen sollte.
PS: Der Neuwert ist de facto nie zu ersetzen. Bei soichen Schäden wird immer der Zeitwert genommen. Einzig die Ozonbehandlung, so denn eine geplant und notwendig ist, wäre komplett zu ersetzen, wenn sie denn durchgeführt wird.
Zitat :Ich werde Montag einen Anwalt kontaktieren. Lieber gebe ich ihm das Geld, als diesem Fiesling.
Vernünftig.
Ich sehe nicht, was genau der Anwalt tun soll. Zentrale Frage wird doch sein, ob ein Mangel vorliegt. Um das zu prüfen, braucht's eine Geruchsprobe. Mir scheint es noch etwas früh, damit ein Anwalt wirklich sinnvoll beraten kann.
Zitat :ch sehe nicht, was genau der Anwalt tun soll.
Musst du ja auch nicht, die/der TE fühlt sich sicherer dadurch, abolut OK.
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