Man habe eine Gewerberaum gemietet ... und nun stellt sich heraus: Asbestverkleidung an der Wand, hinter den Heizkörpern und unterm Fenster ... , mit ziemlicher Sicherheit.
Die Hausverwaltung wurde informiert und würde am liebsten "nicht 1000 EUR fürs Gutachten ausgeben, weil man das Material für dieses Geld ja schon entsorgen könne" ... . (Ausserdem wisse man ja gar nicht, ob es wirklich Asbest sei, könnte ja vielleicht auch was anderes sein ...)
- Folgerichtig wurde von der Hausverwaltung erstmal eine Firma bei MyHamxxx organisiert ... ... - die Firma wurde genannt, hat nicht mal eine eigene Webseite, sämtliche Google-Treffer stammen von 'MyHamxxx,
- daher kommt die Befürchtung auf, dass da geschustert werden soll ... .
Was macht man in diesem Fall ?
Leider ist es auch wie folgt: Bei Einzug in das Objekt (Ehemalige Farbenfabrik) gab es Meiterlass für Eigenleistungen, zu denen auch das entfernen von brüchigem Fußbodenbelag gehörte, mittels einer Maschine die als "Stripper" bezeichnet wird ... .
- Dabei ist jede Menge Staub entstanden, und nun stellt sich bei der Recherche heraus, dass es sich dabei ebenfalls um Asbest handeln könnte ... ... ,
- ich habe selber einen Tag lang in der Staubwolke gestanden ... , mir wir jetzt ganz hüstelig allein schon vom Gedanken daran ...
Die Kenntniserlangung über den Asbestfall (an der Wand) sowie den Asbestverdacht (Fußbodenbelag) ist jetzt 3 Tage her.
Was macht man, hat jemand Erfahrung ?
Beim Objekt handelt sichs ca. um eine Gewerbehaus in Ost-D ; da sind 40 bis 50 Einheiten drin (alias Zimmer), die Hausverwaltung hat bisher keinen erkennbaren Ehrgeiz, in den anderen Zimmern mal nachzuschauen, ob da ebenfalls Asbest sein könnte ...
-- Editiert von Carlo von Banausen am 25.04.2018 07:08
Asbest, Asbest ! Was tun bei Asbest im gemieteten Objekt ?
Zitat :
Was tun bei Asbest im gemieteten Objekt ?
Fristlos kündigen und ausziehen. Und froh sein, dass man nur gemietet hat und nicht Eigentümer ist.
Solange man den Asbest in Ruhe lässt, ist er eigentlich harmlos.
Wenn man ihn natürlich mit der Fräse bearbeitet, sieht das anders aus. Und wenn irgendwelche Flickschuhster kommen um ihn zu bearbeiten, würden bei mir alle Alarmglocken schrillen.
Frage ist, wie sicher eine "ziemliche Sicherheit" ist.
Wenn man selbst in Unkenntnis das Ganze bearbeitet hat: Das ist Vergangenheit, nachträglich kann man das nicht mehr aus der Lunge herausbekommen. Wozu soll diese Information nützen - oder war mit dem Vermieter das Abfräsen vereinbart und(!) der Vermieter wusste von dem Asbest?
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Da wusste natürlich keiner was, und wenn würde es keiner zugeben. Bekannt ist, dass das Objekt eine alte Farbenfabrik war, und vom Geruch her ist jedem klar, dass da alles mögliche in der Luft liegt und lag ... .
Aber im Moment _will_ man auch gar nichts wissen ... , und am liebsten die Kenntniserlangung dazu vermeiden ...
Zitat :hat nicht mal eine eigene Webseite,
Seit wann ist das vorhandensein einer Webseite ein Merkmal für die abgelieferte Qualität?
Da schaut man sich eher mal die Bewertungen (kritisch) an.
Zitat :Bekannt ist, dass das Objekt eine alte Farbenfabrik war, und vom Geruch her ist jedem klar, dass da alles mögliche in der Luft liegt und lag ... .
Die Problematik war dem Mieter also bekannt.
Tja, dann ist das ja gar kein mietrechtlich relevanter Mangel. Wegen Mängeln die vor Anmietung offenkundig bemerkbar sind, einen Anspruch abzuleiten - da wird man sich wohl schwer tun.
-- Editiert von Harry van Sell am 25.04.2018 21:12
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