Asbest entsorgen?

18. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 38x hilfreich)
Asbest entsorgen?

Hallo,
Unser Vermieter hat letzte Woche den am Haus und Schuppen wachsenden Wein schneiden lassen. Dabei wurde auch eine Tür in ca 2 Meter Höhe im Nebengebäude frei geschnitten. ( Unten ist quasi unsere Garten/ Fahrradkammer. ) Ich freute mich schon über etwas Stauraum um zb Holz trocken zu lagern. Als wir die Kammer betraten, lag auf dem Boden ein altes, teilweise schon zerbrochenes Ethernit Dach.
Könnte ich vom Vermieter verlangen, es zu entsorgen, um den Stauraum nutzen zu können? Oder sollte ich die Tür besser schnell wieder abschließen?
VG




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3805x hilfreich)

Habt ihr den Raum denn mitgemietet? Wenn ja, war der bis dato ja scheinbar nicht nutzbar!?

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#2
 Von 
Payo
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 38x hilfreich)

Davon ging ich aus, da das Gebäude in unserem Garten steht, den wir mit gemietet haben. Ob es explizit im Mietvertrag steht müsste ich nochmal nachlesen, gute Idee

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1867 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von Payo):
Als wir die Kammer betraten, lag auf dem Boden ein altes, teilweise schon zerbrochenes Ethernit Dach.

War es tatsächlich ein ganzes Dach oder nur eine einzelne Palette,?
Nich jeder Eternis beinhaltet auch Asbest. Zudem ist Asbest nur gefährlich, wenn man den nicht in Ruhe läßt, also nur bei Berührung, Bearbeitung etc.

Zitat (von Payo):
Könnte ich vom Vermieter verlangen, es zu entsorgen, um den Stauraum nutzen zu können? Oder sollte ich die Tür besser schnell wieder abschließen?

Wenn der Stauraum den M zugesprochen bzw. mitvermietet wurde, Ja. Ansonsten ist das Verhandlungssache. Geben und nehmen.
]

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130958 Beiträge, 41616x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zudem ist Asbest nur gefährlich, wenn man den nicht in Ruhe läßt,

Zitat (von Leo4):
teilweise schon zerbrochenes

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1867 Beiträge, 292x hilfreich)

Zitat (von Payo):
teilweise schon zerbrochenes Ethernit Dach.

Ist das Zitat von Payo.
.
Asbest ist dann gefährllich, wenn die Fasern freigesetzt und eingeatmet werden. Nur Hautkontakt ist nicht gefährlich.
Allerdings kann ein altes eingedecktes Asbestdach auch schon durch Alterung und Wetter Fasern freisetzen, die eben gesundheitsgefährdent sind.
Ob dieses zerbrochene Stück Dach in diesem Schuppen zur Gefahr zählt? Unmöglich ist auch das nicht.

-- Editiert von Leo4 am 20.10.2021 12:22

-- Editiert von Leo4 am 20.10.2021 12:23

-- Editiert von Leo4 am 20.10.2021 12:24

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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