Außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertig?

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
nimesch
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertig?

Hallo,

bei meinem Bruder handelt es sich um folgendes Problem. Am 29.04.2018 teilte er seiner Hausverwaltung mit dass es in seiner Wohnung in der Küche an der Decke einen Wasserschaden gibt. Auch ist der Durchlauferhitzer defekt wodurch er sowohl in der Küche als auch im Badezimmer kein warmes Wasser mehr hat. Des weiteren gibt es diverse anderer Mängel wie Zugluft an der Eingangstür, Zugluft an den Fenstern in Küche und Bad, Risse in den Wänden in der Küche und Badezimmer, Risse in der Decke im Flur, Defekte Klingel, und schlecht ablaufendes Wasser nach dem Baden mit teilweiser Überschwemmung.

Bis heute ist wirklich überhaupt nichts passiert. Lediglich, nach diversen Emails, Anrufversuchen und etlichen Einschreiben mit Rückschein, kam im Oktober 2018 eine Entschuldigung per Email dass wohl eine Kollegin aufgehört hatte zu arbeiten. Und dann wieder absolut nichts.
Da es sich inzwischen um unzumutbare Zustände handelt hat mein Bruder außerordentlich gekündigt und plötzlich kommen regelmäßig Emails in dem ihm mitgeteilt wird er hätte eine 3 monatige Kündigungsfrist und sie würden ihn nicht eher aus dem Mietvertrag entlassen. Auch seien seine Mängel keine Begründung für eine außerordentliche Kündigung.

Ist dass so richtig? Es kann doch nicht richtig sein dass die Hausverwaltung in keiner Weise reagiert und dann bei einer außerordentlichen Kündigung so reagiert?

LG Nicole

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von nimesch):
Am 29.04.2018 teilte er seiner Hausverwaltung mit


Wie hat er das gemacht? Getrommelt, Rauchzeichen, WhatsApp oder dann doch -wie es richtig wäre- Papier und Stift id Hand genommen und eine ordentliche Mängelanzeige geschrieben?

Öhm ...

Zitat (von nimesch):
Da es sich inzwischen um unzumutbare Zustände handelt hat mein Bruder außerordentlich gekündigt


Wo sind es denn inzwischen unzumutbare Zustände?

Zitat (von nimesch):
plötzlich kommen regelmäßig Emails in dem ihm mitgeteilt wird er hätte eine 3 monatige Kündigungsfrist und sie würden ihn nicht eher aus dem Mietvertrag entlassen. Auch seien seine Mängel keine Begründung für eine außerordentliche Kündigung.


Jo sehe ich genauso, Schei.ß.Hausverwaltung, aber er lebt nun seit einem knappen Jahr so, also ist eine Unzumutbarkeit schwer nachzuweisen, ging ja vorher auch. Miete könnte er mindern, auch rückwirkend.

Ich gehe davon aus, dass der Herr Bruder neuen Wohnraum gefunden hat und nun flugs den alten verlassen möchte. Kann er machen, muss er halt zwei Miete zahlen, oder aber versuchen sich mit dem jetzigen VM zu einigen, doch der scheint nicht wirklich willig.

Aufhänger und Anregung zu einer vorzeitigen Entlassung ad MV dürfte der Mangel an warmen Wasser sein ABER ... wie lange mangelt es denn schon daran ? Wie gesagt, man kann Miete auch rückwirkend mindern ... aber niemals ohne Anwalt!

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#2
 Von 
nimesch
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo AltesHaus,

die Mängel wurden vorab per Email und dann nochmal per Einschreiben mit Rückschein geschickt.

Bei meinem Bruder gestaltet es sich leider etwas schwieriger. Er leidet unter einer schweren Angsterkrankung und kann so gut wie gar nicht die Wohnung verlassen. Außerdem wurde vom LaGeSo eine Schwerbehinderung festgestellt und ist im Besitz eines Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich hat er noch Pflegegrad 3 wegen eingeschränkter Alltagskompetenz.
Auch hierüber hat die Hausverwaltung Kenntnis.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Trotz seiner Einschränkungen hat er es 10 Monate ausgehalten.

Was genau hat sich in den letzten Tagen vor der Kündigung verändert, das er nun Gründe für eine außerordentliche Kündigung hat?

Wann genau hat er gekündigt?

Wann genau ist er ausgezogen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von nimesch):
die Mängel wurden vorab per Email und dann nochmal per Einschreiben mit Rückschein geschickt.


Wann hat er den Brief geschickt?

Zitat (von nimesch):
Bei meinem Bruder gestaltet es sich leider etwas schwieriger. Er leidet unter einer schweren Angsterkrankung und kann so gut wie gar nicht die Wohnung verlassen


Das ist aber nicht das Problem der Verwaltung, sondern das des Bruders. Da er um dieses HIndernis weiß, kann er Vorsorge treffen zB die Schwester bitten Briefe aufzugeben etc.

Zugluft an der Eingangstür - kein Mangel der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt
Zugluft an den Fenstern in Küche und Bad - kein Mangel der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt
Risse in den Wänden in der Küche und Badezimmer, Risse in der Decke im Flur - auch kein Mangel der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt
Defekte Klingel
Zitat:
Dös hier
Durchlauferhitzer defekt wodurch er sowohl in der Küche als auch im Badezimmer kein warmes Wasser
passt nicht zu dem hier
schlecht ablaufendes Wasser nach dem Baden mit teilweiser Überschwemmung

es sei denn, der Herr Bruder ist ne coole Kerl ... aber seit Ende April ohne warmes Wasser Baden ist schon ne Nummer für sich ...


Wie schon geschrieben, der Weg über die außerordentliche Kündigung ist mE nicht durchführbar.

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#5
 Von 
nimesch
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Einschreiben bezüglich der Mängel wurde am 30.04.2018 raus geschickt. Meine Mutter pflegt und betreut ihn in vielen Angelegenheiten, auch was solche Wege angeht.

Natürlich passt dass durchaus zusammen, defekter Durchlauferhitzer und schlecht abfließendes Wasser. Not macht erfinderisch. Er hat die Badewanne bis zu einem gewissen Punkt mit kaltem Wasser aufgefüllt und dann über Wasserkocher und Topf mit Wasser über den Herd heisses Wasser zubereitet.

Auch ergibt der Kommentar bezüglich der 10 Monate keinen Sinn. Zumindest aktuell für mich nicht. Er wollte ja in der Wohnung weiterhin wohnen bleiben. Er hat ordnungsgemäß die Mängel gemeldet. Als keinerlei Reaktion von der Hausverwaltung kam wurden viele Emails, diverse Einschreiben und unzählige Anrufe gestartet (alles nachweisbar). Nachdem daraufhin weiterhin nicht reagiert wurde sind Mietminderung angedroht worden. Auch hier gab es keinerlei Reaktionen. Dann wurde die Miete gemindert und selbst da kam keinerlei Bewegung ins Spiel.
Irgendwann kam dann mal eine Email ob denn die defekte Klingel wieder gehen würde (ja klar, mit reinem Wunschdenken behebt man ja auch Mängel).
Nachdem alles fruchtlos ablief wurde mit Kündigung gedroht und nicht mal dann wurde weder reagiert, die Mängel beseitigt geschweige denn dass sich dass überhaupt mal jemand angeschaut hätte.
Also wurde dann, wie bereits erwähnt, gekündigt.
Im Nachhinein erwähnte meine Mutter dass vor ein paar Jahren bereits vom Schornsteinfeger der Hausverwaltung mitgeteilt wurde dass ein Defekt an der Gastherme (Heizung) vorliegt. Selbst da wurde nichts unternommen.....
Auch die bereits gewölbte Decke der Küche durch den Wasserschaden blieb bis heute so bestehen.

Es kann doch nicht sein dass man vom Mieter erwartet dass er seinen Pflichten nachkommt aber der Vermieter entzieht sich komplett davon....

Und nur weil mein Bruder darum gekämpft hat die Mängel beseitigen zu lassen damit er weiter dort wohnen bleiben kann macht es damit nicht plötzlich zumutbar und der Vermieter hat plötzlich recht damit sich seiner Verantwortung zu entziehen.
Auch ist mir bewusst dass nicht jeder Mangel eine Unzumutbarkeit darstellt. Aber ein unbehandelter Wasserschaden, kein Warmwasser und der Defekt der Gastherme sind doch eindeutig Gründe....???

Ich bin total fassungslos....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von nimesch):
Auch ergibt der Kommentar bezüglich der 10 Monate keinen Sinn. Zumindest aktuell für mich nicht.


Das kann ich mir gut vorstellen, weil es nicht id Kram passt.

Fristlos kündigen weil es "plötzlich" unzumutbar ist, aber 10 Monate id Unzumutbarkeit zu wohnen ... das ist unrealistisch. Wenn es unzumutbar ist, dann zieht man direkt aus und wartet nicht 10 Monate.

Mindern Sie die Miete, ich schrieb es ja schon (lesen Sie auch mal die Teile, die Ihnen nicht in den Kram passen), das geht auch rückwirkend. Dies jedoch nicht ohne Anwalt, so könte Ihr Bruder (mE) schadfrei aus der Nummer rauskommen. Lassen Sie das ganze emotionale Zeug weg (ich verstehe, dass das schwer ist) und bleiben Sie sachlich, da das der Sache dienlicher ist und eher zum Ziel führt.

Wenn Ihr Bruder sich keinen Anwalt leisten kann, dann soll die Mutter einen Beratungsschein beim Gericht besorgen, dann muss er fd Anwalt nix zahlen (außer 10 EUR meine ich). Wenn der Termin md Anwalt ausgemacht wird, weisen Sie VORHER darauf hin, dass zunächst per Beratungsschein abgerechnet wird. Ein versierter Anwalt holt in solch einem Fall die "richtigen" (restlichen) Gebühren dann vom Gegner.



-- Editiert von AltesHaus am 21.02.2019 09:00

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Auch ist mir bewusst dass nicht jeder Mangel eine Unzumutbarkeit darstellt. Aber ein unbehandelter Wasserschaden, kein Warmwasser und der Defekt der Gastherme sind doch eindeutig Gründe....???

Klar sind das Gründe.
Des Problem ist halt: Dadurch, dass der Mieter trotz der Mängel 10 Monate lang dort weiter gewohnt hat, hat er den besten Beweis geliefert, dass die Mängel doch nicht so schlimm sind - zumindest nicht so schlimm, dass man jetzt fristlos ausziehen muss. Platt gesagt: Wenn man es schon 10 Monate mit den Mängeln ausgehalten hat, kann man es auch noch 3 weitere Monate aushalten, nämlich bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Klingt doof. Aber so ist im Allgemeinen die Rechtslage und es ist sehr schwer, dagegen anzukommen.

Auch ein Anwalt bräuchte ein gutes Argument, weshalb man es bislang 10 Monate in der Wohnung ausgehalten hat, es aber nicht möglich ist, es noch weitere 3 Monate auszuhalten. Und dazu konnte ich bislang nichts lesen.

Es geht nicht um die Schwere der Mängel - die sind schwer, das ist keine Frage. Aber das ist halt nicht der springende Punkt.


@AltesHaus
Selbstbeteiligung bei Beratungshilfe ist mittlerweile 15€.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
@AltesHaus
Selbstbeteiligung bei Beratungshilfe ist mittlerweile 15€.


Danke, notiert ;)

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