Außerordentliche fristlose Kündigung und ordentliche Kündigung erhalten

19. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Teewurst
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Außerordentliche fristlose Kündigung und ordentliche Kündigung erhalten

Hallo,

ich habe heute von der Hausverwaltung eine Email mit einem Schreiben einer außerordentlichen fristlosen Kündigung (zum 29.12.17) und einer ordentlichen Kündigung (zum 31.03.18) erhalten.

Aus dem Schreiben geht hervor, dass für 4 Monate (September bis Dezember 2017) kein Zahlungseingang festgestellt werden konnte und ein Zahlungsverzug von 3.5 Monatsmieten entstanden ist.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich einen Widerspruch gegen diese Kündigung einlegen kann oder die Kündigung ohnehin wirksam ist, obwohl die Begründungen zur Kündigung nicht korrekt sind.
Mitte Oktober 2017 habe ich nämlich eine Mietzahlung vorgenommen.
Demnach besteht ein Zahlungsverzug von 3 Monatsmieten und der letzte Zahlungseingang erfolgte somit vor 2 Monaten.

Für die Übergabe der Wohnung wurde gleich ein Termin (29.12.17) mit dem Hausmeister vereinbart.
Kann ich diesen Termin ruhig ignorieren?
Die Frage ist für mich in sofern relevant, weil ich schon oft hörte, dass der Hausmeister sich in der Vergangenheit einfach Zutritt zu Wohnungen verschafft hat und einfach das Türschloss ausgetauscht hat, sodass Bewohner, die in meiner aktuellen Situation waren, dann vor ihren Wohnungen standen.

Natürlich bin ich mir meinen Verpflichtungen als Mieter bewusst und habe auch am Anfang Dezember mit der Hausverwaltung vereinbart, dass ich momentan einen finanziellen Engpass habe, ich aber meine Mietschulden im Lauf des Monats Dezember begleichen werde, da ich eine größere Geldsumme erhalten werde und künftige Mietzahlungen auch pünktlich wären.
Dies hat sich aber leider noch etwas verzögert und ich konnte der Vereinbarung letztlich nicht nachkommen, sondern erst im Januar.


Ich würde mich auf hilfreiche Antworten freuen.

Danke und Grüße,
Teewurst

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Teewurst):
ich habe heute von der Hausverwaltung eine Email mit einem Schreiben einer außerordentlichen fristlosen Kündigung (zum 29.12.17)

Kannste knicken, denn Kündigungen per Mail sind nicht gültig, weil nur solche in Schriftform mit Unterschrift erlaubt sind. Trotzdem solltest du dich schnellstens nach einer anderen Wohnung umsehen, weil eine fristlose Kündigung bei einem Rückstand von 2 Monatsmieten ausgesprochen werden kann.

Hier findest du die Informationen, die du benötigst: http://www.mietrecht.org/mietschulden/kuendigung-zahlungsverzug-abwenden/

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich einen Widerspruch gegen diese Kündigung einlegen kann oder die Kündigung ohnehin wirksam ist, obwohl die Begründungen zur Kündigung nicht korrekt sind. Die Kündigung ist komplett irrelevant - man kann nicht per E-Mail kündigen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Teewurst):
Natürlich bin ich mir meinen Verpflichtungen als Mieter bewusst und habe auch am Anfang Dezember mit der Hausverwaltung vereinbart, dass ich momentan einen finanziellen Engpass habe, ich aber meine Mietschulden im Lauf des Monats Dezember begleichen werde, da ich eine größere Geldsumme erhalten werde und künftige Mietzahlungen auch pünktlich wären.


Bei solchen Dingen frage ich mich immer, warum erst reden, wenn die Hütte brennt. Liane46 hat es schon geschrieben, die E-Mail-Künidgung ist nix wert, aber Sie werden da gewiss noch eine per Post bekommen.

Wie haben Sie denn mit der HV vereinbart, dass Sie die Schuld begleichen? Wenn nicht schriftlich, dann holen SIe dies flugs nach, ich würde es ungefähr so schreiben

Zitat:
Geehrte Verwaltung,
unter Bezugnahme auf unser Telefonat vom .... bestätige ich dessen Inhalt dahingehend, dass die Rückstände bis zum .... vollständlig beglichen werden. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und verbleibe

mfG der reuige Mieter

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Das war eine email mit einem Schreiben. Ich vermute, das Schreiben selber kommt morgen mit der Post. Und dann sieht's duster aus. Wenn du irgendwie kannst (notfalls Dispo bei der Bank, Geld bei Freunden leihen), dann überweise noch heute den kompletten Mietrückstand. Dann ist die fristlose Kündigung eh vom Tisch, sofern das in den letzten 2 Jahren nicht schonmal vorgekommen ist. Und mit ein bischen Glück gilt dann auch die hilfsweise ordentliche Kündigung nicht mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Teewurst):
Demnach besteht ein Zahlungsverzug von 3 Monatsmieten und der letzte Zahlungseingang erfolgte somit vor 2 Monaten.

Man kann so wie oben schon erwähnt die fristlose Kündigung mit sofortigem Ausgleichen der Mietschulden heilen.
Zitat (von Teewurst):
ich aber meine Mietschulden im Lauf des Monats Dezember begleichen werde, da ich eine größere Geldsumme erhalten werde und künftige Mietzahlungen auch pünktlich wären.

Das ist jetzt egal, man muss jetzt sofort Bezahlen und nicht irgendwann mal.
Zitat (von cauchy):
Das war eine email mit einem Schreiben. Ich vermute, das Schreiben selber kommt morgen mit der Post.

Stimmt, morgen per Einwurfeinschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Teewurst
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wie haben Sie denn mit der HV vereinbart, dass Sie die Schuld begleichen? Wenn nicht schriftlich, dann holen SIe dies flugs nach


Die Hausverwaltung scheint den schriftlichen Verkehr per Email zu bevorzugen.
Daher habe ich mit Ihr per Mail vereinbart, die Mietschulden bis Ende Dezember zu begleichen.
Daraufhin verlangte die Hausverwaltung innerhalb einer Woche eine schriftliche Bestätigung des beauftragten Notars.
Leider ist dieser Termin noch nicht zustande gekommen und ich konnte dementsprechend noch nichts Finanzielles vorweisen. Daraufhin erfolgte dann nach 2 Wochen, also Heute, die Kündigung per Mail.

Zitat (von cauchy):
Dann ist die fristlose Kündigung eh vom Tisch, sofern das in den letzten 2 Jahren nicht schonmal vorgekommen ist. Und mit ein bischen Glück gilt dann auch die hilfsweise ordentliche Kündigung nicht mehr.


Bisher war ich nicht in dieser Situation.
Allerdings, wie oben beschrieben, wird noch immer auf einen Notartermin gewartet. Dann wäre es möglich, die Schulden zu begleichen.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Was hat der Notar hier verloren?
Wie kommt man über den Notar an das Geld?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Teewurst):
Die Hausverwaltung scheint den schriftlichen Verkehr per Email zu bevorzugen.


Wunschdenken, eine Hausverwaltung weiß, wie man korrekt kündigt. Die schriftliche wird morgen oder übermorgen mit der Post eintrudeln, das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.

Zitat (von Teewurst):
Daher habe ich mit Ihr per Mail vereinbart, die Mietschulden bis Ende Dezember zu begleichen.
Daraufhin verlangte die Hausverwaltung innerhalb einer Woche eine schriftliche Bestätigung des beauftragten Notars.


Dös ist genauso viel wert (E-Mail) wie die Kündigung NIX. Und was ist das mit dem Notar?

Zitat (von Teewurst):
Leider ist dieser Termin noch nicht zustande gekommen und ich konnte dementsprechend noch nichts Finanzielles vorweisen. Daraufhin erfolgte dann nach 2 Wochen, also Heute, die Kündigung per Mail.


Wahrscheinlich sofortige Vollstreckungsunterwerfung (damit sparen die sich das Gerichtsverfahren) ... tja dann sehen Sie mal zu, dass Sie morgen das Geld besorgen und sofort dem Mietkonto gutschreiben lassen, ansonsten sehe ich schwarz für das Mietverhältnis.

Zitat (von Teewurst):
Allerdings, wie oben beschrieben, wird noch immer auf einen Notartermin gewartet. Dann wäre es möglich, die Schulden zu begleichen.


Und hier wirds mysteriös ... ein Notartermin statt sofortige Zahlung ... sehr sehr mörkwördög. Was soll der Blödsinn, das macht keinen Sinn. Es sei denn, die wollen Sie eh rauswerfen und haben schon für die Mietschulden einen Titel, was aber auch keinen Sinn macht, wenn die Schulden sofort bezahlt werden, ... warum zahlt man nicht sofort?

-- Editiert von AltesHaus am 19.12.2017 18:52

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Teewurst
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Was hat der Notar hier verloren?
Wie kommt man über den Notar an das Geld?


Durch eine Erbschaft.
Die Hausverwaltung wollte dies als schriftliche Bestätigung, um mir mehr Zeit einräumen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Teewurst):
Zitat (von vundaal76):
Was hat der Notar hier verloren?
Wie kommt man über den Notar an das Geld?


Durch eine Erbschaft.
Die Hausverwaltung wollte dies als schriftliche Bestätigung, um mir mehr Zeit einräumen zu können.


Ah man hat geerbt, da würde ich eher eine Bank bemühen, ein Kurzzeitdarlehen aufnehmen, und daraus die Schuld bedienen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ist die Wohnung in Berlin? Ansonsten haben die Vorredner alles gesagt.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#12
 Von 
Teewurst
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ah man hat geerbt, da würde ich eher eine Bank bemühen, ein Kurzzeitdarlehen aufnehmen, und daraus die Schuld bedienen.


Ich denke nicht, dass ich bei meinem geringen Einkommen und ohne Vorweis auf ein Erbe ein Darlehen bekommen würde.
Natürlich versuche ich dennoch, das Geld irgendwie aufzutreiben.

Ein anderer Mieter des Hauses(hier wohnen recht viele), den ich persönlich kenne, hatte auch schon 2 mal die fristlose Kündigung per Mail erhalten, die Summe nach einer Woche beglichen, aber NIE anschließend eine Kündigung per Post erhalten.

Im Falle, dass ich keine Kündigung per Post erhalten sollte, muss ich also nicht weiter auf die Kündigung per Mail eingehen?!

Wie ist es in dem Fall mit dem Hausmeister genau?
Wie ich schon schilderte, gab es Fälle, da hat der Hausmeister einfach das Schloss ausgewechselt und ist auch von jeder Wohnung des Hauses im Besitz des Zweitschlüssels.
Sollte es der Fall sein, dass er das bei mir auch versuchen sollte, was kann ich dagegen machen?
Eigentlich ist es doch ohne richterlichen Beschluss so gesehen Einbruch in die Privatsphäre und Vorenthaltung meines Eigentums?!


0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Teewurst):
Wie ich schon schilderte, gab es Fälle, da hat der Hausmeister einfach das Schloss ausgewechselt und ist auch von jeder Wohnung des Hauses im Besitz des Zweitschlüssels.


Dem kommen SIe erst mal zuvor und wechseln selber das Schloss aus (altes gut verwahren) und von diesem haben Sie dann nur die Schlüssel. Einfach auswechseln als VM ist verboten, da kann man dann richtig Ärger bekommen.

Zitat (von Teewurst):
Ich denke nicht, dass ich bei meinem geringen Einkommen und ohne Vorweis auf ein Erbe ein Darlehen bekommen würde.


Na wenn man doch geerbt hat? Der Bank kann man doch den Erbschein zeigen, die sind da etwas quirliger als man vermuten würde, oder hat man gar nicht geerbt und es nur gesagt (kommt ja vor), weil man dachte man bekommt das Geld irgendwie zusammen? Wie auch immer, Sie sollten sich wirklcih tummeln und nicht darauf vertrauen, dass da nix nachkommt.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Teewurst
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Na wenn man doch geerbt hat? Der Bank kann man doch den Erbschein zeigen, die sind da etwas quirliger als man vermuten würde, oder hat man gar nicht geerbt und es nur gesagt (kommt ja vor), weil man dachte man bekommt das Geld irgendwie zusammen? Wie auch immer, Sie sollten sich wirklcih tummeln und nicht darauf vertrauen, dass da nix nachkommt.


Der Vertrag wird momentan erst vom Notar aufgesetzt, das heißt, solange ich nichts unterschrieben habe, habe ich auch keinen Nachweis. Das wird aller Voraussicht nach spätestens im Januar sein, mit Glück noch dieses Jahr.

Aber natürlich werde ich jetzt alles Mögliche in die Wege leiten, um die Situation abzuwenden.

Danke vorab an alle für die hilfreichen Auskünfte!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Verzeihen Sie die Frage, aber mir gehen folgende Fragen durch den Kopf: Seit wann wohnen Sie in der Wohnung und warum wohnen Sie in einer Wohnung, die Sie nicht bezahlen können?

Ich frag mich halt, wie die 3 Monate Mietschulden entstehen konnten und vor allem auch, ob während der fast zeitgleichen finanziellen Misere letztes Jahr auch schon Mietzahlungen unpünktlich geleistet wurden. In diesem Fall wäre die Sache nämlich nicht mehr heilbar. Man hat allenfalls nur eine Gelegenheit, Mieten schuldig zu bleiben und eine entsprechende fristlose Kündigung durch sofortigen Ausgleich zu heilen. Bei mehrfachen Vorkommnissen dieser Art oder häufig unpünktlicher Zahlung ist der Kündigung Tür und Tor geöffnet.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Teewurst):
Der Vertrag wird momentan erst vom Notar aufgesetzt, das heißt, solange ich nichts unterschrieben habe, habe ich auch keinen Nachweis. Das wird aller Voraussicht nach spätestens im Januar sein, mit Glück noch dieses Jahr.


Was denn für ein Vertrag? Entweder haben Sie geerbt, da gibt es dann einen Erbschein, den kann man der Bank vorlegen und das (dort gewiss bekannte) Problem angehen.

Falls das alles doch der Fantasie entsprungen ist, kann man auch die offiziellen Stellen um Hilfe bitten. Das JC zB hilft auch mal darlehensweise auf um Wohnungslosigkeit zu vermeiden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Was denn für ein Vertrag? Entweder haben Sie geerbt, da gibt es dann einen Erbschein, den kann man der Bank vorlegen und das (dort gewiss bekannte) Problem angehen.

Richtig, das wurde fast überlesen. Der Notar stellt keinen Erbschein aus.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120251 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Was denn für ein Vertrag? Entweder haben Sie geerbt, da gibt es dann einen Erbschein,

Offenbar handelt es sich nicht um eine Erbschaft im üblichen Sinne.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Teewurst
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe bisher postalisch noch keine Kündigung im Briefkasten gehabt, obwohl die Hausverwaltung sogar persönlich gestern anwesend war.
Wie sieht es denn aus, wenn ich eine Räumungsklage erhalten würde, könnte ich dagegen dann auf Grund der nicht erhaltenen Kündigung einen Widerspruch einlegen?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Teewurst):
Ich habe bisher postalisch noch keine Kündigung im Briefkasten gehabt, obwohl die Hausverwaltung sogar persönlich gestern anwesend war.
Wie sieht es denn aus, wenn ich eine Räumungsklage erhalten würde, könnte ich dagegen dann auf Grund der nicht erhaltenen Kündigung einen Widerspruch einlegen?


Sie können es auf jeden Fall versuchen, aber eine ordentiche Räumungsklage enthält meist (bei uns immer) nochmals die fristlose und hilfsweise die ordentliche Kündigung (jajaja ich weiß, diese Kombination wird neuerdings von einigen Gerichten nicht mehr so einfach durchgewunken, bei uns funktioniert es jedoch noch tadellos). Damit wäer evtl. die fristlose vom Tisch, aber die ordentliche würde bleiben.

Wie wäre es denn, wenn Sie dem vorgreifen, die Rückstände ausgleichen (das wollten Sie ja sowieso jetzt machen) und dann der Hausverwaltung dies mal nachweisen, so dass hier schon mal die Wogen geglätttet sind, oder denken Sie, nur weil per Post (noch) nichts gekommen ist, ist die Kuh vom Eis?

-- Editiert von AltesHaus am 23.12.2017 09:24

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