Auffahrt aus der Tiefgarage unmöglich

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mavix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrt aus der Tiefgarage unmöglich

Hallo liebe Forengemeinde,

habe eine Frage zu folgender Situation.

Ich bewohne eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Zu dieser Wohnung gehört ein Tiefgaragenparkplatz.

Mit meinem alten Auto (Renault Megane Kombi, Vorderradantrieb) gab es kein Problem bei der Auffahrt. Habe mir jedoch vor 2 Monaten ein neues Auto zugelegt (Mercedes CLK, Hinterradantrieb).
Mit diesem Fahrzeug ist es nicht mehr möglich aus der Tiefgarage herauszufahren.

Die Tiefgarage ist so gebaut, das ich gleich nach dem Tor eine 90 Grad Kurve nehmen muss und es sofort steil hoch geht.
Da genau in der Kurve das hintere Rechte Rad so entlastet ist, dass es keine Haftung mehr hat, dreht es durch und es ist kein vorkommen mehr möglich. Nur durch Anschieben komme ich dann die Auffahrt hoch.
Teilweise kann es auch mal ohne Anschieben klappen (von 10 mal vielleicht 1 mal). Dabei dreht aber das Rad trotzdem so extrem durch, dass ich einen tiefschwarzen Gummistreifen auf dem Boden hinterlasse und die ganze Tiefgarage nach verbranntem Gummi stinkt. Würde ich so jeden Tag die Auffahrt hochfahren hätte ich nach max. einem Monat kein Profil mehr und bräuchte einen neuen Hinterreifen.

Wer das mal sehen möchte kann sich hier ein Video davon ansehen:
http://www.youtube.com/watch?v=Dr-P7JYdLkY

Hier mit ausgetauschtem Gitter (komme hoch, aber schwer):
http://www.youtube.com/watch?v=QiipQZNV6J0

Nun zu meiner Frage:
Die Wohnungsbaugesellschafft beharrt darauf, dass es sich um ein fahrzeugspezifisches Problem handelt und die Auffahrt nach deutschem gültigen Recht gebaut wurde. Sie sagen, dass Sie daher auf keinen Fall an der Auffahrt was ändern werden. Mein Vermieter weiß auch keinen Rat.
Habe auf eigene Kosten schon mal das Gitterrost ausgetauscht, was aber nur marginal zu einer Verbesserung geführt hat.
Auch habe ich es schon mit einem anderen Fahrzeug probiert (E-Coupe) mit dem ich zwar aus der Garage gekommen bin, aber der Reifen auch erst mal 5-10 Sekunden durchgedreht haben, so dass der Reifen auch nach einem Monat defekt wäre.
Zu sehen hier:
http://www.youtube.com/watch?v=moGBxh29Gxc

Somit kann man nicht mehr von fahrzeugspezifisch reden.
Meiner Meinung nach kommt da kein "ab" Mittelklassefahrzeug mit Hinterradantrieb raus.

Was kann ich machen? Bin eigentlich froh über die Tiefgarage und würde mit meinem neuen Auto natürlich auch gerne drin parken...

Lieben Dank

-- Editiert am 07.01.2010 16:12

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Kann man da nicht schneller rausfahren ?



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mavix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles schon versucht.

Nicht ohne, dass ich riskiere vorne links an die Mauer zu schrammen. Und da ist mir das Risiko zu groß. Der Abstandswarner ist so schon auf rot...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12308.01.2010 16:25:04
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mavix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

So intelligent war ich auch das zu probieren. Natürlich habe ich das auch mit abgeschaltetem ASR probiert und... Keine Chance!!! Die Reifen drehen sogar noch mehr durch.

Wie gesagt geht es mir auch nicht darum, wie ich da hochkomme, sondern wie es rechtlich aussieht.

In folgendem Thread wurde eingiebig darüber diskutiert, was ich alles versuchen kann um da hoch zu kommen und es hat NICHTS funktioniert.

http://www.motor-talk.de/forum/auffahrt-tiefgarage-unmoeglich-t2444139.html

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
wie es rechtlich aussieht.


Vermutlich mau.

Die Bauabnahme liegt lange zurück; der VM ist nicht verpflichtet, für spätere technische Entwicklungen nachzurüsten.





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.01.2010 09:56:08
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich würde den Vermieter ansprechen und darum bitten, daß in dem Bereich der Bodenbelag mit einem anderen rauheren Bodenbelag angespachtelt wird. Denke auch der Tausch der Abdeckgitter der Rinne könnte helfen.

Schönes Auto..... :o))

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12308.01.2010 16:25:04
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lankwitzer
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 50x hilfreich)

Na dann wird er wohl die Reifen wechseln müssen und ne weichere Mischung verwenden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mavix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde es zwar nett, wie sich alle Gedanken machen, wie ich vielleicht doch rauskommen könnte, aber es hilft nichts. Es klappt einfach nicht.

Rückwärts rausfahren geht nicht. Viel zu gefährlich. Auffahrt oben absolut nicht einsehbar. Hohes Unfallrisiko und einfach nicht machbar bei der Auffahrt.

Gitterrost habe ich, wie geschrieben, schon ausgetauscht. Auf dem Rost ist dann der Reifen auch nicht mehr durchgedreht, sondern gleich kurz danach.

Mit mehr Schwung kann ich nicht rausfahren, da ich mir sonst vorne links das Auto zerschramme, wenn ich nur Zentimeter falsch raus fahre.
Wer das nicht glaubt kann gerne selber vorbeikommen und es versuchen. Wie gesagt hatte ich selbst einen Servicetechniker von Mercedes bei mir, der es auch nicht geschafft hat. Und der konnte Auto fahren... So wie ich auch...
Lieber King Landlord, wenn du sagst du schaffst das reibungslos bist du herzlichst eingeladen. Würde aber gegen dich wetten.

Das Haus ist ein Neubau und wurde im November 2008 fertig gestellt. So lange liegt die Bauabnahme nicht zurück.

Es parken keine weiteren Mercedes in der Tiefgarage. Es sind 8 Stellplätze. 3 Eigentümer trauen sich nicht die Einfahrt hoch und runter zu fahren, da sie Ihnen zu eng ist (auch wenn es technisch machbar wäre). Ich als Mieter kann es nicht. Ein Eigentümer hat kein Auto und die restlichen 3 parken drin, haben aber alle Fahrzeuge mit Vorderradantrieb (Golf 3, Golf 4, Audi TT).

Reifen wechseln wird auch nichts bringen, wenn der rechte hintere Reifen in der Kurve keine Haftung hat. Habe es nun schon mit 3 verschiedenen Reifetypen versucht.

Eine Aufrauhen der Auffahrt, bzw. Rillen reinfräsen könnte helfen, denke ich. Vor allem, da das andere Gitterrost ja auch geholfen hat. Nur wer zahlt das reinfräsen? Ich bin nur Mieter und habe darauf eigentlich keine Lust...

In dem Sinne aber schon mal Danke für die vielen Antworten!





-- Editiert am 08.01.2010 09:19

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

So, wie ich das verstanden habe, dürfte die Ausfahrt an der Stelle zu niedrig sein.
Also würde Rillen fräsen wohl nichts bringen; eher schon die Gummimatten.
Die könnte man im Erfolgsfall dann durch eine Teerauflage ersetzen.
Sieht vielleicht nicht schön aus, dürfte aber die preiswerteste Lösung sein.

Also würde ich die Matten ausprobieren und dann der Verwaltung die Auflage vorschlagen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Hab mir mal die Videos angesehen, meiner Meinung nach spricht hier einiges gegen eine nicht den Vorschriften entsprechende Bauausführung, die Ausfahrt ist viel zu eng.

Ich würde hier mal die Bauvorschriften zu Rate ziehen, Schwerpunkt : wie breit muss eine TG Ausfahrt sein um den Vorschriften zu entsprechen, welchen Neigungswinkel darf sie haben.

Allerdings hast Du kein grossess Anrecht auf Umbau, eher kommt eine Mietvertragsänderung in Betracht - aber da frägst besser nen Anwalt



-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

ich denke auch, dass die Einfahrt falsch geplant wurde. Bin mir sogar ziemlich sicher, dass es ein Planungsfehler ist.
Nicht die Breite ist falsch, sondern die Rampensteigung in der Kurve.

Es ist ein relativ schwieriges Unterfangen eine Autorampe richtig zu planen. Einfach eine Schräge einzuschalen, wie es hier passiert ist, ist falsch.

Es ist ein Fehler, genau in der probl. Ecke die Rampe auf Null auslaufen zu lassen.

Das ausführende Architekturbüro zur Baustelle zitieren und Abhilfe/Lösungsvoorschlag verlangen. Für solche Planungsfehler ist der Architekt versichert.

Am Auto liegt es nicht. Der Achsabstand etc ist Standard.

Viel Glück!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mavix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Helga,

genau das habe ich ja schon probiert. Habe sowohl mit dem Architekten, als auch mit der Wohnungsbaufirma gesprochen und gemailt. Sie kennen auch die Videos.
Der Kommentar war lediglich, dass Sie alles nach Vorschrift gebaut hätten und es ein fahrzeugspezifisches Problem wäre.

Daraufhin habe ich sie eingeladen sich das ganze vor Ort anzusehen, aber es bestand kein Interesse, da sie sowieso nichts ändern würden...

Deswegen bin ich ja so verzweifelt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12308.01.2010 16:25:04
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Das die abblocken ist doch klar.
Warum sollten die sich auch die Mühe machen, blos weil ein Mieter Probleme hat dort Abhilfe zu schaffen.
Die Ansprechpartner ist auch der Vermieter, und nicht der Architekt. Es kann nur für den VM eine Hilfestellung sein.
Ich weiß auch nicht wie wichtig dir das ist. Du könntest einen Gutachter einschalten der sich alles ansieht.
Du könntest dir Unterlagen besorgen, wie dias richtige Steigungsverhältnis einer Tiefgarageneinfahrt ist.

Und so weiter.

Nur ....umsonst ist das alles nicht...


Mich würde es auch ärgern, weil offensichtlich ein Planungsfehler. Mach Druck gegenüber deinem VM. Die sollen dir schriftlich geben, dass es am Auto liegt, und nicht an der Garage, und falls es doch Planungsfehler ist - volle Kostenübernahme.

Z.B. Rückerstattung sämtlicher Kosten des Parkplatzes in der Tiefgarage.

Ich schau gleich mal nach, ob ich noch in meinem schlauen Buch was finde.

Gruss Frau Helga

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Vielleicht ist hier was dabei

http://www.baufachinformation.de/publikationen.jsp?s=Tiefgarage

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mavix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das wollte ich auch gerade schreiben. Es ist ja wohl unzumutbar unten den Kofferraum zu beladen, hoch zu fahren und dann alles wieder ausräumen und nach unten zu schleppen. Ich will ja vielleicht auch mal einkaufen.

Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob das klappt. Auch mit 120 kg auf der Rückbank hat es nicht funktioniert

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12311.01.2010 09:58:26
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.040 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen