Ich habe 2 Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Die Wohnungen sind aktuell vermietet.
Für die beiden Wohnungen bezahle ich anteilig sog. Hausgeld an die Wohngebäudeverwaltung.
Benötige ich jetzt zusätzlich noch eine Hausverwaltung die sich um Probleme IN meinen Wohnungen kümmert oder ist dafür auch die Hausverwaltung des Gebäudes zuständig an die ich Hausgeld zahle?
Danke im voraus.
Aufgaben der Hausverwaltung
17. Januar 2023
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Frage vom 17. Januar 2023 | 19:20
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 8x hilfreich)
Aufgaben der Hausverwaltung
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#1
Antwort vom 17. Januar 2023 | 21:13
Von
Status: Senior-Partner (6418 Beiträge, 2315x hilfreich)
Vermutlich hat die Hausverwaltung einen Vertrag mit der Eigentümergemeinshaft abgeschlossen. Dort wird zu lesen sein, welche Aufgaben der Hausverwaltung übertragen wurden. Sollte Ihnen der Verkäufer übergeben haben.
#2
Antwort vom 17. Januar 2023 | 22:09
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 259x hilfreich)
Das ist der "WEG-Verwalter", dieser ist von der Eigentümergemeinschaft unter Vertrag genommen, ist insbesondere auch deren gerichtlicher und aussergerichtlicher Vertreter.Zitatdie Hausverwaltung des Gebäudes zuständig an die ich Hausgeld zahle :
Siehe hierzu § 26 und § 27 WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
U.U. hat der WEG-Verwalter, unabhängig von seiner Tätigkeit als WEG-Verwalter in dem Objekt, zusätzlich noch mit einzelnen Wohnungseigentümern einen Geschäftsbesorgungsvertrag und vermietet deren Wohnungen im Auftrag des jeweiligen Wohnungseigentümers.
Bist du selbst oder die "Wohngebäudeverwaltung" im Mietvertrag der Vermieter?ZitatDie Wohnungen sind aktuell vermietet. :
Probleme welcher Art?Zitatdie sich um Probleme IN meinen Wohnungen kümmert oder ist dafür auch die Hausverwaltung des Gebäudes zuständig an die ich Hausgeld zahle? :
Technische Gebrechen?
Oder Beschwerden über (angebliches) Fehlverhalten deiner Mieter?
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#3
Antwort vom 17. Januar 2023 | 23:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
ZitatBenötige ich jetzt zusätzlich noch eine Hausverwaltung die sich um Probleme IN meinen Wohnungen kümmert oder ist dafür auch die Hausverwaltung des Gebäudes zuständig an die ich Hausgeld zahle? :
Die WEG-Verwaltung schließt keine Mietverwaltung ein. Die Mietverwaltung muss vielmehr separat beauftragt werden, wobei der WEG-Verwalter im Regelfall anbietet, gegen entsprechende Beauftragung auch die Mietverwaltung zu übernehmen.
#4
Antwort vom 17. Januar 2023 | 23:32
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatBist du selbst oder die "Wohngebäudeverwaltung" im Mietvertrag der Vermieter? :
Ich stehe selbst im Mietvertrag.
ZitatProbleme welcher Art? :
Technische Gebrechen?
Oder Beschwerden über (angebliches) Fehlverhalten deiner Mieter?
Was eben so alles anfällt. Z.b. Defekte innerhalb der Wohnung.
#5
Antwort vom 18. Januar 2023 | 10:30
Von
Status: Senior-Partner (6418 Beiträge, 2315x hilfreich)
Zitat:Ich habe 2 Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Die Wohnungen sind aktuell vermietet.{/Quote]
Zitat:Ich stehe selbst im Mietvertrag.
Also ist die Vermietung nach dem Kauf erfolgt !
Dann kann diese "Hausverwaltung" ja keinen Auftrag haben und könnte nach einem Angebot befragt werden.
#6
Antwort vom 18. Januar 2023 | 14:48
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatAlso ist die Vermietung nach dem Kauf erfolgt ! :
Die Wohnungen waren bereits vor Kauf vermietet.
#7
Antwort vom 18. Januar 2023 | 21:54
Von
Status: Unbeschreiblich (119484 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatBenötige ich jetzt zusätzlich noch eine Hausverwaltung die sich um Probleme IN meinen Wohnungen kümmert oder ist dafür auch die Hausverwaltung des Gebäudes zuständig an die ich Hausgeld zahle? :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
ZitatDann kann diese "Hausverwaltung" ja keinen Auftrag haben :
Doch ... sie könnte sogar einen gültigen Vertrag haben ...
#8
Antwort vom 18. Januar 2023 | 22:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
ZitatDoch ... sie könnte sogar einen gültigen Vertrag haben ... :
Wenn der Fragesteller keinen solchen Vertrag abgeschlossen hat, dann kann sie keinen gültigen Vertrag haben.
In so einem Fall ist es auch sinnfrei, sich die unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen eines nicht vorhandenen Vertrages anzuschauen.
#9
Antwort vom 18. Januar 2023 | 22:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
ZitatDoch ... sie könnte sogar einen gültigen Vertrag haben ... :
Wenn der Fragesteller keinen solchen Vertrag abgeschlossen hat, dann kann sie keinen gültigen Vertrag haben.
In so einem Fall ist es auch sinnfrei, sich die unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen eines nicht vorhandenen Vertrages anzuschauen.
#10
Antwort vom 21. Januar 2023 | 23:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119484 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatWenn der Fragesteller keinen solchen Vertrag abgeschlossen hat, dann kann sie keinen gültigen Vertrag haben. :
Tja, um das heraus zu finden muss man allerdings...
Zitatdie uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen lesen. :
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