Aufgaben und Pflichten der Hausverwaltung gegenüber den Eigentümern

1. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Schmid
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufgaben und Pflichten der Hausverwaltung gegenüber den Eigentümern

Guten Tag
sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin auf der Suche nach Informationen über Aufgaben und Pflichten
der Hausverwaltung gegenüber den Eigentümern.

Seit Anfang diesen Jahres bezahlen wir Eigentümer unsere Verwaltungsbeiträge
wie gewohnt an die Hausverwaltung im guten Glauben,
daß mit diesem Geld unsere Anlage gepflegt wird.
Seit Januar bis jetzt, wurde dieser Aufgabe nicht nachgekommen.
Da frägt man sich was geschieht mit dem Geld das der Hausverwaltung
zum Erhalt für Gebäude und Anlage überlassen wurde.
Auch nach dem auf diese Mängel hingewiesen wurde ist nichts geschehen.

Haben wir eine Möglichkeit die bezahlten Gelder zurück zu fordern
oder die Zahlungen für die andere Jahreshälfte einzustellen oder ähnliches?

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

Herzlichen Dank, Martin Schmid

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Unterschieden muss zunächst werden zwischen Verwaltungskosten und dem Hausgeld, welches sich ja bekanntermaßen aus unterschiedlichen Posten zusammensetzt. Z.B.
Beträge für die Pflege des Grundstückes, Hausreinigung,
Heizung, Versicherung ect.
Man darf nicht, das Geld für die Betriebskosten kürzen, wenn man nur nicht mit der Arbeit des Verwalters einverstanden ist.
Aber Sie könnten versuchen dem Verwalter in Aussicht zu stellen, dass seine Verwaltungspauschale gekürzt wird, wenn er seine Aufgaben nicht erfüllt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schmid
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich habe schon eine Kostenaufteilung vorgenommen. Rechtfertigt dies eine vorzeitige Kündigung des Vertrages mit der Hausverwaltung?

Grüße, Martin Schmid

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