Aufhebung Mietvertrag rückgängig machen?

7. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mieter-123456
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebung Mietvertrag rückgängig machen?

Kann man eine Aufhebung des Mietvertrags rückgängig machen?

Folgender Sachverhalt:
In meiner Wohnung trat immer wieder Schimmel auf, dieser hat nicht nur Wände, sondern auch Möbel befallen. Dem VM wurde es mehrmals angezeigt. Nach dem üblichen hin und her, akzeptierte der VM den entstandenen Schaden an Möbeln zu ersetzten und versprach den Baumangel zu beheben.
Bei den Versprechungen ist es auch geblieben. Im letzten Jahr habe ich die neu entstehenden Schimmelflecken immer mit entsprechenden Mitteln entfernt. Vom VM wurde ich immer wieder vertröstet. Als dann erneut Möbel betroffen waren, habe ich die Miete gekürzt und dem VM schriftlich mitgeteilt, dass ich die Miete bis zur Behebung des Mangels kürzen werde und mir die fristlose kündigung vorbehalte, da eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen ist.

Nach ein paar Tagen kam der VM bei mir vorbei und bot mir an, den Mietvertrag aufzuheben sobald ich eine neue Wohnung habe. Also ich müsse die Kündigungsfrist nicht einhalten und es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Beide Parteien verzichten im Gegenzug auf Schadensersatz. Mündlich wurde noch vereinbart, dass er mir die Kaution auszahlt. Hörte sich gut an und haben wir auch beide unterschrieben. Beim Auszug verlangte er dann ich solle die Wohnung renovieren, was ich auch getan habe außer vom Schimmel betroffene Wände. Von der kaution habe ich bis heute nichts bekommen.

Kann ich rückwirkend so eine Aufhebung widerrufen und in eine fristlose Kündigung umwandeln?
Ich wäre ja in der Wohnung geblieben, wenn der VM den Baumangel beseitigt hätte. Nun mußte ich mir aber auf meine Kosten eine neue Wohnung suchen, Maklergebühr zahlen und obendrauf noch 2 Kautionen stemmen.

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Beim Auszug verlangte er dann ich solle die Wohnung renovieren, was ich auch getan habe außer vom Schimmel betroffene Wände.


Verlangen kann er auch, dass du ihm die Füße küsst. aber machen musst du nur, was im Mietvertrag dazu wirksam vereinbart ist.

quote:
Kann ich rückwirkend so eine Aufhebung widerrufen und in eine fristlose Kündigung umwandeln?


Und was versprichst du dir davon? Wäre dadurch das Schimmel- oder Kautionsproblem gelöst? Nein!

quote:
Von der kaution habe ich bis heute nichts bekommen.


Dann musst du dem Exvermieter mit einem Mahnbescheid Feuer unterm Hintern machen.

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#3
 Von 
Mieter-123456
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der unterschied ist der, dass bei einer fristlosen kündigung der Vm die Kosten des Umzugs hätte tragen müssen, da die wohnung nicht mehr bewohnbar war und er erneut Schadenersatz für die Möbel hätte leisten müssen.

Nur weil ich einen Rechtsstreit vermeiden wollte, war ich mit der Aufhebung des Mietvertrags einverstanden. Bedingung war, Verzicht auf weitere Ansprüche und kautionsrückzahlung in voller Höhe.

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#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Der Aufhebungsvertrag ist, wenn von beiden unterschrieben,
gültig. Ich sehe da nachträglich keine Möglichkeiten aus diesem Vertrag zu kommen.

Problem ist und das verstehe ich auch nicht, wenn man schon schriftliche Vereinbarungen macht, warum nicht vollständig ?

Weshalb dann die Kaution auszubezahlen mündlich zu vereinbaren, passt irgendwie nicht !

Ist die mündliche VB unter Zeugen zustandekekommen, wenn nicht gibt es ein Beweissproblem des EX-M.

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#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Der unterschied ist der, dass bei einer fristlosen kündigung der Vm die Kosten des Umzugs hätte tragen müssen, da die wohnung nicht mehr bewohnbar war


Wer hat das gesagt, dein Anwalt oder ein Richter?

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#7
 Von 
Mieter-123456
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war damals etwas überrumpelt als mein VM bei mir auftauchte, und eine Vorlage mit Aufhebung des Mietvertrags dabei hatte. Unterschreiben sie, es sei für beide besser als das von Anwälten regeln zu lassen.
So war für beide Seiten Gewissheit, ohne Rechtsstreit keine weiterne 3 Monate (kündigungsfrist) Miete zu zahlen und kein Schadensersatz für zerstörten Möbel.
Ich wäre auch sicher ohne diese Vereinbarung aus der Wohnung gekommen, da ich ja meine Pflichten alle erfüllt hatte und der VM 2 Jahre lang den baulichen Mangel der immer zur Schimmelbildung führte, nicht behoben hatte.

Nun aber will der VM im nachhinein die gekürzte Miete von der Kaution abziehen, behauptet die Türen würden klemmen und seien aufgequollen.
Also ich soll meinen Schaden durch den Schimmel selber tragen und er will von mir Schadenersatz..

Daher dachte ich, es wäre leichter die Aufhebung zu widerrufen und in eine fristlose Kündigung umzuwandeln.






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#8
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Daher dachte ich, es wäre leichter die Aufhebung zu widerrufen und in eine fristlose Kündigung umzuwandeln.


Dieser Gedanke ist ganz einfach gesagt falsch.

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#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Nachtrag:

Ihr habt einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, richtig? Was hindert dich daran, deinen Exvermieter auf Einhaltung dieses Vertrages zu verklagen. Nix mit Schadensersatz, keine Kaution einbehalten, usw.

So wie du dich an disen Vertrag halten musst, muss er das doch auch. Dann sollte die Schnapsidee mit der Rückgängigmachung aus deinem Kopf ausradiert sein.

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#10
 Von 
Mieter-123456
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Verzicht auf gegenseitige Ansprüche interpretierte der VM so, als sei die Mietkürzung ein Anspruch, auf den ich verzichte wenn ich früher aus dem Vertrag entlassen werde.

In der Aufhebung stand lediglich Mietverhältnis endet im einvernehmen zum... und dass auf gegenseitige Schadenersatzansprüche verzichtet wird, was den Schimmel betrifft.

Die Tür die ich ersetzen soll, ist zwar feucht durch Baumangel, aber nicht verschimmelt und deswegen laut VM auch zu meinen lasten.
Ich fürchte dumm gelaufen für mich als Mieter. Dass er die Kaution auszahlen will, war zwar mündlich unter Zeugen vereinbart worden, aber was will ich machen wenn ich von der kompletten Kaution ausgegangen bin, der VM aber die Kaution abzüglich der Mietkürzung und Zimmertür.





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