Aufhebung der Kündigungsfrist durch Vermieter

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rose1123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebung der Kündigungsfrist durch Vermieter

Ich habe einen Mietvertrag fristgemäß zum 31.10.2019 gekündigt. Dem Vermieter habe ich in Aussicht gestellt dass die Wohnungsübergabe auch schon früher erfolgen könne.
Nun hat mich der Vermieter konkret angesprochen und gefragt, ob die Wohnung zum 1.9.2019 bereits neu vermietet werden kann er werde dann die Ausschreibung so formulieren. Im Inserat steht nun, dass die Wohnung ab September 2019 anzumieten ist.
Frage: Ist das bereits eine vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages und was ist, wenn der Vermieter keinen Mieter zum 1.9.2019 findet? Bin ich dann wieder der Mieter?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Du bist derzeit Mieter und bleibst es bis zum Kündigungstermin.

Egal, was der VM inseriert und einseitig kann niemand einen Vertrag ändern.

Falls der VM einen Mieter findet, der vor dem 31.10. einziehen will, könnt ihr beide das MV einvernehmlich zu einem früheren Termin beenden.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Rose1123):
Ist das bereits eine vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages


Nein

Zitat (von Rose1123):
und was ist, wenn der Vermieter keinen Mieter zum 1.9.2019 findet? Bin ich dann wieder der Mieter?


Du bist so lange Mieter bis dein Vertrag endet.

Das kann bis zum 31.8. sein, wenn der VM mit einem Interesseneten zum 1.9. abschließt, sein oder bis 31.10. wenn der VM keinen findet der früher mieten möchte bzw. der dem VM als Mieter zusagt.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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