Hallo,
ich habe neulich den Mietvertrag für meine Wohnung gekündigt und würde dieses Vorgehen gerne rückggängig machen.
Nun hatte ich mich dementsprechend auch bereits mit meinem Vermieter in Verbindung gesetzt und die Aufforderung erhalten, doch erneut meine Schufadaten sowie einen Einkommensnachweis vorzulegen.
Nun beträgt die Zeit, welche ich in dieser Wohnung verbracht habe, fast zehn Jahre, in denen ich auch meine Miete immer pünktlich gezahlt habe. Leider beziehe ich mittlerweile ein deutlich geringeres Einkommen, als noch vor zehn Jahren, welches allerdings ausreicht, um die Miete zu bezahlen. Meine Schufa ist dementsprechend auch nicht mehr ganz "eintragsfrei".
Existiert eine Möglichkeit, die Wohnung zu behalten, ohne die oben angegebenen Nachweise erbringen zu müssen?
Mit freundlichen Grüßen
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Aufhebung der Mietvertragskündigung
29. Dezember 2010
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Frage vom 29. Dezember 2010 | 01:04
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebung der Mietvertragskündigung
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 01:15
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 10x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 09:58
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 319x hilfreich)
quote:
Existiert eine Möglichkeit, die Wohnung zu behalten, ohne die oben angegebenen Nachweise erbringen zu müssen?
Nö.
Eine Kündigung kann man nicht rückgängig machen.
Und für einen neuen Mietvertrag bist Du nun wieder zum Mietinteressenten geworden.
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 10:23
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 71x hilfreich)
quote:
Eine Kündigung kann man nicht rückgängig machen.
Leider hat mein Vorschreiber Recht. Derzeit kann man noch nicht von einer Kündigung des Mietvertrages zurück treten.
Allerdings versuchen die Mieterverbände in diesem Punkt das Mietrecht zu ändern, so dass ein Mieter ca. 6 Wochen die Möglichkeit hat, von einer Kündigung des Mietverhältnisses zurückzutreten.
Eventuell löst dieses Problem die nächste ROT-ROT-Grüne Bundesregierung.
Chr
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#4
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 10:49
Von
Status: Lehrling (1902 Beiträge, 319x hilfreich)
quote:
Allerdings versuchen die Mieterverbände in diesem Punkt das Mietrecht zu ändern, so dass ein Mieter ca. 6 Wochen die Möglichkeit hat
Unter gleichzeitiger Verlängerung der Kündigungsfrist auf 4,5 Monate ?
(Wenn die Brüder jeden Morgen versuchen, die zueinander passenden Socken zu finden, sind sie eigentlich genug beschäftigt).
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#5
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 11:25
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 17x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 15:48
Von
Status: Schüler (456 Beiträge, 145x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#7
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 16:06
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
quote:
Wenn man sich Deinen anderen Thread anschaut, dann scheint es ja öfter mal bedauerliche Probleme in der richtigen Terminierung zu geben.
Da wird der VM gut daran tun keinen neuen MV abzuschließen!
Definiere bitte an dieser Stelle "öfters". Die Geschichte mit der LBB hat zu meinem einzigsten negativen Schufaeintrag geführt, welcher nach wie vor besteht, da die ganze Sache erst zwei Jahre her ist.
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#8
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 16:31
Von
Status: Schüler (456 Beiträge, 145x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#9
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 17:15
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Es ist doch ganz einfach !
Entweder Du fügst dich deinem VM oder Du ziehst fristgemäß aus. Du hast die Wahl !
So sieht es wohl letztendlich aus.
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#10
Antwort vom 29. Dezember 2010 | 23:46
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 17x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#11
Antwort vom 30. Dezember 2010 | 00:25
Von
Status: Schüler (456 Beiträge, 145x hilfreich)
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