Wir haben einen Gebäudekomplex erworben. In dem Hauptgebäude, welches wir selber nutzen möchten wohnt z.Z. ein Mieter. Dieser Mieter hat sich damit bereit erklärt eine andere Wohnung die noch frei ist zu beziehen. Nun stellt sich für uns die Frage ob wir den Mieter kündigen, einen Aufhebungsvertrag oder ob der Mieter kündigen soll. Unser Interesse ist natürlich, auf der festen Seite zu stehen. Wie sieht so ein Aufhebungsvertrag überhaupt aus? Formlos...?
Gruß und Danke für alle Antworten
Aufhebungsvertrag
12. Februar 2003
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Frage vom 12. Februar 2003 | 21:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag
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