Aufhebungsvertrag sowie einbehaltene Kaution

2. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
allyh.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufhebungsvertrag sowie einbehaltene Kaution



in meinem Fall geht es darum, dass ich Ende August 2023 von meiner WG ausgezogen bin. Ich (1) habe mit zwei weiteren Mädchen (2) und (3) gewohnt. Ich habe dann mein WG-Zimmer noch bis Februar 2024 untervermietet (alles mit Vermieter abgeklärt und vertraglich festgehalten gewesen) und danach hat das Mädchen (4) das Zimmer als Nachmieterin übernommen und einen Mietvertrag vom Vermieter bekommen. Als ich eingezogen bin hatten wir (1,2,3) einen gemeinsamen mietvertrag über die Wohnung bekommen.

Mädchen (4) wohnt dort immernoch. Jetzt ist es nur so, dass der Vermieter meine Kaution (und auch die Kaution von (1) und (2) , die mittlerweile auch ausgezogen sind, noch einbehalten hat. Nach langer Diskussion hat er (2) die Kaution dann doch ausgezahlt . Das Mietkautionskonto hatte sie mit dem Vermieter zsm eröffnet. Er reagiert nicht auf E-Mails, Anrufe oder sonstigen Kontakt. Seine aktuelle Meldeadresse, Telefonnummer, sowie E-Mail Adresse liegen mir vor.

Er hatte sich zwischenzeitlich einmal kurz gemeldet und einen neuen Vertrag aufgesetzt zwischen mir (1), (2) und (4) in dem er regeln wollte, dass meine Nachmieterin mir die Kaution zahlen soll, er allerdings meine Kaution noch auf dem Kautionskonto der Bank lassen möchte, sodass (4) sie quasi benutzt. Meine Nachmieterin hat sich geweigert, diesen Vertrag zu unterschreiben, geschweige denn mir die Kaution auszuzahlen.

Es wurde kein Mängelbericht des Zimmers oder Ähnliches erstellt, es gab auch keine Übergabe, das wollte er nicht. Schlüssel habe ich aber an die Nachmieterin übergeben. Meine Kündigung habe ich leider nicht mehr vorliegen, da diese sich auf meinem alten Handy befand, welches mir im Urlaub leider geklaut wurde. Eine portugiesische Diebstahlsanzeige liegt vor. Mein Problem: die Kündigung hatte ich per WhatsApp verschickt, beziehungsweise habe ich dort nochmals den konkludierten Aufhebungsvertrag dem er zustimmte zusammengefasst. Auf eine schriftliche Kündigung gait Unterschrift verzichtete er. Das habe ich auch leider gutgläubig so hingenommen. Daher kann ich keine schriftlich unterschriebene Kündigung beweisen.

Die Frau des Vermieter ist Anwältin, daher habe ich Angst vor einem großen Rechtsstreit. Die nachmieterin von (3), nenne wir sie (%) hat nach Einzug nichtmal einen Vertrag bekommen. Etwa erst ein Jahr später nach langem nachfragen und bitte. Die Kaution hat sie und (4) auch nie bezahlen müssen.

Vielen lieben Dank im Voraus für etwaige Tipps!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
beppi
Status:
Beginner
(122 Beiträge, 26x hilfreich)

Wenn Ihr (1, 2 und 3) einen gemeinsamen Mietvertrag hattet, dann kann der auch nur gemeinsam gekündigt werden und die Kaution wird dan an einen (!) der Mieter ausgezahlt. Alles weitere müssen die Mieter unter sich ausmachen. (Einige Formulierungen in Deinem Post deuten darauf hin, dass dies zutrifft.)
Wenn aber 4 anstatt Dir in den Mietvertrag eingestiegen ist, dann wird gar keine Kaution ausgezahlt, sondern die vorhandene weiterverwendet. (Andere Formulierungen in Deinem Post deuten auf dieses hin.)
Jetzt sollte also erstmal die rechtliche Lage geklärt werden (je nach Betrag, um den es geht, könnte eine Beratung beim Anwalt oder Mieterverein sinnvoll sein). Danach kann man sich überlegen, ob es sinnvoll ist die Kaution anzumahnen bz. einzuklagen, oder nicht.
Eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter und den anderen Mietern ist immer möglich - und oft die bessere Lösung.

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