Aufteilungsschlüssel Heizung+Warmwasser

7. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)
Aufteilungsschlüssel Heizung+Warmwasser

Hallo Ihr Lieben !
Alle Jahre wieder: auch wir haben unsere NK-Abrechnung erhalten. Da ich aber erst Freitag zum Mieterverein komme und mir die Sache wirklich unter den Nägeln brennt, würde mich mal interessieren, ob mir einer von Euch Auskunft zu der Aufteilung von Heizkosten und Warmwasser geben kann.

Die Abrechnung wurde von der Fa. techem erstellt und ich habe auch ein Muster, wie sich die Positionen einzeln nachprüfen lassen.

Auf unserer Rechnung werden nun die Heizkosten in 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten aufgeteilt. Die Warmwasserkosten hingegen nicht. Auf dem Muster wird aber beides 30/70 abgerechnet.

Von techem habe ich nur erfahren, dass es für den Vermieter verschiedene Arten gibt, wie er diese Kosten schlüsseln kann: 50/50, 40/60 oder 30/70, dies gilt aber meist für Heizung und Warmwasser zugleich. Warum das in unserem Fall nicht so ist, konnte man mir nicht sagen.

Mal abgesehen davon, dass ich den Grund dafür wahrscheinlich nur von unserer Vermieterin erfahren werde: wie ist das in Euren Rechnungen geregelt ?
Sollte man diese 30/70-Regelung dann nicht immer für beide Posten anwenden ?

Viele Grüße und ich danke schon mal für jede Info !
Claudia

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Sollte man diese 30/70-Regelung dann nicht immer für beide Posten anwenden ?

Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht, aher hilft Dir eine Einschätzung, was üblich ist oder was man machen sollte nicht weiter.

Warmwasser muss aber auch mindestens zu 30% und höchstens zu 50% nach Grundkosten abgerechnet werden.

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#2
 Von 
Elbereth
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 8x hilfreich)

<I>Warmwasser muss aber auch mindestens zu 30% und höchstens zu 50% nach Grundkosten abgerechnet werden.</I>

Auch, wenn eine Warmwasser-Verbrauchsuhr eingebaut ist? (geeicht).

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#3
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Bei uns rechnen sie generell 50 : 50 ab, auch bei Warmwasser, auch bei geeichtem WW-Zähler.
Frag mich bloß keiner, warum;).

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#4
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Auch, wenn eine Warmwasser-Verbrauchsuhr eingebaut ist? (geeicht).
Ja, auch dann.

http://www.heizkostenverordnung.de/

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#5
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo auch !
Vielen Dank für Eure Antworten ! Aber irgendwie bin ich jetzt verwirrter als vorher, sorry ...
Ich leg das Ding jetzt bis Freitag weg, sonst kribbelts mich nur und ich werd wahnsinnig.

Danke auch für den Link, Wohnirrtum (darf ich duzen ?): Du bist Vermieter: muss man das auch alles abrufbereit wissen ? Ist ja schon Wahnsinn, wenn man sich nur 1x im Jahr damit auseinander setzen muss ...

Viele Grüße,
Claudia

P.S.: Soll ich berichten, was dabei raus gekommen ist ? Ist, glaub ich, nicht so interessant für andere, oder ?



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#6
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Hi Claudia.
Also mich würde das schon interessieren, ob man verschieden abrechnen kann.

Auch ich verteile meine Heizkosten und Warmwasserkosten bei der Abrechnung in 50% Grundkosten und 50% Verbrauchskosten.

Als Vermieter kann man verschiedene Kostenschlüssel wählen: 50/50, 40/60 oder 30/70. Ich dachte aber immer, daß dies für Heizung und Warmwasser zugleich gilt.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Gleiche Verteilerschlüssel für Heizung und Warmwasser zu nehmen ist zwar üblich, aber nirgendwo vorgeschrieben. Daher steht es dem Vermieter frei, auch unterschiedliche Verteilerschlüssel zu nehmen.

Zulässig wären auch Verteilerschlüssel wie 45/55 oder 33/67, auch wenn das völlig unüblich ist und ich so etwas noch nie gesehen habe.

@elbereth
Ohne Verbrauchserfassung kann ja gar nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. Daher gelten die Verteilerschlüssel nur für den fall, dass geeichte Wasseruhren vorhanden sind.

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#8
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

quote:
Danke auch für den Link, Wohnirrtum (darf ich duzen ?):


Ich bestehe sogar darauf ;)

quote:
Ist ja schon Wahnsinn, wenn man sich nur 1x im Jahr damit auseinander setzen muss ...


Wenn man es von Anfang an richtig macht, ist es gar nicht so schwer und es ist jedes Jahr das gleiche.


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