Hallo Ihr Lieben !
Alle Jahre wieder: auch wir haben unsere NK-Abrechnung erhalten. Da ich aber erst Freitag zum Mieterverein komme und mir die Sache wirklich unter den Nägeln brennt, würde mich mal interessieren, ob mir einer von Euch Auskunft zu der Aufteilung von Heizkosten und Warmwasser geben kann.
Die Abrechnung wurde von der Fa. techem erstellt und ich habe auch ein Muster, wie sich die Positionen einzeln nachprüfen lassen.
Auf unserer Rechnung werden nun die Heizkosten in 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten aufgeteilt. Die Warmwasserkosten hingegen nicht. Auf dem Muster wird aber beides 30/70 abgerechnet.
Von techem habe ich nur erfahren, dass es für den Vermieter
verschiedene Arten gibt, wie er diese Kosten schlüsseln kann: 50/50, 40/60 oder 30/70, dies gilt aber meist für Heizung und Warmwasser zugleich. Warum das in unserem Fall nicht so ist, konnte man mir nicht sagen.
Mal abgesehen davon, dass ich den Grund dafür wahrscheinlich nur von unserer Vermieterin erfahren werde: wie ist das in Euren Rechnungen geregelt ?
Sollte man diese 30/70-Regelung dann nicht immer für beide Posten anwenden ?
Viele Grüße und ich danke schon mal für jede Info !
Claudia
Aufteilungsschlüssel Heizung+Warmwasser
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sollte man diese 30/70-Regelung dann nicht immer für beide Posten anwenden ?
Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht, aher hilft Dir eine Einschätzung, was üblich ist oder was man machen sollte nicht weiter.
Warmwasser muss aber auch mindestens zu 30% und höchstens zu 50% nach Grundkosten abgerechnet werden.
<I>Warmwasser muss aber auch mindestens zu 30% und höchstens zu 50% nach Grundkosten abgerechnet werden.</I>
Auch, wenn eine Warmwasser-Verbrauchsuhr eingebaut ist? (geeicht).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei uns rechnen sie generell 50 : 50 ab, auch bei Warmwasser, auch bei geeichtem WW-Zähler.
Frag mich bloß keiner, warum;).
Auch, wenn eine Warmwasser-Verbrauchsuhr eingebaut ist? (geeicht).
Ja, auch dann.
http://www.heizkostenverordnung.de/
Hallo auch !
Vielen Dank für Eure Antworten ! Aber irgendwie bin ich jetzt verwirrter als vorher, sorry ...
Ich leg das Ding jetzt bis Freitag weg, sonst kribbelts mich nur und ich werd wahnsinnig.
Danke auch für den Link, Wohnirrtum (darf ich duzen ?): Du bist Vermieter: muss man das auch alles abrufbereit wissen ? Ist ja schon Wahnsinn, wenn man sich nur 1x im Jahr damit auseinander setzen muss ...
Viele Grüße,
Claudia
P.S.: Soll ich berichten, was dabei raus gekommen ist ? Ist, glaub ich, nicht so interessant für andere, oder ?
Hi Claudia.
Also mich würde das schon interessieren, ob man verschieden abrechnen kann.
Auch ich verteile meine Heizkosten und Warmwasserkosten bei der Abrechnung in 50% Grundkosten und 50% Verbrauchskosten.
Als Vermieter kann man verschiedene Kostenschlüssel wählen: 50/50, 40/60 oder 30/70. Ich dachte aber immer, daß dies für Heizung und Warmwasser zugleich gilt.
Gleiche Verteilerschlüssel für Heizung und Warmwasser zu nehmen ist zwar üblich, aber nirgendwo vorgeschrieben. Daher steht es dem Vermieter frei, auch unterschiedliche Verteilerschlüssel zu nehmen.
Zulässig wären auch Verteilerschlüssel wie 45/55 oder 33/67, auch wenn das völlig unüblich ist und ich so etwas noch nie gesehen habe.
@elbereth
Ohne Verbrauchserfassung kann ja gar nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. Daher gelten die Verteilerschlüssel nur für den fall, dass geeichte Wasseruhren vorhanden sind.
quote:
Danke auch für den Link, Wohnirrtum (darf ich duzen ?):
Ich bestehe sogar darauf
quote:
Ist ja schon Wahnsinn, wenn man sich nur 1x im Jahr damit auseinander setzen muss ...
Wenn man es von Anfang an richtig macht, ist es gar nicht so schwer und es ist jedes Jahr das gleiche.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
27 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten