Auftragnehmer der Vermieter Sachbeschädigung

19. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lev2022
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftragnehmer der Vermieter Sachbeschädigung

Hallo Zusammen,

folgendes ist passiert.

Die Vermieterin hat einen Handwerker bestellt, der auf dem Grundstück Strauch- und Baumschnitt durchführen sollte.

Der Handwerker war relativ grob beim Abtransport des Schnittgutes, sodass er mit diesem unser Auto zerkratzte.

Der Auftragsnehmer ist mit seiner Firma in Polen ansässig und übernimmt öfters, eher „nur" Aufgaben der Vermieterin.

Als ich den Handwerker auf sein Handeln ansprach, sagte er mir nur, dass ich mich an die Vermieterin wenden soll.

Diese verweist natürlich wieder zurück an den Handwerker.

Daher ist meine Frage ob hier der Paragraf 831BGB Anwendung finden könnte. Oder gibt es ggf. eine andere Möglichkeit?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114465 Beiträge, 38998x hilfreich)

Zitat (von Lev2022):
Der Handwerker war relativ grob beim Abtransport des Schnittgutes, sodass er mit diesem unser Auto zerkratzte.

Mir fehlt da gerade die Vorstellungskraft wie diese weichen Teile Kratzer im harten Autolack erzeugen sollen...



Zitat (von Lev2022):
Daher ist meine Frage ob hier der Paragraf 831BGB Anwendung finden könnte.

Durchaus, ja.



Zitat (von Lev2022):
Oder gibt es ggf. eine andere Möglichkeit?

Ja, man geht direkt an den Schädiger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lev2022
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, naja harte Äste können durchaus Kratzer im Lack erzeugen. Schonmal mit nem Auto am Busch entlang gefahren?

Hinzukommt, dass man es bei unserem dunklen Auto direkt auch sieht. Klar, einige Kratzer sind im Klarlack und können sicherlich auch poliert werden. Leider sind aber auch 2-3 tiefe Kratzer (fingernagel bleibt hängen) im Lack.

Habe meiner RA mal auf den 831BGB hingewiesen. Mal schauen was sie mir antwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29762 Beiträge, 5355x hilfreich)

Zitat (von Lev2022):
Habe meine RA mal auf den 831BGB hingewiesen. Mal schauen was sie mir antwortet.
Das haben Anwälte besonders gern--- gleich mal auf den gewünschten § hinweisen.
Und was hat die Vermieterin oder der grobe Schnitt-Verrichtungsgehilfe geantwortet?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6091 Beiträge, 1325x hilfreich)

Für mich ist der Handwerker der Verantwortliche.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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