Hallo Zusammen,
folgendes ist passiert.
Die Vermieterin hat einen Handwerker bestellt, der auf dem Grundstück Strauch- und Baumschnitt durchführen sollte.
Der Handwerker war relativ grob beim Abtransport des Schnittgutes, sodass er mit diesem unser Auto zerkratzte.
Der Auftragsnehmer ist mit seiner Firma in Polen ansässig und übernimmt öfters, eher „nur" Aufgaben der Vermieterin.
Als ich den Handwerker auf sein Handeln ansprach, sagte er mir nur, dass ich mich an die Vermieterin wenden soll.
Diese verweist natürlich wieder zurück an den Handwerker.
Daher ist meine Frage ob hier der Paragraf 831BGB Anwendung finden könnte. Oder gibt es ggf. eine andere Möglichkeit?
Auftragnehmer der Vermieter Sachbeschädigung
19. September 2023
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Frage vom 19. September 2023 | 16:13
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftragnehmer der Vermieter Sachbeschädigung
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#1
Antwort vom 20. September 2023 | 00:37
Von
Status: Unbeschreiblich (114465 Beiträge, 38998x hilfreich)
ZitatDer Handwerker war relativ grob beim Abtransport des Schnittgutes, sodass er mit diesem unser Auto zerkratzte. :
Mir fehlt da gerade die Vorstellungskraft wie diese weichen Teile Kratzer im harten Autolack erzeugen sollen...
ZitatDaher ist meine Frage ob hier der Paragraf 831BGB Anwendung finden könnte. :
Durchaus, ja.
ZitatOder gibt es ggf. eine andere Möglichkeit? :
Ja, man geht direkt an den Schädiger.
#2
Antwort vom 23. September 2023 | 11:27
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Hi, naja harte Äste können durchaus Kratzer im Lack erzeugen. Schonmal mit nem Auto am Busch entlang gefahren?
Hinzukommt, dass man es bei unserem dunklen Auto direkt auch sieht. Klar, einige Kratzer sind im Klarlack und können sicherlich auch poliert werden. Leider sind aber auch 2-3 tiefe Kratzer (fingernagel bleibt hängen) im Lack.
Habe meiner RA mal auf den 831BGB hingewiesen. Mal schauen was sie mir antwortet.
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#3
Antwort vom 23. September 2023 | 11:57
Von
Status: Unbeschreiblich (29762 Beiträge, 5355x hilfreich)
Das haben Anwälte besonders gern--- gleich mal auf den gewünschten § hinweisen.ZitatHabe meine RA mal auf den 831BGB hingewiesen. Mal schauen was sie mir antwortet. :
Und was hat die Vermieterin oder der grobe Schnitt-Verrichtungsgehilfe geantwortet?
#4
Antwort vom 23. September 2023 | 13:10
Von
Status: Senior-Partner (6091 Beiträge, 1325x hilfreich)
Für mich ist der Handwerker der Verantwortliche.
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