Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu einer möglichen Aufwandsentschädigung durch den Vermieter.
Wir hatten im Keller einen Wasserschaden, der durch den Vermieter nicht abgestellt wurde. Dieser ist seit 2016 bekannt. In diesem Jahr kam dann der Super-Gau. Über einen Monat , trotz mehrfachen Anrufen, Schreiben vom Mieterverein, keine Reaktion. Einen Monat, trotz Schwerbehinderung, den Eimer leeren.
Das leeren des Eimer Wassers dauerte in der Regel 15 Minuten. Dieses war der Weg aus der Wohnung in den Keller, Keller öffnen, Wassereimer entnehmen, erste Türe aufschließen, zweite Türe öffnen, Wassereimer über dem Abfluss in der Garage entleeren, wieder beide Türen passieren, Eimer aufstellen, Keller verschließen, Weg in die Wohnung.
Dazu kamen vier Male die Wartezeit von 8 - 13 Uhr ( Zeitraum ) auf einen Handwerker. Dazu die Beförderung von 9 Kartons vom Keller in die erste Etage, einzeln. Dauer ca. 30 Minuten. Während des Einsatz des Trocknungsgerät zwei mal täglich der Gang von der Wohnung zum Keller, entleeren der Auffangvorrichtung, Gang zurück in die Wohnung.
Das gilt auch für bestimmt insgesamt zwei Stunden in der Warteschleife der Hausverwaltung zu verbringen.
Habe ich da einen Anspruch auf Aufandsentschädigung? Was meint Ihr?
-- Editier von Selleman am 27.07.2017 02:33
Aufwandsentschädigung Wasserschaden
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatHabe ich da einen Anspruch auf Aufandsentschädigung? Was meint Ihr? :
Meine Meinung, nö.
Das dürfte ja ne hohe Wasserrechnung werden.
Aufwandsentschädgung nö.
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Würde man mit dem VM reden können, sollten 8-12€ pro Stunde kein Thema sein, weil in dieser Größenordnung er solche Eigenleistungen mit dem Wohngebäudeversicherer wahrscheinlich abrechnen kann.
Sofern die WGV über die Betriebskosten umgelegt wird, kann man den VM ruhig fragen, ob das in der WGV als Leistung enthalten ist? dann sieht man weiter.
Die wenigsten VM dürften was dagegen haben, "Beleg" und Geld einfach nur durchzureichen. Anders sieht es aus, wenn der VM es selbst bezahlen müsste..
Sehe ich anders, denke da an die Mitwirkungspficht der Mieter.
ZitatSehe ich anders, denke da an die Mitwirkungspficht der Mieter. :
Ich habe heute durch Zufall ditte gefunden:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/ansprueche-des-mieters-nach-einem-wasserschaden-06007-lg-berlin-67-s-177-05.htm
Ja wenn Sie meinen, dies ist ein freies Land, nur zu. Ich liebe diese lustigen Vereine.
ZitatSehe ich anders, denke da an die Mitwirkungspficht der Mieter. :
Wenn der Mieter die Versicherung bezahlt und das zum Versicherungsumfang gehört, darf er die auch in Anspruch nehmen lassen.
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