Hallo,
unsere Vermieterin hat von der Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung erhalten.
In dieser gibt es bezogen auf den Aufzug einen einzigen Posten "Wartung Aufzug".
Die Kosten sind dieses Jahr deutlich höher als in den vergangenen Jahren (x5).
Dieser Anteil wurde 1:1 in der Mieter-Nebenkostenabrechnung aufgeführt; uns in Rechnung gestellt.
Sollte ich Belegeinsicht fordern?
Andere Ideen?
Danke,
ein Mieter mit teurem Aufzug...
Aufzugkosten 1:1 weitergegeben
22. November 2018
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Frage vom 22. November 2018 | 17:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufzugkosten 1:1 weitergegeben
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 22. November 2018 | 18:09
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatSollte ich Belegeinsicht fordern? :
Ja
ZitatAndere Ideen? :
Erstmal nicht.
#2
Antwort vom 22. November 2018 | 18:10
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Hierzu müsste man wissen, ob es sich um einen Vollwartungsvertrag handelt oder nicht.
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#3
Antwort vom 22. November 2018 | 19:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbst wenn es kein Vollwartungsvertrag wäre (der per diverser Urteile regelmäßig nur zu 50% umlegbar ist), dann stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt möglich ist, an Vermieter 100% der Auzugkosten weiterzugeben
#4
Antwort vom 22. November 2018 | 20:19
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
ZitatSelbst wenn es kein Vollwartungsvertrag wäre (der per diverser Urteile regelmäßig nur zu 50% umlegbar ist), dann stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt möglich ist, an Vermieter 100% der Auzugkosten weiterzugeben :
Was sollte dagegen sprechen? Wartungskosten sind umlagefähig. Bei Vollwartungsverträge muss man sich diese ansehen, denn auch da kommt es auf den Umfang an, wenn keine Instandhaltungskosten beinhaltet sind sehe ich keinen Grund für irgendwelche Kürzungen. Und ob die Instandhaltungskosten dann tatsächlich 50 % betragen (was abzugsfähig wäre) ist dann auch noch die nächste Frage.
Also müssen SIe Belegeinsicht nehmen und schauen, wo sich da was geändert hat. 5 x höher ist natürlich schon eine Hausnummer, die es zu erklären gilt.
#5
Antwort vom 22. November 2018 | 20:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120178 Beiträge, 39841x hilfreich)
Zitatdann stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt möglich ist, an Vermieter 100% der Auzugkosten weiterzugeben :
Klar ist das möglich.
Wobei Dein Vermieter vermutlich nicht 100% der Aufzugkosten bekam sondern nur X% der Gesamtsumme Y.
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