Aufzugkosten 1:1 weitergegeben

22. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
teureraufzug
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufzugkosten 1:1 weitergegeben

Hallo,

unsere Vermieterin hat von der Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung erhalten.
In dieser gibt es bezogen auf den Aufzug einen einzigen Posten "Wartung Aufzug".
Die Kosten sind dieses Jahr deutlich höher als in den vergangenen Jahren (x5).

Dieser Anteil wurde 1:1 in der Mieter-Nebenkostenabrechnung aufgeführt; uns in Rechnung gestellt.

Sollte ich Belegeinsicht fordern?
Andere Ideen?

Danke,
ein Mieter mit teurem Aufzug...

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von teureraufzug):
Sollte ich Belegeinsicht fordern?

Ja

Zitat (von teureraufzug):
Andere Ideen?

Erstmal nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Hierzu müsste man wissen, ob es sich um einen Vollwartungsvertrag handelt oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teureraufzug
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst wenn es kein Vollwartungsvertrag wäre (der per diverser Urteile regelmäßig nur zu 50% umlegbar ist), dann stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt möglich ist, an Vermieter 100% der Auzugkosten weiterzugeben

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von teureraufzug):
Selbst wenn es kein Vollwartungsvertrag wäre (der per diverser Urteile regelmäßig nur zu 50% umlegbar ist), dann stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt möglich ist, an Vermieter 100% der Auzugkosten weiterzugeben


Was sollte dagegen sprechen? Wartungskosten sind umlagefähig. Bei Vollwartungsverträge muss man sich diese ansehen, denn auch da kommt es auf den Umfang an, wenn keine Instandhaltungskosten beinhaltet sind sehe ich keinen Grund für irgendwelche Kürzungen. Und ob die Instandhaltungskosten dann tatsächlich 50 % betragen (was abzugsfähig wäre) ist dann auch noch die nächste Frage.

Also müssen SIe Belegeinsicht nehmen und schauen, wo sich da was geändert hat. 5 x höher ist natürlich schon eine Hausnummer, die es zu erklären gilt.



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von teureraufzug):
dann stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt möglich ist, an Vermieter 100% der Auzugkosten weiterzugeben

Klar ist das möglich.
Wobei Dein Vermieter vermutlich nicht 100% der Aufzugkosten bekam sondern nur X% der Gesamtsumme Y.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen