Aufzugskosten in Nebenkostenabrechnung extrem hoch

21. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
OchiOchsen
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 6x hilfreich)
Aufzugskosten in Nebenkostenabrechnung extrem hoch

Kurze Frage zu den normalen Aufzugskosten:

Ich bin kürzlich mit meiner Partnerin zusammen gezogen.
In de letzten Tagen haben wir unsere erste Nebenkostenabrechnung erhalten. Soweit sieht alles ganz plausible aus, nur müssen wir bei den Aufzugskosten satte 0,74€ pro qm pro Monat zahlen.

Ich hatte im Netz gelesen das ca 0,14€ pro qm pro Monat normal wären, aber wir zahlen über das 5-fache!

Die Hälfte der 10 Parteien muss aufgrund körperlicher Einschränkungen keine Aufzugskosten zahlen und 2 andere Parteien haben noch einen älteren Mietvertrag wo der Aufzug direkt durchgestrichen wurde.

Somit zahlen nur 3 von 10 Wohnparteien den Aufzug.

Ob das mit rechten Dingen zugehen kann?

MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Schon mal den Vermieter nach der Rechtsgrundlage dieser Betriebskostenverteilung gefragt?



quote:<hr size=1 noshade>Somit zahlen nur 3 von 10 Wohnparteien den Aufzug. <hr size=1 noshade>

Richtiger wäre wohl wenn 10 von 10 Parteien zahlen würden.

Wenn der Vermieter in deren Vertrag die Kosten für den Aufzug ausgeschlossen hat, wird er die 7 Anteile selbst tragen müssen statt sie den 3 Anderen aufzuerlegen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wäre mir neu, dass körperliche Einschränkungen von der Umlage der Aufzugskosten entbinden. Das solltest du mal prüfen lassen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

quote:
Ich hatte im Netz gelesen das ca 0,14€ pro qm pro Monat normal wären,


Das ist ein Durchschnittswert und hat mit den tatsächlichen Kosten wenig bis nichts zu tun.

Das andere Mieter sich nicht an den Kosten beteiligen müssen ist das Problem des Vermieters. Denn der muß die Kosten, ähnlich wie bei Leerstand, tragen.

Sprich der Vermieter muß in der Abrechnung die Aufzugskosten durch die Gesamtwohnfläche des Hauses teilen und dann mit Deiner Wohnfläche multiplizieren.

Schau nochmal in der Abrechnung nach. Ist da so gemacht worden sind vermutlich die Kosten tatsächlich so hoch.

Ob auch wirklich nur die umlegbaren Kosten abgerechnet wurden kannst Du per Belegeinsicht beim Vermieter prüfen.

Die hier dürfen umgelegt werden:

die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,

hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage;

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5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Aufzüge sind teuer. Sogar sehr teuer. Dies bedeutet aber nicht, dass einige wenige Parteien für die anderen die Kosten mit tragen müssen. Kommt ja auch keiner auf die Idee, die Kosten für Müll oder Wasser in einem Miethaus ungleichmässig zu verteilen.

Was ich tun würde: Zunächst überprüfen, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind. Also Einblick in die Originalunterlagen beim Vermieter nehmen. Und dann mal selbst rechnen bzw. den Vermieter auffordern, neu zu rechnen. Denn die Nebenkosten anderer musst Du nicht tragen. Völlig einerlei in diesem Zusammenhang ist, ob da wegen körperlicher Beeinträchtigungen jemand nicht zahlen muss. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Wenn der Vermieter es so sieht, dann ist das seine Angelegenheit. Es kann allerdings sein, dass die Behinderten wirklich die Betreiberkosten für den Aufzug nicht zahlen müssen. Das geht dann allerdings nicht zu Lasten von Dir oder dem Vermieter - eventuell würde insoweit das Versorgungsamt einspringen, finanziell meine ich. Das müssen aber die Betroffenen regeln.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Lies das genau!
Was sehr, sehr oft gemacht wird und auch bei Experten vernachlässigt wird:
Im "[color=red]Wartungsvertrag"[/color] für den Aufzug werden meist auch [color=blue]Reparaturen[/color] mit abgerechnet und bei der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt. D.h., die Mieter zahlen auch die Reparaturen mit, die eigentlich Sache des Vermieters sind, ebenso die "Entstörungskosten", Lieferung von Kleinteilen u.ä.
Lass Dir den Wartungsvertrag zeigen und lies, welchen Umfang er hat. Der Mieter hat für Stromkosten, Überwachung, Pflege, Tüv aufzukommen. Steht da etwas von Reparaturen und Entstörungen!!, oder Lieferung von Ersatzteilen, dann muss der VM diese prozentual in Abzug bringen!
Da gibt es sicherlich auch schon Urteile, die aber kaum beachtet werden.


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