Aus Wohnung nach 6 Jahren ausziehen

31. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Aus Wohnung nach 6 Jahren ausziehen

Hallo,

ich wende mich mal an euch, damit nicht so viel schief geht, wie schief gehen kann. Es geht ja am Ende eh alles schief, was schief gehen kann :D

Wollen wir das aber mal etwas minimieren :)

Der Mietvertrag war abgeschlossen mit "Format" und es handelt sich um ein MFH in Berlin.

Leider aber gibt es nun, wenn es um den Auszug geht einige Probleme.

Wir wissen nicht so recht, was wir machen müssen und was nicht.

Zum einen:
Es ist überall (Außer Bad und Schlafzimmer) Laminat verlegt. Zumindest irgend so ein ganz Billiges Material ("Billig" weil es laut Aussage des Hausmeisters eben einfach "Billiges Presssparn ist). Über die Jahre hinweg hat sich das Material natürlich auch etwas abgenutzt. Gerade im Flur, beim Türeingang ist es an den Verbindungen der einzelnen "Teilen" etwas auf gequollen. Obwohl wir immer alles wieder Trocken gewischt haben.

In der "Küche" ein ähnliches Problem. Die Küche befindet sich im Wohnzimmer in einer nische. Fließen oder Wasserfestes Material wurde nicht verlegt, sodass auch hier der Boden etwas lädiert aussieht.

Im Schlafzimmer ist sehr weiches Parkett verlegt. Da gab es leider Abdrücke durch Bett, schrank und sogar Kerzenständer...

Alles in allem muss ich nüchtern sagen: So wird man das niemanden vermieten können. Wer will schon in eine Wohnung einziehen, die Auffälligkeiten aufweist.

Das wäre der erste Punk.
Wie seht ihr das? Muss ich mich schon jetzt darauf einstellen alles zu bezahlen oder wird das eine 50:50 Sache oder ist in dem Fall aufgrund baulicher Fehler der vermieter zuständig?

Der Zweite Punkt ist der Mietvertrag.

Der Vertrag wurde wie oben geschrieben ja mit "Format" geschlossen. Der Neue Eigentümer ist dann auf uns zu gekommen und meinte "Das Geld geht jetzt an mich" - So wäre der Inhalt, und es gab keinen neuen Mietvertrag.

Im Mietvertrag ist jetzt der Punkt "Auszug" natürlich enthalten mit dem Folgenden Wortlaut:

quote:

§18 Beendigung des Mietverhältnisses 1. Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand mit allen, auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Vermieter nach Durchführungdes Verfahrens gern. § 13 Nr.6 auf Kosten des Mietersdie Mieträume öffnen und reinigen sowie neue Schlösser anbringen lassen, es sei denn, der Mieter weist im Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache nach, daß ein Mißbrauchdes nichtzurückgegebenen Schlüsselsausgeschlossen ist. 2. Alle Schlüssel,auch vom Mieterselbst beschaffte, sind dem Vermieter zu übergeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, diedemVermieter odereinem Mietnachfolgeraus Nichtbefolgungdieser Pflichtentstehen. 3. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters (§ 3), so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeitfür alle Mietausfälle, diedurch das leerstehen der Mieträumeoder dadurch entstehen, daß im Falle der Neuvermietungnichtdie bisherigeMieteerzieltwerden kann.§546 a BGBbleibt unberührt. 4. BeiAuszug des Mietersistdieserverpflichtet, demVermieter unverzüglichdie neueAnschrift mitzuteilen.



Da ist jetzt für mich interessant zu wissen: Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Sauberer Zustand"
Ist es gleich zu setzen mit Besenrein?

Ich freue mich auf eure Antworten.

LG

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"Ich möchte keine Rechtsberatung und werde auch keinen der Antwortenden Beiträge als einen solchen ve"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Wenn nach dem Fegen noch Stellen zurückbleiben, wo z.B. Essensreste so festgepappt sind, das man sie mit dem Besen nicht losbekommt, dann ist die Wohnung nicht in einem 'sauberen Zustand'.

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#2
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Ohje, ich hoffe das war ein sarkastisch gemeinter Inhalt :D

Natürlich sind da keine Essensreste und die Wohnung ist als solche für mich schon sauber.

Aber gerade durch das Wischen, was ja auch ab und an mal sein muss, ist es eben so das in diesem Boden ab und zu stellen zu sehen sind, die einfach kaputt aussehen, weil das Material keinen Tropfen Wasser aushält ohne irgendwo wo auf zu quellen.

Aber, wenn ich den Beitrag richtig interpretiere, muss ich nichts machen außer eben "Fegen" und die Wohnung wirklich nur sauber Hinterlassen.

Eine Zusätzliche Frage:
Wir haben Kitten und die haben an einer Stelle der Raufasertapete diese etwas lädiert.

Streichen würde bedeuten ich muss mid. den gesamten Raum streichen.

So lassen: Wäre die Wohnung für mich "Sauber" aber eben nicht ganz.

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"Ich möchte keine Rechtsberatung und werde auch keinen der Antwortenden Beiträge als einen solchen ve"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach § 548 BGB , hat der Mieter die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung herbeigeführten Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache nicht zu vertreten. Hier trifft den Vermieter grundsätzlich die Pflicht, die durch normalen vertragsgemäßen Verbrauch entstandenen Verschlechterungen auf seine Kosten zu beseitigen. Ausnahme: Der Mieter hat sich vertraglich zur Übernahme von Instandhaltungsmaßnahmen oder Schönheitsreparaturen verpflichtet. <hr size=1 noshade>


So "Schäden" aus vertragsgemäßer Verbrauch, z.B hervorgerufen durch:

quote:<hr size=1 noshade>Schweres Mobiliar, welches Abdrücke im Teppichboden/Parkett hinterlässt. Der Mieter soll jedoch verpflichtet sein, die Abdrücke nach Möglichkeit zu vermeiden (Unterlegscheiben usw.) <hr size=1 noshade>


oder

quote:<hr size=1 noshade>Ein allmähliches Abtreten/Verschleißen eines mitvermieteten Teppichbodens. Als Richtwert kann gelten, dass ein Teppichboden durchschnittlicher Qualität ca. 10- 15 Jahre bei pfleglicher Behandlung halten sollte. <hr size=1 noshade>


Der letzte Abschnitt bezieht sich zwar hier auf Teppiche, ist aber auf Parkett und Laminatböden übertragbar.
In Abzug bei der Berechnung der Nutzungsdauer muss hier die wohl deutlich minderwertige Qualität des verbauten Laminats gebracht werden.
Das ein 2,99€/m² Laminat aus dem Baumarkt meist keine 5 Jahre überlebt (wenn man es nicht an die Wand klebt..) sollte auch Ihrem Vermieter einleuchten.

Ansonsten, Wohnung saugen, zur Not noch mal durchwischen (trocken ;) )und einen Termin für die Übergabe vereinbaren.
Wenn es wirklich so ist, wie von Ihnen geschildert, muss der Vermieter hier die notwendige Renovierung tragen.

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-- Editiert spatenklopper am 31.01.2014 23:56

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Eine Zusätzliche Frage:
Wir haben Kitten und die haben an einer Stelle der Raufasertapete diese etwas lädiert.
Streichen würde bedeuten ich muss mid. den gesamten Raum streichen.
So lassen: Wäre die Wohnung für mich "Sauber" aber eben nicht ganz.


Du meinst sicher Katzen. Beschädigungen sind zu beseitigen, egal was im Mietvertrag steht. Und wenn die Beschädigung sich nur richtig beseitigen läßt, in dem der Raum renoviert werden muß, dann ist das eben so.

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