Hallo,
ich wende mich mal an euch, damit nicht so viel schief geht, wie schief gehen kann. Es geht ja am Ende eh alles schief, was schief gehen kann :D
Wollen wir das aber mal etwas minimieren
Der Mietvertrag war abgeschlossen mit "Format" und es handelt sich um ein MFH in Berlin.
Leider aber gibt es nun, wenn es um den Auszug geht einige Probleme.
Wir wissen nicht so recht, was wir machen müssen und was nicht.
Zum einen:
Es ist überall (Außer Bad und Schlafzimmer)
Laminat verlegt. Zumindest irgend so ein ganz Billiges Material ("Billig" weil es laut Aussage des Hausmeisters eben einfach "Billiges Presssparn ist). Über die Jahre hinweg hat sich das Material natürlich auch etwas abgenutzt. Gerade im Flur, beim Türeingang ist es an den Verbindungen der einzelnen "Teilen" etwas auf gequollen. Obwohl wir immer alles wieder Trocken gewischt haben.
In der "Küche" ein ähnliches Problem. Die Küche befindet sich im Wohnzimmer in einer nische. Fließen oder Wasserfestes Material wurde nicht verlegt, sodass auch hier der Boden etwas lädiert aussieht.
Im Schlafzimmer ist sehr weiches Parkett verlegt. Da gab es leider Abdrücke durch Bett, schrank und sogar Kerzenständer...
Alles in allem muss ich nüchtern sagen: So wird man das niemanden vermieten können. Wer will schon in eine Wohnung einziehen, die Auffälligkeiten aufweist.
Das wäre der erste Punk.
Wie seht ihr das? Muss ich mich schon jetzt darauf einstellen alles zu bezahlen oder wird das eine 50:50 Sache oder ist in dem Fall aufgrund baulicher Fehler der vermieter zuständig?
Der Zweite Punkt ist der Mietvertrag.
Der Vertrag wurde wie oben geschrieben ja mit "Format" geschlossen. Der Neue Eigentümer ist dann auf uns zu gekommen und meinte "Das Geld geht jetzt an mich" - So wäre der Inhalt, und es gab keinen neuen Mietvertrag.
Im Mietvertrag ist jetzt der Punkt "Auszug" natürlich enthalten mit dem Folgenden Wortlaut:
quote:
§18 Beendigung des Mietverhältnisses 1. Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand mit allen, auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Vermieter nach Durchführungdes Verfahrens gern. § 13 Nr.6 auf Kosten des Mietersdie Mieträume öffnen und reinigen sowie neue Schlösser anbringen lassen, es sei denn, der Mieter weist im Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache nach, daß ein Mißbrauchdes nichtzurückgegebenen Schlüsselsausgeschlossen ist. 2. Alle Schlüssel,auch vom Mieterselbst beschaffte, sind dem Vermieter zu übergeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, diedemVermieter odereinem Mietnachfolgeraus Nichtbefolgungdieser Pflichtentstehen. 3. Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters (§ 3), so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeitfür alle Mietausfälle, diedurch das leerstehen der Mieträumeoder dadurch entstehen, daß im Falle der Neuvermietungnichtdie bisherigeMieteerzieltwerden kann.§546 a BGBbleibt unberührt. 4. BeiAuszug des Mietersistdieserverpflichtet, demVermieter unverzüglichdie neueAnschrift mitzuteilen.
Da ist jetzt für mich interessant zu wissen: Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Sauberer Zustand"
Ist es gleich zu setzen mit Besenrein?
Ich freue mich auf eure Antworten.
LG
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"Ich möchte keine Rechtsberatung und werde auch keinen der Antwortenden Beiträge als einen solchen ve"