Aus einem befristeten Untermietvertrag (möbliert) herauskommen

17. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb465900-41
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)
Aus einem befristeten Untermietvertrag (möbliert) herauskommen

Hallo zusammen,

der Sachverhalt ist folgender:
Ich habe einen befristeten Mietvertrag vom 01.06 - 15.12 unterschrieben.
Jetzt ist allerdings der Punkt, dass ich in eine andere Stadt gehen werde, um dort zu studieren und ich vorher noch 3 Monate reisen werde, darum verschiebt sich mein gesamter Lebensmittelpunkt in einer andere Stadt.
Ich habe bereits einen anderen Nachmieter gefunden, der die Wohnung, statt meiner mieten würde und von dem alle notwendigen Dokumente vorliegen und gegen den nichts spricht. Die Hauptmieterin stellt sich allerdings quer.
Wichtig ist anzumerken, dass in dem Untermietvertrag kein Grund für die Befristung der Untervermietung angegeben wird. In diversen Foren habe ich gelesen, dass dies den Vertrag zu einem unbefristeten Mietvertrag machen würde.
Der Mietvertrag an sich ist ein Standardformular aus dem Internet, was es hier zu finden gibt:
www.finanztip.de/fileadmin/images/Recht/.../Untermietvertrag_Muster_2015.docx

Explizit heißt es dort:

§ 4 Mietdauer


Das Untermietverhältnis besteht längstens so lange wie der Hauptmietvertrag geschlossen wurde. Endet der Hauptmietvertrag – gleich auch welchen Gründen – endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.
Das Untermietverhältnis kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden, sofern sich aus dem Hauptmietvertrag nichts Gegenteiliges ergibt. Sofern der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.

§ 5 Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag

Die sich aus dem Hauptmietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten gelten auch für den Untermietvertrag, soweit vorliegend nicht Gegenteiliges vereinbart wird. Der Hauptmietvertrag wird Bestandteil dieses Vertrages. Der Untermieter erhält eine Kopie des Hauptmietvertrages.

Der Untermieter hat die notwendigen Schönheitsreparaturen entsprechend den Regelungen des Hauptmietvertrags ordnungsgemäß zu erledigen.

§ 6 Weitere Untervermietung
Zu einer weiteren Untervermietung oder einer Gebrauchsüberlassung an Dritte ist der Untermieter seinerseits nicht berechtigt.
§ 7 Kündigung
Hauptmieter: Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend.
Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig.


Meine Frage ist nun, welche Möglichkeiten ich habe, so schnell wie möglich aus diesem Vertrag rauszukommen? Habe ich ein Anrecht darauf, die Wohnung abzugeben, wenn ich einen anderen Mieter stelle und ein begründetes Interesse (finanziell - kann es mir als Student nicht leisten, Lebensmittelpunkt woanders) kundtue? Wird der Vertrag durch die fehlende Begründung zu einem unbefristetem Mietvertrag?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb465900-41):
Meine Frage ist nun, welche Möglichkeiten ich habe, so schnell wie möglich aus diesem Vertrag rauszukommen?


Wurde dir doch schon beantwortet.

Jetzt bzw. spätestens am 3. Werktag im Juni zum 31. August kündigen.

Zitat (von fb465900-41):
Habe ich ein Anrecht darauf, die Wohnung abzugeben, wenn ich einen anderen Mieter stelle und ein begründetes Interesse (finanziell - kann es mir als Student nicht leisten, Lebensmittelpunkt woanders) kundtue?


Nein.

Zitat (von fb465900-41):
Wird der Vertrag durch die fehlende Begründung zu einem unbefristetem Mietvertrag?


Wurde auch schon beantwortet. Ja.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
fb465900-41
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Sorry Anitari,

muss echt auf Nummer sicher gehen, weil ich mir das finanziell wirklich nicht leisten kann diese Wohnung zu bewohnen, wenn ich nicht selbst drin wohnen kann.
Kann der Hauptmieter denn noch nachträglich einen Grund anbringen, weshalb der Vertrag wieder befristet wird?

Danke für deine Mühe!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb465900-41):
Kann der Hauptmieter denn noch nachträglich einen Grund anbringen, weshalb der Vertrag wieder befristet wird?


Nach meinem Kenntnisstand nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb465900-41
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie würde ein solches Kündigungsschreiben denn aussehen? Muss ich Bezug dazu nehmen, dass der Vertrag durch fehlen der Begründung zu einem unbefristeten Mietvertrag wird?

Danke im Voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb465900-41):
Wie würde ein solches Kündigungsschreiben denn aussehen? Muss ich Bezug dazu nehmen, dass der Vertrag durch fehlen der Begründung zu einem unbefristeten Mietvertrag wird?

Danke im Voraus!


Aussehen?

Ganz normal.

Sehr geehrte ...,

den mit Ihnen am ... abgeschlossenen Mietvertrag kündige ich fristgerecht zum 31.08.2017.


Mit freundlichen Grüßen


Unterschrift


Mehr nicht.

Wichtig, die Kündigung muß in Schriftform erfolgen. Also auf Papier gedruckt/geschrieben und mit eigenhändiger Unterschrift.

Zustellung per Einwurfeinschreiben. Nicht Einschreiben + Rückschein.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
fb465900-41
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie muss so eine schriftliche Begründung denn aussehen?
Muss die bei dem Vertrag nach § 126 BGB geregelt sein oder kann das einfach eine Sprachnachricht im Chatverlauf sein?

"Der echte Zeitmietvertrag ist ein so genannter qualifizierter Mietvertrag. Der Abschluss eines echten Zeitmietvertrags ist nämlich von bestimmten Gründen abhängig, zentrale Vorschrift: §575 BGB , die der Vermieter dem Mieter vor oder bei Abschluß des Mietvertrags schriftlich mitteilen muss."

Theoretisch geht es da doch um $ 126 BGB oder nicht?

Vielen Dank!


-- Editiert von fb465900-41 am 19.05.2017 09:29

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb465900-41):
Wie muss so eine schriftliche Begründung denn aussehen?


Begründung für die Befristung?

Die hätte im Vertrag stehen müssen. Chat, SMS oder ähnliches ist nicht schriftlich.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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