Ausfall Heizung über längeren Zeitraum

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
MarcelB81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausfall Heizung über längeren Zeitraum


Hallo liebes Forum,

ich wohne in einer Mietwohnung. Dort sind vor einiger sowohl das Warmwasser als auch die Heizung ausgefallen. Die Handwerker konnten keine Lösung finden. Als letzte Option wird der Hersteller selbst einen Kundendienst senden, mit der wahrscheinlichen Option, dass die Heizung nicht mehr zu reparieren ist. Ich habe mich zwei Wochen kalt gewaschen, trotz Elektroheizern ist die Temperatur bei niedrigeren Temperaturen und ich bin auch gesundheitlich inzwischen angeschlagen.

Die Heizung wird nicht mehr hergestellt. Die einzige Lösung ist eine komplett neue Heizung und dann für die ganze Wohnanlage (16 Parteien). Diese Option ist für den Eigentümer aufgrund hoher Kosten, möglicherweise durchaus nachvollziehbar, nicht gegeben.

Da die Anlage nicht mehr funktionsfähig zu bekommen ist, kann ich die Wohnung, gerade im Winter, nicht mehr vernünftig nutzen.

Welche Möglichkeiten bleiben mir als Mieter?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Lies mal hier: https://ratgeber.immowelt.de/a/mieterrechte-bei-defekter-heizung.html
da steht u. a. dein Fall beschrieben (Heizung defekt und kein Ersatz geplant)

Zitat:
Was ist, wenn die Wohnung im Winter wegen des Heizungsausfalls gar nicht mehr bewohnbar ist?

Wird eine Wohnung wegen eines Totalausfalls im Winter unbewohnbar, kann dem Mieter ein Minderungsrecht in Höhe von 100 Prozent zustehen. Unter Umständen muss der Vermieter sogar weitere Kosten, zum Beispiel für die kurzzeitige Unterbringung in einer anderen Bleibe, zahlen. Dies hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Der Vermieter lässt die defekte Heizung nicht reparieren. Was ist zu tun?

Zwar darf ein Mieter einen Mangel nicht einfach so durch einen Handwerker beseitigen lassen, er muss ihn seinem Vermieter anzeigen. Reagiert dieser jedoch nicht, so hat der Mieter unter Umständen Anrecht auf eine Ersatzvornahme. Dazu sollte er dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist setzen. Verstreicht diese, kann er dann doch auf Kosten des Vermieters einen Handwerker beauftragen. Das Recht zur Mietminderung für die Zeit, während die Heizung nicht ging, bleibt davon unberührt.

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