Auslegeware erneuern Pflicht für Vermieter?

9. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Auslegeware erneuern Pflicht für Vermieter?

Hallo zusammen,

Mein Mann und ich haben uns zur Altersvorsorge letztes Jahr eine ca 90 m2 Wohnung gekauft, die aktuell seit 15 Jahren vermietet ist. Wir sind jetzt seit 3 Monaten Eigentümer und nun fordern die Mieter von uns den Austausch in der kompletten Wohnung der Auslegware.
Im Mietvertrag von damals, den wir mitübernommen haben steht, dass die Wohnung im „unrenovierten Zustand" vermietet wird.
Auf Nachfrage ob der damalige Eigentümer (bereits verstorben) den Teppich bezahlt oder die Mieter bezahlt haben, wussten die Mieter nicht mehr genau.

Kann ich mich darauf berufen, dass die Wohnung laut Vertrag unrenoviert übergeben worden ist und sie die Kosten einer neuen Auslegware selbst zu tragen haben oder muss ich diesen nun zusätzlich auf eigene Kosten ersetzen? Die Mieter legten gleich mit der Forderungen Angebote bei welchen sie sich wünschen, es geht hier um Kosten zwischen 6000-9000€ inkl Verlegen lassen.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Wer die Auslegware vor 15 bezahlt hat ist jetzt eigentlich egal.
Ihr habt sie mit gekauft.

Ob ihr sie jetzt erneuern müßt kommt drauf an.

Ist sie nur unschön, entspricht nicht mehr dem Geschmack der Mieter müßt ihr sie nicht erneuern.

Ist sie aber so verschlissen das ein Stolpergefahr davon ausgeht müßt ihr.

Mit Schönheitsreparaturen hat das übrigens nichts zu tun.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Wer die Auslegware vor 15 bezahlt hat ist jetzt eigentlich egal.
Ihr habt sie mit gekauft.


Sicher?
Nur weil in der Wohnung eine Küche ist hat man die ja auch nicht unbedingt mitgekauft, wenn der Mieter nachweisen kann, dass er sie damals bezahlt hat.

Wenn der Teppich wirklich ausgetauscht werden müsste (und das würde ich mir einfach mal angucken), dann kann der Vermieter entscheiden, was er reinlegen will. Er kann sich evtl. auch für Laminat entscheiden oder für den billigen grauen Teppich. Die Wünsche des Mieters müssen da nicht unbedingt beachtet werden.
Ich würde mir dann verschiedene Angebote machen lassen und mich von einem Fachmann beraten lassen

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):

Im Mietvertrag von damals, den wir mitübernommen haben steht, dass die Wohnung im „unrenovierten Zustand" vermietet wird.
Auf Nachfrage ob der damalige Eigentümer (bereits verstorben) den Teppich bezahlt oder die Mieter bezahlt haben, wussten die Mieter nicht mehr genau.

Die Frage ist: wurde die Wohnung mit Teppich vermietet, oder ohne?
Wurde sie mit Teppich vermietet, muß der - genau wie z.B. ein Toilettenspülkasten oder ein Küchenherd, die auch mitvermietet sind - erneuert werden, wenn er kaputt ist, und auch in angemessenen Abständen.

Zitat:
Kann ich mich darauf berufen, dass die Wohnung laut Vertrag unrenoviert übergeben worden ist und sie die Kosten einer neuen Auslegware selbst zu tragen haben oder muss ich diesen nun zusätzlich auf eigene Kosten ersetzen? Die Mieter legten gleich mit der Forderungen Angebote bei welchen sie sich wünschen, es geht hier um Kosten zwischen 6000-9000€ inkl Verlegen lassen.

Wenn der Vermieter den Teppichboden erneuert, entscheidet der Vermieter, welchen Teppichboden er verlegen lässt.
Wenn Sie irgendwann mal als Vermieter die Einbauküche erneuern müssen, dann können Sie nett sein und den aktuellen Mieter fragen, welche Farbe er schön findet. Sie können ihm aber auch eine neue Einbauküche in Moosgrün mit rosa Applikation einbauen lassen, wenn eine solche eingebaut war. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird eine Wohnung in dem Zustand gemietet, wie sie beim Abschluss des Mietvertrages war. Den muss der Vermieter wiederherstellen, wenn Dinge erneuert werden müssen, für deren Erneuerung er zuständig ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Zitat (von Anitari):
Wer die Auslegware vor 15 bezahlt hat ist jetzt eigentlich egal.
Ihr habt sie mit gekauft.


Sicher?
Nur weil in der Wohnung eine Küche ist hat man die ja auch nicht unbedingt mitgekauft, wenn der Mieter nachweisen kann, dass er sie damals bezahlt hat.

Wenn der Mieter seinerzeit den Teppichboden gekauft hat, kann er jetzt nicht verlangen, daß der Vermieter ihn auf Vermieterkosten erneuert...
Wenn der Mieter eine Wohnung mit Teppichboden gemietet hat, kommt irgendwann der Tag, an dem der Teppichboden genauso erneuert werden muss wie eine Einbauküche oder eine Duschkabine, die mit gemietet wurde.

Zitat:
Wenn der Teppich wirklich ausgetauscht werden müsste (und das würde ich mir einfach mal angucken), dann kann der Vermieter entscheiden, was er reinlegen will. Er kann sich evtl. auch für Laminat entscheiden oder für den billigen grauen Teppich. Die Wünsche des Mieters müssen da nicht unbedingt beachtet werden.
Ich würde mir dann verschiedene Angebote machen lassen und mich von einem Fachmann beraten lassen

So einfach ist es nicht. Wenn der Mieter die Wohnung mit einem grauen Velours-Teppich gemietet hat und der mit zur Mietsache gehört, kann der Vermieter nicht einfach stattdessen Laminat reinlegen lassen.

Er kann ja auch nicht, wenn der Mieter eine Wohnung mit Vollbad gemietet hat, die Badewanne im Zuge einer Renovierung durch eine Duschkabine ersetzen. Wenn er eine Wohnung mit Vollbad vermietet hat, muss der Vermieter eine Wohnung mit Vollbad zur Verfügung stellen.

Im Fall des EP muss man als erstes einmal klären, was denn eigentlich überhaupt vermietet wurde. Und das steht üblicherweise im Mietvertrag.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4584 Beiträge, 554x hilfreich)

Fragt doch mal die vorigen Eigentümer, wer den Boden verlegt hat. Evtl. waren sie es ja nicht, sondern die Mieter selber?

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Fragt doch mal die vorigen Eigentümer, wer den Boden verlegt hat.


Aus dem Ausgangsbeitrag:

"Auf Nachfrage ob der damalige Eigentümer (bereits verstorben) den Teppich bezahlt oder die Mieter bezahlt haben, wussten die Mieter nicht mehr genau."

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

@Solan196
Im Eröffnungsbeitrag steht:

Zitat:
Auf Nachfrage ob der damalige Eigentümer (bereits verstorben) den Teppich bezahlt oder die Mieter bezahlt haben, wussten die Mieter nicht mehr genau.


Meine Frage wäre: Wie sieht der Boden unter dem Teppich (der Auslageware) aus ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)


Zitat (von Solan196):
Fragt doch mal die vorigen Eigentümer, wer den Boden verlegt hat. Evtl. waren sie es ja nicht, sondern die Mieter selber?

Schlecht möglich.
Zitat (von Aspirin1000):
Auf Nachfrage ob der damalige Eigentümer (bereits verstorben) den Teppich bezahlt oder die Mieter bezahlt haben, wussten die Mieter nicht mehr genau.


Wenn nicht mehr geklärt werden kann, wer den Teppich bezahlt hat, wird es nicht so einfach.

Selber ein Angebot einholen mit einen Preis ihrer Wahl. Sollten die Mieter Teppiche in einer anderen Preisklasse bevorzugen, können die den Rest selber bezahlen. Bei einem Auszug würden sie keinen Geldersatz dafür erhalten. Sollte man allerdings schriftlich vereinbaren.

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4584 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Schlecht möglich.


Oh sry, das hatte ich überlesen.

Woraus schließt ihr denn alle, dass der VM die Teppichboden verlegt hat?

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#10
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich denke mal, man muss das wie folgt betrachten:

"unrenoviert vermietet" bedeutet ja nicht zwangsläufig ohne Bodenbelag.....
Wenn der Vermieter nicht beweisen kann, dass der Bodenbelag vom Mieter gekauft wurde, ist er wohl verpflichtet, den vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.

Dazu würde ich als Vermieter erst mal prüfen, ob der Bodenbelag wirklich so verschlissen ist, dass ein Austausch erforderlich ist. Wenn ja, dann müsste der Vermieter einen neuen Belag in gleicher Qualität und Güte verlegen lassen.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Woraus schließt ihr denn alle, dass der VM die Teppichboden verlegt hat?


Weil es in den meisten Gegenden Deutschlands üblich ist, dass eine Wohnung mit Fußbodenbelag vermietet wird. Dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurden ist kein Anhaltspunkt dafür, dass auch kein Teppichboden vorhanden war.

Wenn die Wohnung mit Teppichboden vermietet wurde, dann muss der Vermieter den Teppichboden erneuern, wenn dieser verschlissen ist. Ein Teppichboden ist nicht erst dann verschlissen, wenn Stolpergefahr besteht. Da ein Teppichboden eine übliche Lebensdauer von etwa 10 Jahren hat, ist es durchaus denkbar, dass dieser nach inzwischen 15 Jahren Mietdauer verschlissen ist.

Dennoch sollte sich der Vermieter durch eine Besichtigung davon überzeugen, dass das auch wirklich der Fall ist. Auch denkbar ist, dass der Teppichboden in einzelnen Zimmern verschlissen ist und in anderen nicht. Einen pauschalen Anspruch des Mieters auf Erneuerung des Teppichbodens nach einer bestimmten Zeitdauer gibt es nicht.

Sollte der Teppichboden tatsächlich verschlissen sein, dann liegt es alleine beim Vermieter, wen er mit der Neuverlegung beauftragt. Dabei hat der Vermieter zu beachten, dass der Teppichboden vergleichbar mit dem bisherigen Boden ist. In Abstimmung mit dem Mieter kann er auch einen anderen Teppichboden oder sogar einen völlig anderen Fußbodenbelag verlegen.

Wurde die Wohnung denn vor dem Kauf nicht besichtigt? Dabei müsste der Vermieter den Zustand des Teppichbodens doch gesehen haben.

-- Editiert von hh am 09.01.2021 15:02

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
und nun fordern die Mieter von uns den Austausch in der kompletten Wohnung der Auslegware.
Wie fordern die denn das bzw. worauf berufen die sich?
Dass diese Mieter vor 15 Jahren die Wohnung *unrenoviert* übernommen/gemietet haben, hat mE nichts mit den Bodenbelägen zu tun.
Dass die Mieter das jetzt nicht mehr wissen (wollen), ist zwar verständlich, aber evtl. sind sie mit ihrem Wunsch beim Vorvermieter schon gescheitert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4584 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von hh):
Weil es in den meisten Gegenden Deutschlands üblich ist, dass eine Wohnung mit Fußbodenbelag vermietet wird.


In den Gegenden wo ich wohne und wohnte (immerhin eine Landeshauptstadt und deren umliegenden größeren Städte) und in denen, wo meine Eltern vermieten (mitteldeutsche Kleinstädte und eine Universitätsstadt) war/ist der übliche Bodenbelag Linoleum. Die Mieter (und auch ich als Mieter) haben auf diesen üblichen Bodenbelag den gewünschten draufgelegt, Teppichware, Laminat oder Parkett.

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4584 Beiträge, 554x hilfreich)

Ich würde hier Kontakt zu anderen Eigentümern aufnehmen, eventl. ist ja noch jemand da, der den Neubau kennt und weiß, ob die Böden individuell gelegt wurden, oder eben generell alle erst mal die gleichen Böden hatten.

Ich gehe erst mal nicht davon aus, dass generell ein Teppichboden zur Wohnung gehört.

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#15
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Bodenbeläge verschleissen ja irgendwann. Und dann kommt zwangsläufig die Frage auf, wer das zu regeln, ersetzen und zahlen hat.

Je nachdem wie pfleglich man den behandelt hat und welche Qualität er hatte. Gibt ja durchaus Menschen, bei denen sieht ein Bodenbelag nach 15 Jahren noch richtig gut aus, auch wenn er bereits abgeschrieben ist, weil sie ihn pflegten und hegten.

Im vorliegenden Fall, ist es da ein Verschleiß, der durch normales Anwohnen Vermietersache ist oder haben die Mieter die Auslegeware versaut, nicht gut behandelt und gar beschädigt? Wer müsste dann dafür aufkommen? Neu für alt?

In welchem Zustand ist das was da in der Wohnung liegt und warum ist es in dem ungeliebten Zustand, dass man vom Vermieter Neues fordert.?In welchem Zustand er bei Einzug war ist wahrscheinlich irrelevant, selbst wenn er damals schon nicht schön, kaputt und verschlissen war?

++++++++



( Ich bezog Mal eine Wohnung mit ekligem uraltem Teppich, total voll Flecken und Löchern die 21 Jahre alt waren. Auch der PVC war sehr mitgenommen. Der Vermieter wollte nicht erneuern. Ich behalf mir mit Teppichbrücken ect zwecks Optik und " Schutz" des drunterliegenden Übels. Da sah man den schlimmen Zustand nicht mehr.

Ich zog nach 9 Jahren aus, Nahm meine Teppichbrücken mit und der drinliegende versaute Teppich sah exakt aus wie bei meinem Einzug. Meine Brücken waren sauber. Der Vermieter monierte den Zustand und wollte das von mir reguliert und bezahlt haben. Ich verneinte. Er ließ dann alles neu machen und wollte von mir die kompletten Kosten natürlich den Neupreis. Da ich diese schlimmen Zustände des Teppich nicht verursacht habe, zahlte ich nix. Hätte ich diesen Teppich so misshandelt ( und auch die PVC die ebenfalls bei. Einzug abgerockt und unansehnlich waren ) hätte ich es gezahlt. Gibt auch Mieter die Auslegeware miss handeln , die sollten das dann auch selber zahlen ).

Signatur:

Ich danke von Herzen Mepeisen, DStein, Albarion, Harry von Sell und Anami für ihre mega tolle Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn Ihr eine 15+ Jahre alte Wohnung kauft (die seit 15+ Jahren vermietet wurde), dann ist es die Aufgabe des Vermieters, den Bodenbelag nach 15 Jahren zu erneuern.
Lag bei Anmietung ein Bodenbelag drin, dann ist jetzt ein ähnlicher neuer Belag einzubauen. Die Kosten trägt der Vermieter.

Auf Luxusangebote des Mieters muss der Vermieter nicht eingehen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Ihr habt die Wohnung doch sicherlich besichtigt und kennt den Zustand des Teppichs und ob der Austausch in allen Räumen notwendig ist. Und falls ihr tauschen müsst, dann würde ich wahrscheinlich auch mal prüfen, wie sich der Mietpreis in den letzten 15 Jahre so entwickelt hat und ob da nicht Optimierungspotenzial besteht.

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