Ausscheiden eines Mieters, was tun als Vermieter

24. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Werner-Walter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausscheiden eines Mieters, was tun als Vermieter

Hallo,
meine Mieter haben sich vor ca. 4 Wochen getrennt. Vor drei Wochen habe ich eine Kündigung von der Frau bekommen, worin steht, dass sie zum 31.07. kündigt und auszieht.

Habe mich zwischenzeitlich informiert und die Rechtslage sagt, dass nur beide das Mietverhältnis kündigen können, da auch beide den Mietvertrag unterschrieben haben.

Problem an der Sache ist, dass sich der Mann seit zwei Wochen in einer Anstalt für psychisch und abhängig Kranke befindet. Keiner weiß, wann der Mann wieder nach Hause kommt. Habe auch kein Interesse an der Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Mann (wg. finanzieller Probleme).

Die Frau kommt so einfach nicht aus dem Mietvertrag raus. Nächstes Problem: Sie hat mir auch nicht ihre neue Adresse mitgeteilt. An welche Adresse soll ich meinen Brief schicken? Kann mir jemand helfen, wie ich weiter in der Sache verfahren soll?

Viele Grüße WernerWalter[color=blue][/color]

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Problem an der Sache ist, dass sich der Mann seit zwei Wochen in einer Anstalt für psychisch und abhängig Kranke befindet. Keiner weiß, wann der Mann wieder nach Hause kommt. Habe auch kein Interesse an der Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Mann (wg. finanzieller Probleme). Ja und? Da kann er genauso seine Unterschrift unter eine Kündigung setzen wie zu Hause.
An welche Adresse soll ich meinen Brief schicken? Das verrät Ihnen das Einwohnermeldeamt gegen eine geringe Gebühr.
Kann mir jemand helfen, wie ich weiter in der Sache verfahren soll? Das müssen Sie schon selbst wissen. Sie können ihre Kündigung akzeptieren. Sie können auch das Gegenteil tun und ihr das so mitteilen. Solange die Miete fließt, besteht ansonsten ja auch kein Handlungsbedarf...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Nächstes Problem: Sie hat mir auch nicht ihre neue Adresse mitgeteilt. An welche Adresse soll ich meinen Brief schicken?


quote:
Das verrät Ihnen das Einwohnermeldeamt gegen eine geringe Gebühr.



Kostengünstiger (kostet nur 0,60 €) ist evtl. dieser Weg:

Brief (Ihren Abs. nicht vergessen!) an die alte Adr. mit dem Vermerk

"Nicht nachsenden, sondern mit neuer Anschrift zurück!"

Dies funktioniert aber nur dann, wenn der Empf. (die Frau) der Weitergabe der neuen Adr. zugestimmt hat.

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich würde der Frau mitteilen, ggf. mit Nachforschungen beim Einwohnermeldeamt, dass ihre Kündigung nicht gültig ist, vielleicht wird ja eine gültige nachgereicht.
Spätestens bei 2 ausstehenden Mieten kannst Du beiden kündigen, wenn Dir nichts am Mietverhältnis gelegen ist. Solange sind aber beide für Miete und NK gesamtschuldnerisch haftbar. Im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt übergeben, dann kann der sich den Kopf zerbrechen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn alle Stricke reißen und auch das Einwohnermeldeamt keine Anschrift hat, könntest du sogar auf ihre Kosten einen Detektiv beauftragen. Allerdings hast du ja immer noch den Ehemann, und bei dem weißt du wo er sich derzeit aufhält.

Und natürlich solltest du ihre einseitige Kündigung nicht akzeptieren. Du weißt ja noch nicht mal, ob der Ehemann das weiß und dem zustimmen würde. Und zumindest das wäre dann trotzdem noch erforderlich. Er müßte ja auch dir gegenüber nachweisen, dass er allein die Miete zahlen kann.

Da du aber eh kein Interesse an der Fortsetzung des Mietverhältnisses hat, stellt sich die Frage gar nicht erst. Sie können nur gemeinsam kündigen und Punkt.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Kostengünstiger (kostet nur 0,60 €) ist evtl. dieser Weg: Also, beim hiesigen EMA kostet die Anfrage auch nur 1,50 Euro, wenn man das online macht (womit man sich auch die Herumsitzerei im Warteraum spart) und per Giropay bezahlt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

EMA IST das mehrfach erwähnte Einwohnermeldeamt. ;)

Aber die können halt nicht immer weiterhelfen. Z.B. wenn der verzogene Mieter sich nicht umgelemdet hat. Wenn gar nix mehr geht, geht noch ein Detektiv. Haben wir schon mehrfach machen müssen (natürlich nur, wenn es sich lohnt - nicht für jeden entschwundenen Mieter).

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